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Autor Thema: Elterngeld: Arbeit in Deutschland, (Neben-)Wohnsitz in Frankreich  (Gelesen 2851 mal)

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Offline Tobsucht

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Hallo, liebe Grenzgänger-Gemeinde,

ich bin neu hier, obwohl ich bereits länger in einer etwas komplizierten Situation lebe, und hätte (zunächst) eine Frage zum Elterngeld.

Meine Partnerin arbeitet in Paris (Vollzeit), ich in Braunschweig (50%-Stelle öffentlicher Dienst, befristet an der Universität). Ich pendle folglich nach 2,5 Arbeitstagen nach Paris zurück und habe dort momentan meinen Zweitwohnsitz (das ließe sich natürlich ändern). Wir planen Nachwuchs in den nächstens 2 Jahren und nun wüsste ich gerne, wie ich mein Recht auf Elterngeld durchsetzen kann, denn ich will wenigstens 4, maximal 12 Monate nach Geburt anwesend sein und nicht schon 14 Stunden pro Woche im Zug unterwegs sein.

Ich sehe nun folgende Schwierigkeit: Prinzipiell müsste der Lebensmittelpunkt des Kindes ja in Deutschland sein, um Elterngeld zu beziehen. Eine Ausnahme gibt es für Grenzgänger. Nun ist mein Arbeitsplatz aber nicht im Grenzgebiet, sondern 850km entfernt von unserem Lebensmittelpunkt. Macht dies irgendeinen Unterschied? Hat hiermit irgendjemand Erfahrung? Wir können auf jeden Fall nicht vollständig auf mein Gehalt verzichten und ich sehe auch eher keine Möglichkeit, das PreParE majorée zu beziehen (oder täusche ich mich hier?)

Schon einmal vielen Dank fürs Lesen im Voraus und erneut für jeden Hinweis

Tobias