Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: snowrabbit am 31. März 2010, 23:52:55

Titel: Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: snowrabbit am 31. März 2010, 23:52:55
N´Abend allerseits,

folgende knifflige Frage: Hat man als Französin (in F wohnend) Anspruch auf Kindergeld aus der BRD für 17-jährigen Sohn, wenn man aufgrund eines unverschuldeten Kfz-Unfalls seinen Job in der BRD nicht mehr wahrnehmen kann, einen Rentenantrag gestellt hat (noch nicht entschieden) und zwischen-
zeitlich ausgesteuert wurde (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kam die 15-monatige Absicherung durch die Krankenkasse und 1 Jahr Agentur für Arbeit (nicht Arbeitslosengeld - "man wurde aufgefangen!?"))? Bis zu welchem Zeitpunkt hat man noch Anrecht auf Kindergeld aus der BRD?
Hoffe, habe die wichtigsten Details mitgeteilt ..... :pfeif:

Ein gueds Nächtle wünscht

snowrabbit 
Titel: Re: Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: cogee am 01. April 2010, 12:28:00
Welche Nationalität hat den das Kind und wo wohnt der Vater? Wenn dieser in D wohnt Kindergeld auf ihn beantragen.
Normalerweise gibt es für Kinder die in D leben über 15 nur Kindergeld wenn das Kind noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist.
Das selbe gilt für D-Kinder die im Ausland leben. Ausnahmen gibt es hier für behinderte Kinder, wobei ja nicht hoffe dass das auf dein Sohn zutrifft.
Titel: Re: Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von: clautschi am 18. Mai 2010, 14:23:27
Ich kenne es auch so, dass man in Deutschland nur Kindergeld kriegt, solange die Kinder in Ausbildung sind. Also mal mindestens bsi zum 15. Lebensjahr und dann gibt es noch eine Obergrenze (soll ja auch "Kinder" geben, die studieren bis sie 35 sind lol).

Vielleicht kannst du aber in deinem speziellen Fall mal auf einer Behörde anrufen und fragen?