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Autor Thema: Elternzeit (Mutter) und Congé parental (Vater) gleichzeitig möglich?  (Gelesen 6201 mal)

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Offline franzimoe

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Hallo,

ich bin Grenzgängerin und möchte nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen.
Mein Freund ist Franzose.
Ich würde gerne wissen ob jemand von euch damit Erfahrung hat wie das ist, ob wir beide gleichzeitig zu Hause bleiben können (mein Freund nur 1-2 Monate)?
Wer könnte sich da Beschweren? Könnte die CAF sagen das geht nicht, weil ich ja theoretisch schon im congé parental bin? Oder ist denen das egal, weil meine Elternzeit eh über Deutschland läuft?

Viele Grüsse und ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Franzi

Salbei

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Hallo Franzi,
Dir geht es um die Zahlung des Elterngeldes im 1. Jahr?
Wenn Ihr beide Grenzgänger seid (Wohnort F, Arbeisplatz D), dann geht es, denn dann habt Ihr beide Anspruch auf Elterngeld.

Gruß
Salbei

Salbei

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Offline franzimoe

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Hallo Salbei,
danke für Deine Antwort.
Es geht mir primär jedoch nicht ums Elterngeld sondern um die Elternzeit...
Mein Freund ist kein Grenzgänger. Er ist Franzose und arbeitet auch in Frankreich. Ich weiss nicht, ob er den cangé parental nehmen kann wenn ich die Elternzeit nehme? Das war die Frage :)
Das in D Mutter und Vater und auch gleichzeitig die Elternzeit nehmen und dann auch Elterngeld bekommen können weiss ich ;)

Trotzdem Danke

Offline TGV

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Der conge parental (=~ElternZEIT) ist doch eine rein rechtliche Konstruktion im französischen Arbeitsrecht, und der steht dem Kindsvater natürlich zu, egal ob die Mutter auch arbeitet oder nicht, wie man online auch nachlesen kann z.B. hier: http://www.infobebes.com/Bebe/Droits/Conges-particuliers/Conge-parental/Le-conge-parental-en-pratique.

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Un congé parental pour chacun des parents

La loi prévoit le même droit au congé parental pour la mère ou le père, et vous autorise à le prendre en même temps ou chacun à votre tour. A vous de décider selon votre organisation personnelle, la solution qui correspond le mieux à vos désirs et à vos obligations professionnelles.
Sachez qu'un employeur ne peut pas s'opposer à ce que vous demandiez un congé parental sous prétexte par exemple qu'un de vous ne travaille pas ou qu'il a plus de disponibilité professionnelle pour en bénéficier.
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Eine andere Frage ist es, ob ihr in der Zeit auch Geldleistungen (ElternGELD) bekommt - das war aber ja hier offenbar nicht die Frage (und falls doch - ja, bekommt ihr, aber der Papa muß natürlich alle Regeln des deutschen Elterngelds einhalten, d.h. insbesondere maximal 30 Wochenstunden arbeiten etc.).

Offline franzimoe

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Hallo TGV,

vielen Dank für die Antwort, na das ist ja interessant. Danke für den Link!

Also das mit den Geldleistungen ist natürlich auch nicht unwichtig...Ich werde Elterngeld beantragen. Wenn ich richtig informiert bin ist ja Frankreich vorrangig bei der Auszahlung der Familienleistungen. Deutschland zahlt die Differenz zwischen den französischen Leistungen und dem Anspruch aus Deutschland.
Du meinst der Papa kann auch (also zusätzlich zu mir) Familienleistungen erhalten? Bekäme er dann auch die ca. 65%? Das wär ja klasse  :laugh: Kann ich gar nicht glauben. Dachte das ginge nur, wenn er in D arbeitet.
Habt ihr das denn so gemacht gehabt?

Salbei

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Elterngeld steht nur Dir zu.

Gruß
Salbei

Offline franzimoe

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Also ich hatte gestern mal noch Infobest angeschrieben und die Antwort erhalten, dass der Vater des Kindes Anspruch auf deutsches Elterngeld hat, wenn er mindestens zwei Monate Elternzeit (congé parental) nimmt. Grundlage für die Berechnung ist sein französisches Nettogehalt.

Hat hierzu jemand Erfahrungen gemacht??? Ich finde da im Netz nichts weiter zu und wenn man bei der L-Bank anruft bekommt man die Antwort "stellen Sie einfach mal den Antrag und schauen Sie was passiert". Na toll...ist ja schon nicht ganz unwichtig, immerhin muss man sich vorher dann ausrechnen ob man im Fall der Fälle auch ohne Geld von denen zurechtkommen würde...Finde das mal wieder etwas merkwürdig und man kommt sich so vor als wär man die erste Person, die sowas durchmacht.

Offline TGV

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Meines Wissens hat in Eurem Fall auch der Vater Anspruch auf deutsches Elterngeld. Er muß sich aber an genau die Regeln halten, die hat dafür gelten (was nicht immer perfekt mit französischem Sozialrecht harmoniert), und eine davon ist, daß die Mindestbezugsdauer zwei Monate ist, eine andere, daß es um Lebensmonate des Kindes und nicht um Kalendermonate geht (und wenn er z.B. von seinem Arbeitgeber nur drei volle Kalendermonate frei bekommt (in FR ist es nicht üblich, Lebensmonate frei zu kriegen für dein Conges parental), in denen dann zwei volle Lebensmonate liegen (kaum ein Kind wird am 1. eines Monats geboren) damit er das Elterngeld überhaupt kriegt, hat er z.B. für einen Teil der Zeit, nämlich der der außerhalb der beiden genommenen Lebensmonate liegt, kein Geld vom Staat).

Guck mal hier, Seite 11: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, und
http://www.infobest.eu/de/qui-doit-verser-les-prestations-dans-quel-cas--de/

Beispiel bei uns: Sowohl ich als auch meine Frau haben Elterngeld bekommen, weil wir in DE leben, ich hier arbeite und sie in FR (sie ist Französin). Die Französischen Leistungen sind allesamt geringer als die deutschen, also haben wir von Frankreich nichts bekommen.

Grundsatz: Familienleistungen kriegt man erstmal immer aus dem Beschäftigungsland, und das Wohnland zahlt gg. eine Differenz aus, wenn die Leistungen dort höher sind.


Offline franzimoe

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nochmal an Salbei und natürlich alle anderen auch  ;)
Sprichst Du aus eigener Erfahrung oder meinst Du nur, dass es ihm nicht zusteht? Ich dachte das bis jetzt auch immer...

TGV: Vielen Dank nochmal für Deine Antwort! Ist wirklich interessant! Müssen mal schauen, ob wir das mit den 2 Monaten hinbekommen täten, also ob der Arbeitgeber mitspielt...


Salbei

  • Gast
Re: Elternzeit (Mutter) und Congé parental (Vater) gleichzeitig möglich?
« Antwort #10 am: 11. Januar 2014, 17:58:39 »
Hallo Franzi,

aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass wir beide Grenzgänger sind und nur ich Elterngeld und -zeit beantragt habe. Warum Dein Mann Geld aus D bekommen sollte (er arbeitet in F und wohnt in F) erschliesst sich mir nicht, ist aber nur mein Gefühl. Die Situation, die TGV beschrieben hat, ist doch anders als Deine. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als es auszuprobieren  :laugh:.

Gruß
Salbei