Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Monsieur D am 17. April 2017, 14:36:04

Titel: F Grenzgänger Elsaß - M in D - Kinderfreibeträge
Beitrag von: Monsieur D am 17. April 2017, 14:36:04
Hallo zusammen.

Meine Ex wohnt mit unseren beiden Kindern im Elsaß und ist in D angestellt (Grenzgängerin). Sie zahlt ihre Sozialabgaben in D und versteuert in F. Sie bezieht das Kindergeld aus F und D stockt bis zum deutschen KG-Satz auf, oder bezieht das KG komplett aus D - das weiß ich jetzt nicht genau.

Ich bin verheiratet (Zusammenveranlagung, beide angestellt) und wohne und arbeite in D, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig. (Bei meinen Kindesunterhaltszahlungen wird das halbe Kindergeld nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet.)

Kann ich jetzt die Kinderfreibeträge (voll/halb?) in D bei der ESt-Erklärung geltend machen? Wenn nicht, kann ich die Unterhaltszahlungen steuerlich ansetzen?

Meine Web-Recherchen zu diesem Thema brachten bisher leider keine verwertbaren Ergebnisse. Vielleicht hat hier ja jemand einen ähnlich Fall.
Titel: Re: F Grenzgänger Elsaß - M in D - Kinderfreibeträge
Beitrag von: Saarbrücker am 17. April 2017, 17:41:43
Hallo Monsieur D,
ich an deiner Stelle würde die Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung angeben. Sollten sie nicht anerkannt werden, hat das Finanzamt den Rotstift schnell geschwungen.
Dein halber Kinderfreibetrag sollte schon auf der deiner Lohnsteuerkarte eingetragen sein.
meint der
Saarbrücker
Titel: Re: F Grenzgänger Elsaß - M in D - Kinderfreibeträge
Beitrag von: Monsieur D am 18. April 2017, 00:31:42
Danke, aber das hilft nicht. Unterhalt und Freibeträge geht nicht, schon probiert. Die eigentliche Frage war ja auch eine andere. Ich suche jemanden, der es WEIß - eine Meinung habe ich auch ;)