Hallo,
beim Durchleuchten meiner Rentenauskunft der bisher eingezahlten Beiträge in die dt. Rentenversicherung fiel mir auf, dass die Zeit des Mutterschutzes / der Elternzeit nicht erfasst wurde.
Als ich mich mit meiner dt. Nachbarin unterhielt, teilte Sie mir mit, dass hier keine Anrechnung erfolgt, da ich als Deutsche mit Wohnsitz in F hier keine Anrechnung in der Rentenversicherung erhalten würde, da die Erziehung des Kindes ja in F erfolgt.
Für mich ist das ja kein grosses Problem da ich damit nur 2 Monate verliere, aber es würde mich doch interessieren, ob die Aussage meiner Nachbarin stimmt oder Sie vielleicht nur einen Antrag in F stellen müsste um einen lückenlosen Rentenverlauf zu erhalten.
Insbesondere finde ich die Frage wichtig, da man ja auch mal erwerbsunfähig werden könnte und dann durch eine solche Erziehungszeit seinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente verlieren könnte.
Kennt sich damit jemand aus ?