Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Nutellalein am 13. August 2012, 15:28:09
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Hallo,
hab nun auch mal wieder ne Frage :laugh:
Wie ich mittlerweile mitbekommen habe, besteht in F. eine KiGa-Pflicht für Kinder, so wie in D. die Schulpflicht.
Wie schaut´s nun aus, wenn unser Junior bald in die Ecole Maternelle geht...ist er auch ein "Pflicht-Kind", weil wir den Wohnsitz in F. haben
oder fällt er raus, weil er D. Staatsbürger ist?
Wenn ich mit meinem Kind ausserhalb der normalen franz. Ferienzeiten in Urlaub fahren möchte, ist das dann möglich bzgl. dieser Pflicht?
Wenn ja, wie läuft sowas?
Hat von euch jemand Erfahrungen damit gesammelt?
Lieben Dank im Voraus!
Nutellalein
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Sobald das Kind zur Maternelle angemeldet ist , besteht auch die Schulpflicht und es gelten die offiziellen Ferientermine .
Du mußt auch bedenken, daß es eine Ecole ist und kein Kindergarten .Auch wenn vieles spielerisch gemacht wird , gibt es einen Lehrplan .
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Hallo,
also bei unserer Maternelle ist es schon so, dass man auch mal außerhalb der Ferienzeiten wegfahren kann. Die Direktorin möchte gerne im Voraus eine schriftliche Mitteilung, dann ist das ganze ok.