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Autor Thema: Rentenbeiträge für dt. Mütter in Elternzeit  (Gelesen 4000 mal)

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Offline Seven

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Rentenbeiträge für dt. Mütter in Elternzeit
« am: 14. März 2010, 17:28:59 »
Hallo,

beim Durchleuchten meiner Rentenauskunft der bisher eingezahlten Beiträge in die dt. Rentenversicherung fiel mir auf, dass die Zeit des Mutterschutzes / der Elternzeit nicht erfasst wurde.

Als ich mich mit meiner dt. Nachbarin unterhielt, teilte Sie mir mit, dass hier keine Anrechnung erfolgt, da ich als Deutsche mit Wohnsitz in F hier keine Anrechnung in der Rentenversicherung erhalten würde, da die Erziehung des Kindes ja in F erfolgt.

Für mich ist das ja kein grosses Problem da ich damit nur 2 Monate verliere, aber es würde mich doch interessieren, ob die Aussage meiner Nachbarin stimmt oder Sie vielleicht nur einen Antrag in F stellen müsste um einen lückenlosen Rentenverlauf zu erhalten.

Insbesondere finde ich die Frage wichtig, da man ja auch mal erwerbsunfähig werden könnte und dann durch eine solche Erziehungszeit seinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente verlieren könnte.

Kennt sich damit jemand aus ?

Offline luna1

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Re: Rentenbeiträge für dt. Mütter in Elternzeit
« Antwort #1 am: 16. März 2010, 10:52:09 »

Hallo

Also das würde mich auch interessieren betrifft mich ja auch hab 3 Kinder die in Frankreich geboren sind, aber mir hat man damals mitgeteilt solang ich noch im Arbeitsverhältnis war also sprich Erziehungsurlaub für alle 3 kids das bei jedem
Kind 2 Jahre angerechnet werden.
Ich bin erst nach dem Erziehungsurlaub aus dem Brufsleben ausgeschieden, also da werd ich mich auch mal schlau machen bei der LVA.

das komische kommt noch hinzu ich hab mein letztes Kind in Rastatt geboren und sie trotzdem die französiche Bürgerschaft automatisch bekommen was ich bis heut nicht nachvollziehen kann. Gut mein Ex Mann is Franzose aber ich hab die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

na da soll noch einer durchblicken eigentlich da es EU ist sollte es hier genauso sein.

gehört jetzt zwar nicht hierher.... aber ich hab auch in Erfahrung gebracht das bei einer Scheidung in Frankreich der deutsche Part keinen Anspruch auf Rentenanwardschaft hat, sowas gibt es in Frankreich nicht hatte ich bis dato auch nicht gewusst.

naja wieder eines besseren belehrt worden.


lg luna