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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: sebapati am 30. September 2015, 20:14:39

Titel: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: sebapati am 30. September 2015, 20:14:39
Hallo Leute,

wir bekommen nächstes Jahr im Februar unser Nachwuchs.

Als Grenzgänger stellt man auf der Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld.

Wie ich aber gelesen habe, benötigt man ab dem 01.01.2016 eine Steueridentifikationsnummer. Man kann diese beantragen, aber leider bekommt man als Grenzgänger keine den man zahlt in Deutschland ja keine Steuern.

Hat jemand da irgendwelche anderen Infos? Bzw. kann mir in der Angelegenheit weiterhelfen wo ich mich hinwenden kann.

Zur Info ich und mein Mann arbeiten beide in Deutschland.

Vielen Dank
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Salbei am 30. September 2015, 21:26:47
Hallo, frag mal bei Deiner deutschen Hausbank nach. Sie sollte eine haben (wird normalerweise automatisch übertragen).
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: sebapati am 30. September 2015, 21:59:19
Hallo Salbei,

Danke für deine Rückmeldung.

was hat den die deutsche Hausbank damit zu tun?

Hab gerade mal auf den Lohnzettel von meinem Mann geschaut aber da steht unter Steueridentifikationsnummer nur 00000000000.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Salbei am 30. September 2015, 22:22:39
Die Steuer-ID wird den deutschen Banken übermittelt, ob das auch bei Grenzgängern funktioniert, müsste ich nachschauen.
Du kannst aber auch hier: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html
die ID beantragen.
Ich überlege schon die ganze Zeit, warum ich eine zugeschickt bekommen habe  ???...
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Alice am 30. September 2015, 23:17:19
Die Steueridentifikationsnummer wurde jedem zugeteilt der vor 2011 in D wohnhaft war und gearbeitet hat, so meine Info. Solltet ihr also jemals in D gewohnt haben, habt ihr die auch. Da gibt es eine Nummer die man anrufen kann, hab da mal wegen nem Teenie nachgefragt und die Info bekommen. Ich habe meine schon vor langer Zeit automatisch zugeschickt bekommen.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: sebapati am 01. Oktober 2015, 06:29:28
Wir sind oktober 2008 nach frankreich gezogen und vorher haben wir in deutschland gewohnt.

Danke für die antworten. Ich hab da mal ein antrag ausgefüllt um diese zu bekommen
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Alice am 01. Oktober 2015, 19:26:11
Ich hab grad geschaut, meine wurde mir im März zugeschickt, ohne dass ich danach gefragt hatte.
Auf dem Zettel steht: allgemeine Informationen zur Identifikationsnummer gibts unter www.identifikationsmerkmal.de . Weiterführende Fragen beantwortet das Steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern unter 0228/406-1240 MO-FR 8-16h.

Die schauen direkt am Telefon ob du eine Nummer hast und wie die lautet.
Was die allerdings beim Elterngeld soll versteh ich nicht, das versteuerst du ja auch nicht in D.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: sebapati am 09. Oktober 2015, 16:48:28
Hallo
Für die, die in der gleichen Situation sind und eine Antwort benötigen. Ich habe eine Antowrt erhalten

"haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland wohnhafte Eltern erhalten Kindergeld als Steuervergütung, weshalb das Kindergeld im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Nur in diesem Fall ist die steuerliche Identifikationsnummer ab dem 01.01.2016 zwingende Voraussetzung, um Kindergeldzahlungen zu erhalten.
Hintergrund ist, dass mit Beginn des Jahres 2016 das Bundeszentralamt für Steuern ein verbindliches  IT-Verfahren einführt, mit dem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden sollen. Die Familienkassen sind verpflichtet, an dem IT-Verfahren teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt voraus, dass die Familienkasse über die Steueridentifikationsnummer des Berechtigten und des Kindes verfügt.
Bei Eltern wie Ihnen hingegen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, richtet sich der Anspruch auf Kindergeld nicht nach dem Einkommenssteuergesetz sondern nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Nach unserem derzeitigen Wissensstand können Sie - auch ohne eine Steueridentifikationsnummer zu besitzen - einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern oder wir neue Erkenntnisse dazu erhalten, werden wir Sie natürlich darüber informieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben."
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Alice am 09. Oktober 2015, 22:52:26
Gut ;-). Trotzdem müsstest du eine Steueridentifikationsnummer haben oder? :winkerwinker:
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: sebapati am 13. Oktober 2015, 12:50:27
Hallo Alice,

nein wir haben keine Steueridenitfikationsnummer. Wir haben mal eine jetzt angefragt, mal schauen ob wir eine bekommen.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Hammes am 17. November 2015, 09:48:01
Hallo zusammen, kann mir jemand weiterhelfen? Woher bekomme ich die ID Nummer für meine Kinder? Sind in D geboren, wohnen aber schon immer in F. Ich habe meine zugeschickt bekommen, brauche aber für die Kindergeldkasse, die Nummer der Kinder. Vielen Dank und viele Grüsse
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Ralph am 17. November 2015, 11:46:24

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html;jsessionid=E3CD54855412A0885C365B4BA9DB1D0F

Das Bundeszentralamt für Steuern hat übrigens auch eine Dienststelle in Saarlouis.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Dragonvamp am 17. November 2015, 16:45:43
Ralph, dieser Link bringt hammes, mich und viele andere leider nicht weiter, denn deutsche Kinder egal ob in Deutschland oder Frankreich geboren haben ohne Wohnsitz in Deutschland keine steueridentofikationsnummer.

Ich versuche schon (verzweifelt) herauszufinden, ob unsere Kinder eine in Frankreich haben. Leider habe ich bis dato nur herausgefunden, dass diese im französischen Personalausweis steht. Diesen haben unsere (damit meine ich alle betroffenen Kinder) ja aber nicht.

Ich habe bereits die EU Kommission angemailt und warte auf Antwort.
Deweiteren versuche ich in Frankreich weitere Informationen zu bekommen.
Sollte ich was wissen, gebe ich Bescheid. Wir haben zum Glück noch ein Jahr Zeit um eine Lösung zu finden.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Waylon57 am 17. November 2015, 21:44:53
Ich hab' über den Link von Ralph schon vor Tagen eine IdNr für unsere Kinder beantragt, mal schauen was passiert.


Hab' jetzt mal ein wenig den Gockel bemüht:

Zum Thema Kind im Ausland geboren:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/FAQ_IDNr_Texte/FAQ_IDNr_17.html?nn=47058

Zum Thema Steueridentifikationsnummer / TIN in Frankreich:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/de/TIN_-_country_sheet_FR_de.pdf

Das deutsche oder französische Kinde welches in Frankreich lebt und daher in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, bekommt deshalb auch keine Steueridentifikationsnummer aus Deutschland. Frankreich wiederum hat keine Numéros d'identification fiscale und nimmt stattdessen Daten welche auf dem Ausweis stehen.

Ich versuche die Tage mal in Offenburg bei der Familienkasse anzurufen und melde mich wenn ich da was erfahre.
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Salbei am 17. November 2015, 22:57:12
Ich hab' über den Link von Ralph schon vor Tagen eine IdNr für unsere Kinder beantragt, mal schauen was passiert.


Hab' jetzt mal ein wenig den Gockel bemüht:

Zum Thema Kind im Ausland geboren:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/FAQ_IDNr_Texte/FAQ_IDNr_17.html?nn=47058

Zum Thema Steueridentifikationsnummer / TIN in Frankreich:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/de/TIN_-_country_sheet_FR_de.pdf

Das deutsche oder französische Kinde welches in Frankreich lebt und daher in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, bekommt deshalb auch keine Steueridentifikationsnummer aus Deutschland. Frankreich wiederum hat keine Numéros d'identification fiscale und nimmt stattdessen Daten welche auf dem Ausweis stehen.

Ich versuche die Tage mal in Offenburg bei der Familienkasse anzurufen und melde mich wenn ich da was erfahre.

Hallo, ich habe am Montag mit der Kindergeldstelle telefoniert. Die Auskunft: Kinder, die in Deutschland geboren sind aber nie in Deutschland gemeldet waren, haben keine Steuer ID. Und das Kindergeld wird weiter gezählt, ohne ID. Sie hat sich zwar meine Steuer ID notiert, nur für was, weiß ich nicht.
P.S. Die Telefonnummer hat sich geändert, habe sie aber gerade nicht zur Hand. Sie wird angesagt, wenn man die alte wählt.

Gruß Salbei
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Dragonvamp am 18. November 2015, 11:56:58
@ Salbei: auf diese Aussage würde ich mich nicht verlassen.
Wie wir -aus eigener Erfahrung- wissen, sagt jeder auf der Kasse etwas anderes...
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Nicod3mus am 18. November 2015, 14:09:15
Also wir haben für unseren Junior, der in 2008 geboren ist, aber noch nie in Deutschland wohnhaft war eine Steuer-ID in 2013 automatisch erhalten.
Die Beantragung ging damals von der Krankenkasse aus, da ich privat krankenversichert bin und er dann aus der Familienversicherung meiner Frau rausgeflogen ist, also freiwillig gesetzlich versichert wurde. Also vielleicht einfach mal Kontakt mit eurer Krankenkasse aufnehmen.

Hier mal einen Infotext von der BZST - Seite

Warum fragt meine Krankenkasse nach meiner IdNr?
Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wurde die elektronische Übermittlung steuerlich wichtiger Daten eingeführt, z. B. die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Krankenversicherung.

Zur Übermittlung der Daten, die erstmals im Kalenderjahr 2011 erfolgen wird, benötigt die Versicherungsgesellschaft die IdNr des Versicherten. Die Versicherung kann beim Beitragszahler direkt seine IdNr erfragen oder die IdNr der Versicherten über das maschinelle Anfrageverfahren (MAV) selbst beim BZSt erheben. Das maschinelle Anfrageverfahren für die Krankenversicherer steht seit dem 1. Mai 2010 zur Verfügung. Voraussetzung für die Datenübermittlung und die Abfrage der IdNrn mit einem amtlichen Datensatz beim BZSt ist allerdings, dass der Versicherte der vom Gesetzgeber vorausgesetzten gesetzlichen Einwilligung nicht widerspricht. Die Versicherung ist verpflichtet, ihre Versicherten über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.

Grüße
Nic
Titel: Re: Familienkasse DE Steueridentifikationsnummer ab 01.01.2016
Beitrag von: Waylon57 am 21. Januar 2016, 16:11:32
Heute kam, zwei Monate nach meiner Anfrage, Post vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wie erwartet kann für unsere Kinder in der IdNr-Datenbank anhand der von uns mitgeteilten Informationen keine IdNr ermittelt werden.

Wir werden jetzt aufgefordert Kopien von Personalausweis bzw. Geburtsurkunden und einen Nachweis des Wohnsitzes einzureichen. Fraglich nur ob das überhaupt was bringt. Es wäre ja schön gewesen, wenn man in dem Brief direkt geschrieben hätte, dass es für im Ausland lebende Kinder keine IdNr gibt.

Ich lasse das Ganze jetzt mal auf sich beruhen und werde erst wieder tätig, wenn die Familienkasse die IdNr will.