Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Liulu am 26. Mai 2020, 17:08:09
-
Hallo liebe Grenzgänger :-)
Folgendes Problem...
Im wohne zusammen mit meinem Partner in Frankreich und wir arbeiten beide in Deutschland. Wir bekommen Ende September unser erstes Kind. Ich werde nach der Geburt im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen, bin dabei aber weiterhin in deutschland über meinen Arbeitgeber (bei der TK)versichert. Mein Partner ist ebenfalls bei einer deutschen Krankenversicherung (DAK).
Nun sagt mir mein Krankenkasse, sie könnten unser Kind nicht Familien versichern, da der dauerhafte Aufenthalt des Kindes Frankreich ist.
Hat jemand Erfahrung damit? Es muss doch eine Möglichkeit geben, man kann ja schlecht jeden Arztbesuch privat bezahlen :(
Ich habe das Gefühl jeder sagt mir was anderes :anixwissen:
-
Also unsere Kinder waren bzw sind seit jeher bei uns mitversichert. Krankenkasse ist die Barmer.
-
@ERIC
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Vielleicht sollte ich doch die Krankenkasse wechseln. Habe auch extra gefragt, ob es Krankenkassen gibt, bei denen das kein Problem wäre...Antwort: Nein, so wäre die Gesetzeslage. Nun ja das würde wohl jeder sagen, weil sie sonst Mitglieder verlieren.
Ich frage nun mal noch bei der Krankenkasse meines Partners nach.
Wer sonst noch Erfahrungsberichte hat - immer her damit :-) :Hands:
-
Familienversicherung via TK geht durchaus.
Solange Du Deinen Arbeitsplatz in D noch hast, darf die TK sich nicht weigern.
Wir sind getrennt, Kids wohnen bei mir und sind noch über meinen zukünftigen Ex-Mann familienversichert. Und das bei der TK!
-
Bin auch bei der TK und bei mir ging das damals sogar, obwohl meine Frau in Frankreich arbeitet. Nach zwei Jahren ist das der TK aber aufgefallen. :pfeif:
Das der Aufenthaltsort für eine Familienversicherung ausschlaggebend ist, ist natürlich Käse.