Hallo Sonnenblume
Wir hatten eine Zeit lang die Situation, dass ich in Deutschland und meine Frau in der Schweiz gearbeitet hat. Daher haben wir uns ausführlich mit dem Thema beschäftigt.
Die Grundregel lautet: Sind drei Länder beteiligt (ein Wohnsitzland, zwei andere Arbeitsländer), so erhält man das Kindergeld aus dem Arbeitsstaat, der mehr zahlt. Nun weiß ich nicht, wie viel man in Luxemburg bekommt. Wenn es mehr als in Deutschland ist, "müsst" ihr es in Luxemburg beantragen, ansonsten in Deutschland.
Viele Grüße
der Kembser