Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Janis am 21. August 2009, 21:26:56
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Hallo zusammen
nach vielem Lesen habe ich doch noch keine Antwort gefunden.
Also von vorne:
WIr wohnen in F und arbeiten Beide in D.
Gibt es in F auch eine Art Erziehungsurlaub mit finanzieller Unterstützung?
Konkret möchte ich als Vater die Betreuung unseres Kindes übernehmen und mich entsprechend beurlauben lassen bei meinem Arbeitgeber in D.
Ist das möglich und wenn ja, kann ich irgendwo die finanzielle Unterstützung ausrechnen?
Danke für eure Hilfe.
Janis
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Hallo,
so ganz erschließt sich mir die Frage nicht.
Da Ihr beide in D arbeitet, kannst du ganz normal deinen
Erziehungsurlaub beantragen, sofern Pflichtbeiträge
zu den Sozialversicherunsträgern geleistet werden.
Schau dazu hier: http://www.malaga.diplo.de/Vertretung/malaga/de/04/Konsularischer__Service/DLD__Kindergeld,property=Daten.pdf
einer von vielen Beiträgen in Google.
gruß saarbrücker
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Hallo,
ihr müsst das alles in Deutschland beantragen Familienkassr/Krankenkasse).Das hat nichts mit Frankreich zu tun
Eric
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Hallo..
Also es ist so du bekommst von deutschland ganz normal "elterngeld" das sind 67 % von deinem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 monate!
ausrechnen ist etwas kompliziert aber wenn du bei der Elterngeldstelle anrufst helfen die dir gerne weiter!!
Du bekommst auch das kindergeld von deutschland!! ist es euer erstes kind?weil ab dem zweiten kind habt ihr zusätzlich die möglichkeit
noch 2 jahre hilfe aus Frankreich zu bekommen...ausserdem gibt es noch ein paar Förderungen die ihr beantragen könnt..es gibt zum beispiel eine einmalige förderung der caf die etwa 2 monate vor der Geburt ausgezahlt wird..Da müßt ihr einen Antrag bei der caf stellen. Ist allerdings vom Gehalt abhängig!!aber da helfen die von der caf auch weiter...wenn du noch eine frage hast melde dich ruhig..liebe grüße,Melanie.
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Salut,
wie meine Vorredner schon schrieben, da ihr beide in D arbeitet und dort dann auch Eure Sozialabgaben verrichtet, steht Dir das Elterngeld sowie die Elternzeit zu.
Hier noch ein Link zum Elterngeldrechner: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
À bientôt
Sven