Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Alice am 16. August 2013, 20:33:46
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Hallöle, ich habe nur sehr alte Beiträge gefunden, daher meine Frage: wenn ich nach Hausfrau in F lebend wieder in D arbeite (weiter in F wohne), bekomme ich dann wieder Kindergeld aus D? Habe das Kind mit nach F gebracht, als ich aufhörte zu arbeiten kein Kindergeld mehr bekommen. Habe keine weiteren Kinder. Wer von euch weiß das genau? Der Vater ist in D, arbeitet auch dort, sind kein Paar. Dankescheeee :smily: :winkerwinker:
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Hallo Alice,
so wie du das beschreibst, bekommst du dann wieder Kindergeld in aus D.
Vorraussetzungen: Grenzgänger, d.h., Wohnort in F, Arbeit in D. und das Kind lebt bei dir in F.
Wenn du dann bei der Familienkasse einen Antrag stellst, sollte das klappen. Musst halt nen Nachweis vom Arbeitgeber beilegen.
Bzgl. des Vaters des Kindes kannst du in dem Antrag ja dann auch die Angabe machen, daß ihr getrennt seid.
Aber die sagen dir schon, was sie genau wollen.
LG
Nutellalein
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Danke Nutellalein :-). Ich habe im Internet auch eher positives diesbezüglich gefunden, denke auch das müsste so sein. Wenn ich das richtig gefunden habe ist die Familienkasse am Hauptsitz des Unternehmens für das man arbeitet zuständig, richtig? :Hands: :winkerwinker:
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Hallo Alice,
nein, der Standort des Unternehmens ist uninteressant. Für's Elsass ist Offenburg zuständig. Wo wohnst Du?
Gruß
Sabine
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Vielen Dank Sabine :-), schicke es nach Offenburg! Auf der Informationsseite der Familienkasse hatte ich das mit dem Hauptsitz des Betriebes her. :Hands: :winkerwinker:
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Hallo Alice,
für mich ist die Familienkasse in Karslruhe zuständig, weil ich "Saarländischer Grenzgänger" bin :-)
Frag zur Not einfach mal telefonisch bei der Familienkasse nach... die können dir sagen, wo du deine Unterlagen hinschicken sollst
bzw. wer für dich zuständig ist.
LG
Nutellalein
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für mich ist die Familienkasse in Karslruhe zuständig, weil ich "Saarländischer Grenzgänger" bin :-)
bei mir ist es Saarbrücken
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@Eric
Komisch...ich bekomm alles aus KA.
Die haben mir auch mal gesagt, daß sie die Grenzgänger aus der saarländischen Gegend betreuuen :anixwissen:
Vllt. hat´s doch was mit dem Sitz des Arbeitgebers zu tun?!
LG
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Komisch. Arbeitgeber ist in Karlsruhe, ich hatte in Karlsruhe angerufen und die haben an Offenburg verwiesen. Ist aber auch schon ein paar Jahre her....
Am besten vielleicht erstmal in Karlsruhe oder Offenburg anrufen.
LG Sabine
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Oh ups, ja ich ruf da mal an. Wie gut dass ich die Unterlagen heute noch nicht verschickt habe, danke :Hands: :winkerwinker:
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So ein Mist auch, kann die 0800-Nummer aller Kindergeldkassen aus Frankreich nicht anrufen :-(. Hoffentlich haben die keinen Email-Stau :'( :winkerwinker:
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Bin nach D gefahren um da anzurufen. Die Dame am Telefon :smily: :winkerwinker:glaubt recht sicher, dass OG zuständig ist. Sie meinte aber, es wäre so viel umstrukturiert worden dass sie selbst überhaupt noch nicht so richtig wissen wer wo wie was zuständig ist. Habe jetzt wenigstens ne Durchwahl für morgen, die ich aus F anrufen kann.
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Was mich jetzt grad interessiert, wisst ihr das, bekommt auch ein französischer Staatsbürger der in F wohnt und in D arbeitet, Kindergeld aus D? Hab nichts dagegen, bin nicht neidisch wenn das geht, bisher las ich aber im Netz von deutschen Staatsbürgern. :Hands: :winkerwinker:
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Was mich jetzt grad interessiert, wisst ihr das, bekommt auch ein französischer Staatsbürger der in F wohnt und in D arbeitet, Kindergeld aus D? Hab nichts dagegen, bin nicht neidisch wenn das geht, bisher las ich aber im Netz von deutschen Staatsbürgern. :Hands: :winkerwinker:
ja
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Das ist ja cool :doppeld:
Zum Thema: ich hab die schriftliche Info bekommen, dass Offenburg zuständig ist. :winkerwinker:
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Offenburg ist auch für ehemalige Saarländer zuständig.
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@Waylon57: Wie schon geschrieben...für mich ist KA zuständig..trotz ehem. Saarländerin :-)