Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Elterngeld und deutsche steuern...  (Gelesen 6636 mal)

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Offline Dragonvamp

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Elterngeld und deutsche steuern...
« am: 27. November 2014, 15:26:33 »
Huhu,

Ich habe mein zweites Kind bekommen und natürlich hab ich mir gedacht bleib ich ein Jahr zu Hause...
Heute kam mein Bescheid für das Elterngeld und ich muss mir überlegen doch nach dem stillen wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren...
Es sei denn, jemand von euch hat einen guten Rat...
Ich wusste ja, dass auf das Elterngeld deutsche steuern anstehen, doch nun muss ich mit einem Verlust ungehen, der für mich nicht zu regeln ist...
Über 10 Monate wäre das mein finanzieller Ruin.
Ich verdiene relativ gut und hätte mit so viel weniger nicht gerechnet... Onlinerrechner stimmte leider nicht mit der Realität überein.
Was kann ich nun machen um zumindest einen Teil abzudecken?
Wohngeld bei der caf zb?! Gibt es noch mehr Möglichkeiten?
Wer hat Erfahrungen mit dem ganzen?
Ich bin um jeden Tipp dankbar, denn nun stehe ich erstmal unter Schock...
Kann ja nicht sein, dass man meint seinen Lebensunterhalt plötzlich von "gut bezahlbar" auf "nicht mehr bezahlbar" umstellen muss...

Vielen Dank für Tipps

Offline Bingo

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #1 am: 27. November 2014, 15:44:22 »
Ab dem 2. Kind müsste Dir von der CAF Geld dafür zustehen, dass Du zu Hause bleibst  (Elternzeit).
Das wird irgendwie mit Kindergeld aus D verrechnet (als Grenzgänger bekommt man halt weniger als jemand, der in F arbeitet ), aber besser wie nix. Das läuft so ab Ende Mutterschutz (nach Entbindung ) bis vollendetes 3. Lebensjahr.
Ist jede Menge Papierkrieg und dauert einige Zeit bis zur ersten Zahlung. Habe auch leider nie einen Bescheid  (wie man es azs D kennt) bekommen. Ach ja, die Zahlungen erfolgen nur 4x jährlich immer im Folgemonat des vorangegangenen Quartals.

Offline franzimoe

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #2 am: 29. November 2014, 22:54:51 »
Ich dachte auf Elterngeld fallen keine Steuern an...muss ich mich wohl nochmal informieren  :nixwieweg:

Offline Bingo

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #3 am: 29. November 2014, 23:03:43 »
Die Elterngeldberechnung für Grenzgänger ist eine Wissenschaft für sich - mein Mann hat 2x je die 'Vätermonate' auf Teilzeit genommenen  - mehr wäre auch echt nicht machbar gewesen. Als Bonbon durften wir beide Male hinterher dann von dem Pubs,den wir bekommen hatten, dann nochmal was retour bezahlen.
Man bekommt zwar nen Bescheid, aber ds wird lustig abgezogen und am Ende war es doch zuviel  (obwohl ja sämtliche Unterlagen schon vor Zahlung zur Berechnung denen vorlagen ).

Offline Dragonvamp

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #4 am: 29. November 2014, 23:29:33 »
Ich dachte auf Elterngeld fallen keine Steuern an...muss ich mich wohl nochmal informieren  :nixwieweg:
Fallen auch nicht. Aber zur Berechnung werden fiktive Steuern berechnet, die unser netto vergleichbar zu dem deutschen netto machen soll, den ein in Deutschland lebender hätte...

Offline Bingo

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2014, 10:34:39 »
Oh ja!Nur dass da jeder Vergleich hinkt! So wenig hat man allerhöchstens bei Klasse 6 in D nach Abzug von allem

Offline TGV

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2014, 13:01:39 »
Echt? Soweit ich gelesen habe, werden einem 21% Sozialabgaben und Lohnsteuern wie in Klasse 4 abgezogen. Das entspricht durchaus dem, was auch wirklich auf nem deutschen Lohnzettel so steht - oder hab' ich was übersehen?

Offline Bingo

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2014, 19:41:11 »
Bei der Berechnung für meinen Mann war es wesentlich mehr  - wie schon geschrieben, von dem Witz durften wir dann hinterher auch noch was retour zahlen!
Mehr als die zwei Vätermonate wären echt nicht drinne gewesen.

Schnullibulli

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2014, 20:50:32 »
Also ich hatte bei dem Antrag auf Elterngeld meinen französischen Steuerbescheid (Avis d'imposition) mitgeschickt und das Elterngeld fiel dann relativ "normal" aus. Denke aber auch, dass es alles in allem der Lohnsteuerklasse 4 in Deutschland entspricht (jedenfalls bei mir) :-\

Offline Alice

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #9 am: 04. Dezember 2014, 10:53:08 »
Laut Pamina Lauterbourg wird bei der Berechnung des Elterngeldes die dt. Steuerklasse 4 genommen!
Viele Grüße :-)

Offline Seppinger76

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Offline Alice

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Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« Antwort #11 am: 25. Januar 2015, 13:59:29 »
Danke Seppinger, ich habe es gerade gelesen und auch einen Newsletter von der Task Force Grenzgänger eingestellt. Scheint sich ja etwas zu bewegen in der Richtung. Ist nur die Frage wie sehr man kämpfen muss darum oder ob die dt. Elterngeldstellen dies jetzt auch so anwenden werden! Soweit ich es verstanden habe, wenden sie es bei euch ja bisher noch nicht an, obwohl die EU-Kommission euch entsprechend positiv geantwortet hat. Gib Bescheid wann ihr durch seid! Lg :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)