Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: m_1973 am 03. Juni 2009, 12:52:05

Titel: Kindergeld
Beitrag von: m_1973 am 03. Juni 2009, 12:52:05
Hallo
wer kann mir helfen? Ich wohne seit Okt. 08 in F bei Weissenburg bei meinem franz. Freund. Ich habe eine Tochter, fast 6 Jahre, und arbeite in Deutschland. Erst jetzt habe ich der Fam.kasse gemeldet dass ich umgezogen bin. Jetzt hat sie das KG gstoppt und meine Unterlagen nach Offenburg geschickt. Bekomme ich weiterhin KG aus Deutschland, auch wenn ich nicht mehr uneingeschränkt Steuerpflichtig in D bin? Bezahle ja keine Lohnsteuer mehr. Mein Freund arbeitet auch in D und hat für seine Tochter auch KG aus D bekommen.  ???

Grüße Melie   :Thankyou:
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Marco am 04. Juni 2009, 00:38:35
bist du selbstständig oder angestellt?

grüße,
marco
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: m_1973 am 04. Juni 2009, 18:13:12
Ich bin angestellt
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Marco am 04. Juni 2009, 18:52:04
dann solltest du weiterhin auch kindergeld bekommen. genaueres dazu findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: m_1973 am 05. Juni 2009, 09:37:47
Super, vielen Dank Marco, hast mir sehr geholfen. Hoffe nur dass die Entscheidung in Offenburg nicht so lange dauert.

Gruß Melanie
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Marco am 05. Juni 2009, 09:40:23
wir hatten damit kürzlich auch schwierigkeiten, daher... :)

viele grüße,
marco
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: m_1973 am 05. Juni 2009, 09:53:00
Wenn ich dich gerade dran hab, wie seht es mit dem Führerschein aus? Muss ich einen französische FS beantragen oder kann ich den deutschen behalten? Hab da auch was läuten hören dass ich es ändern muss. Wenn ja kannst mir einen Tip geben?

 :Tanz:
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Frank04 am 05. Juni 2009, 11:52:59
Führerschein muss nicht mehr umgeschrieben werden. Das gabs früher mal, ist aber nicht mehr notwendig.

Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: m_1973 am 05. Juni 2009, 12:17:41
Oh supi, dann einen Behördengang weniger, danke   :yahoo:
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Zaren am 12. Juni 2009, 18:09:18
Jaja nur wenn die F Polizei dich anhält, weil du zu schnell oder über rot gefahren oder sonstiges vergehen begangen hast, darfst du innerhalb einer Woche dir einen F Führerschein machen lassen.

Meinem Freund ist es vor 2 Jahren so gegangen! F Führerschein kostet nix!
Und wenn du noch einen mit LKW hast dann darfst vorher zum Arzt Kostenpunkt ca. 25 euro.

Geht alles sehr schnell, bis auf das dein Führerschein bei der F Behörde eingezogen wird und du eine beglaubigte Bescheinigung bekommst, bis sie dir einen schicken! Dauert 4-8 Wochen!

Gruss Zaren