Hallo,
wir wohnen seit Mai in F und wollen unser Kind (5 Jahre) jetzt in D in den Kindergarten geben und in 1,5 Jahren dort in die Schule.
Aus diversen Gründen kommt für uns nur Kindergarten und Schule in D in Frage.
Nun meine Frage:
Welches Anrecht haben wir auf einen Kindergartenplatz in D - als in F wohnende Deutsche?
Kann ich mir einen Kindergarten aussuchen?
Wir haben eine spezielle Schule in Saarbrücken ins Auge gefasst.
Welchen Anspruch hat man auf den Schulplatz?
Wenn dann sollte der Kindergarten im Schuleinzugsgebiet liegen.
Wie ist das mit dem Kindergartenplatz?
Im letzten Jahr übernimmt das Saarland die Kosten für den Kindergartenplatz. Habe ich hier auch den Anspruch drauf?
Wo kann ich mich darüber erkundigen?
Bürgeramt Saarbrücken?
Neugierige Grüße
Tina