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Autor Thema: keine Förderung für Tagesmutter?  (Gelesen 5808 mal)

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Offline kauh

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keine Förderung für Tagesmutter?
« am: 02. Juli 2015, 12:50:08 »
Hallo zusammen,
wir leben in folgender Situation: beide berufstätig in Deutschland, leben in Frankreich, bekommen deutsches Kindergeld - unser 15 Monate altes Kind wird von einer zugelassenen Tagesmutter betreut. Ich habe einen Antrag auf Förderung bei der CAF gestellt und eine Ablehnung bekommen. Es gibt weder Förderung noch Übernahme der Sozialabgaben. Begründung wir bekommen ausländische Familienleistungen. Kindergeld hat doch nix mit Betreuung zu tun!!!
Mach es Sinn Widerspruch einzulegen.  Hat da jemand Erfahrung??
Danke für eure Hilfe
Sonnige Grüße

Offline Dragonvamp

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #1 am: 02. Juli 2015, 21:43:30 »
Hallo,

Kindergeld wird definitiv mit angerechnet.
Was nun sein kann, dass euer gemeinsames Gehalt relativ hoch ist. Dafür gibt es auf der Seite der caf genaueres. Also bei welchem Jahresgehalt welche Zahlungen bzw Rückerstattung möglich ist.
Wenn ihr trotz eures Gehaltes nun Anrecht auf 150€ hättet, aber euer Kindergeld 184€ hat, dann wird das auf die 150€ angerechnet und ihr hättet somit kein Bedarf mehr.

Hoffe konnte weiter helfen

Wie gesagt, kommt eben auf das Gehalt an. Darauf wird Bedarf errechnet und Kindergeld abgezogen.

Du kannst dir von der caf eine Berechnung geben lassen, damit du das nachvollziehen kannst

Offline kauh

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #2 am: 03. Juli 2015, 12:24:52 »
Hallo,
danke für deine Antwort. Ich hatte mich auch schon bei der CAF auf
http://www.caf.fr/aides-et-services/s-informer-sur-les-aides/petite-enfance/le-complement-de-libre-choix-du-mode-de-garde
reingelesen - keine Förderung ist ok, wegen Kindergeld in Deutschland ABER normalerweise übernimmt die CAF die Sozialversicherung "Les cotisations sociales :100 % pour l’emploi d’une assistante maternelle agréée ;..." und das tun sie bei mir auch nicht. Deshalb die Frage, ob den Fall schon mal jemand hatte?

heiße Grüße

Offline Sophie

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #3 am: 03. Juli 2015, 12:46:55 »
Hi Kauh,

Grenzgänger sind die ausnahme, wir zahlen die cotisations sociales mit.
Folgendes wird aber in die kalkulation für die ADI genommen :
Was du von der CAF bekommen kannst laut einkommen: (cmg + was du an cotisations bezahlst + kindergeld Frankreich + clca (falls du teilzeit arbeitest)) - kindergeld Deutschland = dein ADI.

Die Grenzgänger haben es finanziell nicht "schlechter", nur dieses in vorleistung tretten ist sehr sehr schwierig.
Allerdings wurde in der Schweiz (und zwar für alle grenzgänger, auch FR und LU) bei derEU-Kommission geklagt. Ein weiterer Forum mitglied hat auch geklagt.

Gruss
Sophie

Offline kauh

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #4 am: 09. Juli 2015, 07:22:42 »
Hallo Sophie,
in Vorleistung treten ist ok, aber wie bekomme ich mein Geld oder zu mindest einen Teil davon zurück???
Ich habe gestern den Bescheid von der pajemploi bekommen und bin fast tot umgefallen, die wollen nochmal 75% von dem was die Tagesmutter direkt bekommt  :o
Ich bin auf deren Internetseite auch nicht schlauer geworden (den Fall beide arbeiten in D und leben in F mit Kind bei Tagesmutter in F ist scheinbar die Ausnahme und nicht vorgesehen)
Danke für Infos im Voraus

Offline Dragonvamp

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #5 am: 09. Juli 2015, 07:56:42 »
Den Fall gibt es sehr oft....
Sei beruhigt nicht nur dir geht es so.
Also 75% sind es nicht noch mal. Eigentlich. Also ich hatte ne Zeitlang für 150€ zB noch 70€ für pajemploi. Steigt die Summe für Tagesmutter steigt auch der Abschlag für die Sozialabgabe.

Das was du da bezahlst und wieder zurück haben wollen würdest, ist das sogenannte adi = Allication differentielle.
Du zahlst deine Tagesmutter netto, pajemploi die sozualabgaben und die caf dir anteilig alle 3-4 Monate was dir zusteht.
Ist euer Gehalt zu hoch, bekommt ihr nichts und bleibt auf den Kosten sitzen.
Im übrigen gibt es ab dem sechsten Lebensjahr auch keine Förderung mehr. Spätestens da, müsst ihr die Kosten dann auch alleine tragen.

Grüße

Offline kauh

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #6 am: 09. Juli 2015, 08:30:24 »
Hallo,
danke für die Info.
Unsere Zwerg ist erst 15 Monate und ich zahle für die Vollzeitbetreuung 800€ (inkl. Verpflegung+...) plus 600€ Sozialabgaben. Wenn wir die Kosten 100% tragen müssen, gibt es bestimmt kein 2. Kind :xc:.
Bürogrüße aus Karlsruhe

Offline Dragonvamp

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #7 am: 09. Juli 2015, 08:40:21 »
So ging es mir damals auch mit meinem Sohn.

Solltet ihr allerdings nichts zurück bekommen:
Du kannst bis zum 6. Lebensjahr die Summe komplett an der Steuer geltend machen.
Mag Vllt nur ein schwacher Trost sein, aber mich zB, hat das immer beruhigt.

Bei einem zweiten Kind: da kannst du das System umgehen.
Heißt zwei Kinder=mehr Anspruch.
Solltet ihr bei einem zweiten Kind plötzlich Anspruch auf die adi haben, kannst du ein Großteil der Stunden deines ersten Kindes auf das des zweiten Kindes schreiben. Natürlich unauffällig machen.
So bescheißen sehr viele den Staat.
Als Tipp nur am Rande, falls es doch mal soweit kommen sollte.

Ansonsten drück ich dir die Daumen, dass die caf Euch zumindest einen kleinen Teil gut schreibt, wenn sie eure Kosten sieht.


Offline Dragonvamp

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Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« Antwort #8 am: 09. Juli 2015, 09:50:03 »
Was mir noch einfiel: ursprünglich hieß es bei mir damals beim ersten Kind (nachdem mein Freund und ich eingestellt wurden) auch, dass wir kaum Gelder bekommen würden.
Unsere Kosten waren ziemlich gleich zu deinen bzw euren.
Nachdem wir aber ein paar mal die Summe bezahlt hatten, bekamen wir doch den Höchstsatz bezahlt (lag damals bei 411€) plus Wohngeld, womit wir auch nicht gerechnet hätten.

Ich kenne deine finanzielle Situation nicht, will auch meine hier nicht öffentlich machen, aber ich kann dir soviel sagen, dass sie nicht schlecht ist.

Deswegen hab ich Hoffnung für dich, dass doch noch alles positiv wird ;)

Im übrigen findet die Berechnung jedes Jahr bei Start, auf Grundlage der Steuererklärung