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Autor Thema: Elterngeld Berechnung Steuersatz und Geburtsprämie  (Gelesen 4184 mal)

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Offline chriscross7

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Elterngeld Berechnung Steuersatz und Geburtsprämie
« am: 02. Januar 2013, 14:26:01 »
Hallo zusammen,

ich suche nun schon seit einigen Tagen im Internet nach Informationen, kann jedoch nichts finden.
Auch die L-Bank in KA konnte mir weder telefonisch noch per Email richtig Auskunft geben.

Meine Frau und ich arbeiten beide in DE und wohnen in F. In Kürze kommt unser zweites Kind zur Welt.
Wie errechnet sich die Höhe des Elterngeldes ?

Wir zahlen ja beide in DE keine Lohnsteuer. Wird bei der Ermittlung des Elterngeldes pauschal eine Lohnsteuerklasse angesetzt ? Wenn ja, welche ?
Oder wird die Lohnsteuer die wir in F bezahlt haben aufgebröselt und anteilig angesetzt ?

Wie verhält sich das dann mit der Lohnsteuer in F im kommenden Jahr, da das Elterngeld dann ja eigentlich bereits um die Steuer dezimiert wurde ?

Kann mir da jemand helfen, hat jemand Erfahrungen gemacht ?


Und das andere ist die Geburtsprämie in F. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und steht die einem zu obwohl man aus DE dann Elterngeld erhält ?


Schöne Grüße und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr !!

Chris

Offline chriscross7

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Re: Elterngeld Berechnung Steuersatz und Geburtsprämie
« Antwort #1 am: 03. Januar 2013, 23:40:06 »
OK, hab jetzt nach mehrfachem Nachhaken von der L-Bank die Info bekommen, das in diesem Fall die "neutrale" Lohnsteuerklasse 4 angesetzt wird.
Ich kann damit leben, hatten aber kürzlich bei meiner Recherche auf einer Seite gelesen, dass Grenzgänger nicht benachteiligt werden dürfen und somit auch das tatsächliche Netto angesetzt wird. Die Ermittlung dieses gestaltet sich sehr schwierig.
Aber wenn das so gemacht wird wie oben beschrieben werden bereits in DE steuern für die LStKl. 4 "abgezogen". Gleichzeitig muss das Elterngeld in F dann wieder als Einkommen in der Steuer angegeben werden und wird, wenn auch geringer, wiederum versteuert.
Ist das keine Benachteiligung ?

Bei all den Klagen auf hohem Niveau, was habt ihr für Meinungen und Erfahrungen dazu ?

Offline Alice

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Re: Elterngeld Berechnung Steuersatz und Geburtsprämie
« Antwort #2 am: 04. Januar 2013, 00:16:22 »
Hallo,

ich hab damit keine Erfahrungen, kann dir daher leider nicht weiter helfen, aber selbst bin ich auch bald in der Lage und es würde mich sehr interessieren, wie das alles aussieht, daher find ichs top wenn jmd antwortet bzw. du die letztlichen Ergebnissee einstellst. Supi, danke :-)!!

Liebe Grüße und alles Gute,

Alice  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Sabine

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Re: Elterngeld Berechnung Steuersatz und Geburtsprämie
« Antwort #3 am: 04. Januar 2013, 09:48:24 »
Hallo,
kann Dir nicht sagen, wie das heute gerechnet wird. Aber wir hatten vor 5 Jahren die Gehaltszettel abgegeben, auf denen ja das "netto" stand.
Ich kann mich nicht erinnern, dass die da in den Berechnungen was Fiktives abgezogen hätten....
Aber die Berechnungen sollen sich ja in letzter Zeit auch geändert haben.

Was die Deklaration in der französischen Steuererklärung angeht: das könnte man dann als "bereits versteuert" angeben (habe ich mit meinem Mutterschaftsgeld so gemacht), dann wird der Betrag nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, darauf selbst fallen aber keine Steuern an.
Wo genau das ist, weiß ich jetzt aber auch nicht mehr.
Im Zweifel mal den Eures-Berater anschreiben, die haben mir damals super Auskunft geben können.