N´Abend allerseits,
folgende knifflige Frage: Hat man als Französin (in F wohnend) Anspruch auf Kindergeld aus der BRD für 17-jährigen Sohn, wenn man aufgrund eines unverschuldeten Kfz-Unfalls seinen Job in der BRD nicht mehr wahrnehmen kann, einen Rentenantrag gestellt hat (noch nicht entschieden) und zwischen-
zeitlich ausgesteuert wurde (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kam die 15-monatige Absicherung durch die Krankenkasse und 1 Jahr Agentur für Arbeit (nicht Arbeitslosengeld - "man wurde aufgefangen!?"))? Bis zu welchem Zeitpunkt hat man noch Anrecht auf Kindergeld aus der BRD?
Hoffe, habe die wichtigsten Details mitgeteilt .....

Ein gueds Nächtle wünscht
snowrabbit