Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016  (Gelesen 18936 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
« Antwort #15 am: 18. November 2015, 11:56:58 »
@ Salbei: auf diese Aussage würde ich mich nicht verlassen.
Wie wir -aus eigener Erfahrung- wissen, sagt jeder auf der Kasse etwas anderes...

Offline Nicod3mus

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 103
    • Profil anzeigen
Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
« Antwort #16 am: 18. November 2015, 14:09:15 »
Also wir haben für unseren Junior, der in 2008 geboren ist, aber noch nie in Deutschland wohnhaft war eine Steuer-ID in 2013 automatisch erhalten.
Die Beantragung ging damals von der Krankenkasse aus, da ich privat krankenversichert bin und er dann aus der Familienversicherung meiner Frau rausgeflogen ist, also freiwillig gesetzlich versichert wurde. Also vielleicht einfach mal Kontakt mit eurer Krankenkasse aufnehmen.

Hier mal einen Infotext von der BZST - Seite

Warum fragt meine Krankenkasse nach meiner IdNr?
Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wurde die elektronische Übermittlung steuerlich wichtiger Daten eingeführt, z. B. die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Krankenversicherung.

Zur Übermittlung der Daten, die erstmals im Kalenderjahr 2011 erfolgen wird, benötigt die Versicherungsgesellschaft die IdNr des Versicherten. Die Versicherung kann beim Beitragszahler direkt seine IdNr erfragen oder die IdNr der Versicherten über das maschinelle Anfrageverfahren (MAV) selbst beim BZSt erheben. Das maschinelle Anfrageverfahren für die Krankenversicherer steht seit dem 1. Mai 2010 zur Verfügung. Voraussetzung für die Datenübermittlung und die Abfrage der IdNrn mit einem amtlichen Datensatz beim BZSt ist allerdings, dass der Versicherte der vom Gesetzgeber vorausgesetzten gesetzlichen Einwilligung nicht widerspricht. Die Versicherung ist verpflichtet, ihre Versicherten über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.

Grüße
Nic

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
« Antwort #17 am: 21. Januar 2016, 16:11:32 »
Heute kam, zwei Monate nach meiner Anfrage, Post vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wie erwartet kann für unsere Kinder in der IdNr-Datenbank anhand der von uns mitgeteilten Informationen keine IdNr ermittelt werden.

Wir werden jetzt aufgefordert Kopien von Personalausweis bzw. Geburtsurkunden und einen Nachweis des Wohnsitzes einzureichen. Fraglich nur ob das überhaupt was bringt. Es wäre ja schön gewesen, wenn man in dem Brief direkt geschrieben hätte, dass es für im Ausland lebende Kinder keine IdNr gibt.

Ich lasse das Ganze jetzt mal auf sich beruhen und werde erst wieder tätig, wenn die Familienkasse die IdNr will.