Hallo
Für die, die in der gleichen Situation sind und eine Antwort benötigen. Ich habe eine Antowrt erhalten
"haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland wohnhafte Eltern erhalten Kindergeld als Steuervergütung, weshalb das Kindergeld im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Nur in diesem Fall ist die steuerliche Identifikationsnummer ab dem 01.01.2016 zwingende Voraussetzung, um Kindergeldzahlungen zu erhalten.
Hintergrund ist, dass mit Beginn des Jahres 2016 das Bundeszentralamt für Steuern ein verbindliches IT-Verfahren einführt, mit dem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden sollen. Die Familienkassen sind verpflichtet, an dem IT-Verfahren teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt voraus, dass die Familienkasse über die Steueridentifikationsnummer des Berechtigten und des Kindes verfügt.
Bei Eltern wie Ihnen hingegen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, richtet sich der Anspruch auf Kindergeld nicht nach dem Einkommenssteuergesetz sondern nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Nach unserem derzeitigen Wissensstand können Sie - auch ohne eine Steueridentifikationsnummer zu besitzen - einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern oder wir neue Erkenntnisse dazu erhalten, werden wir Sie natürlich darüber informieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben."