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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Sophie am 18. März 2014, 18:02:56

Titel: Elterngeld - Lohnsteuer DE oder FR?
Beitrag von: Sophie am 18. März 2014, 18:02:56
Hallo,

Ich lese soviele unterschiedliche Sachen im Netz, und erreiche jetzt keine L-Bank mehr.

Vielleicht kann mir hier jemand sagen welche Lohnsteuer genau von dem Brutto bei FRanzösische Grenzgänger abgezogen werden? Ich habe nämlich gelesen dass es die Deutsche Lohnsteuer wären und nicht die, die in FR normalerweise gezahlt werden.

Stimmt es?

Danke im Voraus!
Titel: Re: Elterngeld - Lohnsteuer DE oder FR?
Beitrag von: Nutellalein am 19. März 2014, 17:52:42
Hallo Sophie,

ja, das stimmt. Dein Bruttogehalt wird von der Elterngeldstelle quasi Deutsch "versteuert", also wird gemäß Lohnsteuertabelle ein Betrag zu den Sozialbeiträgen abgezogen. Danach wird die Höhe des dir zustehenden Elterngeldes bemessen bzw. berechnet.
Da du das Geld aus D. erhälst, wird nach deutschem Recht versteuert. Ansonsten hättest du einen Vorteil gegenüber in Deutschland wohnender Eltern.

LG

Nutellalein