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Autor Thema: Elterngeld Antrag  (Gelesen 16859 mal)

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Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #15 am: 22. November 2012, 21:34:37 »
Hy Leutz,

Also hier mal ein kleiner Bericht zum Thema Elterngeld....

Alla Hop..  Scheinbar hepaben die etwas innigerem System geändert was aber nur zum Vorteil und zur Beschleunigung geführt hatte..

Ca 4 Wochen nach Abgabe des Antrages war alles schon durch und bescheinigt... 100punkte...

Selbst beim Kindergeld ( in der Vergangenheit hatte ich da schon einige Probleme ) lief es unerwartet gut und schnell..  5 Wochen nach Antrag war es genehmigt.   Auch 100 Punkte...

Nur die von der Krankenkasse könnte ich.........  Nee ich Denis mir.  :-).   0 Punkte.




Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #16 am: 23. November 2012, 22:08:20 »
...jetzt bin ich verwirrt.
Ich schildere mal ganz kurz meine Situation .

Ich habe im April mein 2.Töchterchen bekommen. Im Januar davor war ich bei der CAF. Da hab ich dann alles an Anträge ausgefüllt. Mir sagte man dort ich würde diese Geburtsprämie erhalten, Elterngeld und beim Kindergeld waren sie sich noch nicht sicher, dass müsste überprüft werden.
Soweit, so gut.
Dann stellte sich heraus, dass ich Kindergeld aus Deutschland bekomme und ich teilte dies der CAF mit. Im Juni bekam ich dann meine erste Zahlung   ( 700 und ein paar Zerquetschte...) . Ich dachte es wäre das Elterngeld Rückwirkend beispielsweise für April und Mai oder so das mir ja bekannt war, dass die Geburtsprämie knapp 1000 Euro sind. Ich hab dann auch gar nicht weiter nachgefragt, jede Woche einen neuen Brief von denen beantwortet, alles dreifach und vierfach an Unterlagen hingeschickt, bis mir das irgendwann vor ca 2 Monaten über wurde.

Ich habe dann ein Schreiben verfasst, dass sie bitte einmal meine Unterlagen prüfen sollen, mir EINEN Brief schicken sollen, indem alles aufgelistet ist, was sie an Unterlagen von mir benötigen und nicht jede Woche einen und alles in 1000 fachen Ausführungen.
Ich teilte ihnen auch mit, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch keinen Cent von der Geburtsprämie erhalten habe.

Kurz darauf bekam ich dann Antwort. Sie schrieben, dass die Zahlung im Juni die Geburtsprämie war ( sie haben von den knapp 1000 Euro mir die 184 Euro Kindergeld meiner 1. Tochter abgerechnet, die ich ja aus Deutschland bekam  :anixwissen:  ).
Sie teilten mir auch mit dass ich kein Elterngeld von Ihnen bekommen werde, da Anspruch in D.

Da war ich ersteinmal bedient, weil ich ja weiß, dass D nur 3 Monate rückwirkend bezahlt, mein Kind mittlerweile aber schon 6 Monate alt war.
Ich hab daraufhin einen Antrag für D fertiggemacht, denen meine Sachlage in einem Anschreiben geschildert, um Kulanz gebettelt und nach Karlsruhe geschickt.

Sie schrieben mir dann aber, da ich nicht in Baden-Württemberg wohne, haben Sie alles in meine alte Heimat geschickt.
Da hab ich mich natürlich auch gefragt, was das soll: ich wohne ja auch nicht mehr da, aber die würden schon wissen was sie machen.
Jetzt nach wieder 8 Wochen habe ich da angerufen und mal nachgefragt wie die Sachlage ist ( in Normalfall dauern ja die Anträge 6 - 8 Wochen) und mir wurde mitgeteilt, dass sich dafür eigentlich niemand zuständig fühlt. Ich wohne ja nicht in D und habe in den nächsten Wochen ja nicht vor da wieder hinzuziehen usw. Jetzt muss ich mich am Do da nocheinmal telefonisch dort melden, denen Rede und Antwort stehen und die wollen das dann über das Ministerium klären lassen ...

Sieht jemand von euch da durch ???

Lg Anne   :anixwissen:

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #17 am: 23. November 2012, 22:30:45 »
Hmm.  Eigentlich ist das komisch. 
Fassen wir mal zusammen

Wenn du vor der Geburt ein Arbeitsverhältnis in Deutschland hattest
Bekommst du Elterngeld aus Deutschland.  Soo

Von welcher L Bank hängt nicht davon ab woher du kommst sondern
Wo der Arbeitgeber ist.  Also. Ist er in BAWÜ.  Dann ist Karlsruhe
Zuständig.  Bei Pfalz oder Saarland ist natürlich eine andere stelle zuständig


So.  Allerdings verstehe ich nicht warum dein erster weg die CAF war und nicht die L Bank. 

Bei allem was sozial Sachen angeht sind bei deutschen Arbeitgeber
Die deutschen stellen vorrangig.  Diese werden sich dann an die Franzosen wenden

In deinem fall ist erstmal die Zuständigkeit zu prüfen.
Da du aber wohl das deutsche Kindergeld bekommst würdest du auch Deutsches Elterngeld bekommen

Da deine frist abgelaufen ist wird es wohl rückwirkend nix mehr geben.   


Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #18 am: 23. November 2012, 22:50:54 »
also: ja, ich habe in Baden- Württemberg gearbeitet. Allerdings nur von September bis Ende Februar -Quasi 6 Monate, weil ich meinen Chef einweihen musste, was die SS betrifft und er mit allem nichts zu tun haben wollte. Somit bekam ich halt nur einen befristeten Arbeitsvertrag.

Vielleicht hat es ja damit was zu tun ? Weil ich NUR 6 Monate gearbeitet habe?

Ich bin im Juli hergezogen und habe von da an bis Sept. ALG I und Kindergeld für die Große aus D erhalten.
Dann hat D die Zahlung eingestellt . Ich habe dann einen Verlängerungsantrag auf Kindergeld gestellt, der aber abgelehnt wurde: Grund: Ich wohne nicht in D.
Da mein Männe aber bei der Bundeswehr arbeitet, hat diese sich bereit erklärt uns das Kindergeld für beide Kinder zu bezahlen.

Also ging ich davon aus, ich muss alles andere über die CAF klären. Nachdem sie mir Elterngeld und Geburtsprämie zugesichert haben, habe ich mir darüber dann keine weiteren Gedanken gemacht.

Ich meine ab und zu kann man doch hoffen, dass die Leute die da arbeiten, auch etwas von ihrem Job verstehen, oder nicht?  :-[

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #19 am: 24. November 2012, 00:19:09 »
Oh oh.  Zu deinem letzten Satz


Also von deutschen Behörden ist man ja allgemein viel Chaos
Gewöhnt.  Aber die Franzosen tippen dies um das 100 fache.
Also gehe bitte nie davon aus, das dort jemand weiß was er tut.  ;-)

Gut dein fall ist natürlich etwas komplizierter

Von daher ist alles môglich. 
Mein Beitrag zwecks der guten und schnellen
Abwicklung war bei einer. Ich nenne es mal " normalen " arbeitssituation

Aber trotz allem ist in deinem fall Karlsruhe zuständig.
Ja was hattest du in der zeit vor deinem 6 Monats Vertrag gemacht? Elternteit. Hausfrau oder so.

Zudem weden normal die Einkünfte der 12 Monate vor Geburt berechnet.
Wenn du also vor deinem ersten Kind gearbeitet hattest und zwischen Kind 1 und Kind 2 nur die 6 Monate wird die Elternteit übersprungen.

Zudem müsste dir zumindest der Mindestsatz zustehen

Am besten du gehst persönlich nach K'he oder rufst dort an


Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #20 am: 24. November 2012, 00:32:25 »
...nee meine Große wird 7 und zwischen Kind 1 und Kind 2 war ich natürlich arbeiten *lach*...
Wie gesagt,ich bin im Juli 2011 hierhergezogen ...von Januar bis Juni war ich auf 165 € Basis runtergestuft, da ich in der Gastro arbeite und es dem Betrieb über Winter nicht gut ging. Sie wollte mich im April wieder festeinstellen, dann hätte das alles mit dem Umzug nicht geklappt weil ich von einer Arbeitsstelle in eine "Nicht-Arbeitstelle" gerutscht wäre...und das ALG I Amt den Umzug nicht gestattet hätte...
Naja und vor Januar 2011 war ich ganz normal immer für gutes Geld festeingestellt ....
Zwischen Juli und September hab ich nichts gemacht...mich erst einmal mit allem hier vertraut gemacht, Bewerbungen geschrieben usw.

Du hast Recht, ich sollte Mo vielleicht wirklich noch einmal in Karlsruhe anrufen ...
Ich weiß halt nicht, wie das ist, weil ich ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr in D stehe, verstehst du? Jeder andere, wäre in Mutterschutz und offiziel ins Elternjahr übergegangen. Ich bekam nicht einen Cent Mutterschutz weil ich zu Beginn von diesem einen abgelaufenden Arbeitsvertrag hatte.

Ich war für Diesen aber erstmeinmal dankbar damals, weil nichts mit meiner Krankenkasse geregelt war.
Mit diesem Arbeisvertrag war ich wenigstens in der Gesetzlichen drin und war mit meiner Großen und dem dicken Bauch abgesichert .
« Letzte Änderung: 24. November 2012, 00:36:14 von ***Anne*** »

Offline Bingo

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #21 am: 24. November 2012, 16:15:33 »
Du benötigst sowohl für das Elterngeld aus D, als auch für die "Allocation differentielle" aus F ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis in D zwischen dem 1. und dem 2. Kind und auch nach dem 2. Kind, ansonsten gibt's nix, da Du dann ja auch in keiner Elternzeit bist sondern arbeitssuchend.


Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #22 am: 24. November 2012, 16:42:54 »
Ist das neu, seit dem es Elterngeld heißt? Als ich meine 1. Tochter bekam, hieß es noch Erziehungsgeld.
Da war es nämlich wie folgt:
Ich steckte damals noch in meiner Ausbildung. Sie kam im Dez. 2005. Ich blieb 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu Hause und machte danach bis Juni 2006 meine Ausbildung fertig. Ich bekam sowie in der Ausbildung als auch nach meiner Ausbildung, also von Dez 2005 bis November 2006 Erziehungsgeld. Man durfte ja bis zu 400 € glaube ich dazu verdienen, die ich im 3. Lehrjahr auch nicht auf der Hand hatte.
Das heißt, ich war ab Juni mit Prüfungsabschluss dann ja auch quasi arbeitssuchend und habe trotzdem weiterhin Anspruch gehabt.  ???

LG Anne

Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #23 am: 24. November 2012, 16:53:05 »
Schau mal so steht es im Internet:
Zitat
Elterngeld Berechtigte

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer
 
1. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen)
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen)
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen)

Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, aus denen sich Ansprüche auf das Elterngeld ergeben können.

also nicht, dass ich in einem Arbeitsverhältnis stehen muss...   

Oder sehe ich das falsch????

Offline Bingo

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #24 am: 24. November 2012, 18:54:17 »
Stimmt, steht so nicht d'rinne.
Nur, Elterngeld bekommst Du, wenn Du für den Bezugszeitraum zu Hause beim Kind bleibst und nicht zur Arbeit gehst, bzw. wenn Du Deine Arbeitszeit auf die zulässige wöchentliche Stundenzahl reduzierst. Beides setzt jedoch voraus, dass man überhaupt erst ein bestehendes Arbeitsverhältnis (durch die Elternzeit ganz oder teilweise ruhend) hat.

Evtl. braucht man für den Mindestbetrag von 300,- € kein bestehendes Arbeitsverhältnis, aber so ganz schlau werde ich aus den "Informationen zum Bundeselterngeld" auch nicht.

Die Damen und Herren vom zuständigen Amt müssten Dir aber Rede und Antwort stehen können.

Ich drücke Dir mal die Daumen, dass der Amtsschimmel nicht zu laut wiehert und mal absieht von wegen längstens drei Monate rückwirkend, solltest Du Anspruch auf's Elterngeld haben.

LG
Bingo

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #25 am: 24. November 2012, 20:41:34 »
Also wenn ich mich noch richtig erinnern kann, hatt meine Schwägerin vor 4 Jahren auch den Mindestsatz bekommen.
Und sie hatte auch keinen Job... ( Wohnsitz in D )

Anrufen nachfragen...

Offline ***Anne***

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #26 am: 26. November 2012, 10:06:26 »
Guten Morgen :-)

ich wollte hier einmal einen kleinen Zwischenstand mitteilen, für all die jenigen die das in den letzten Tagen mitverfolgt haben oder vielleicht ein anderer irgendwann in einer ähnlichen Situation sein wird.

Fakt ist jetzt wohl, dass tatsächlich meine alte Heimatstadt für mich zuständig ist.
Der Grund ist der, weil mein Arbeitsverhälnis vor der Geburt geendet ist.

!*Wenn das Arbeitsverhältnis vor der Geburt endet, ist der letzte Wohnsitz zuständig.*!

Anspruch habe ich auf jeden Fall auch wurde mir gesagt, da der Arbeitgeber von meinem Mann ja auch in D ist.
Ob nur den Mindestatz von 300 € oder ob mehr wusste sie auf die Schnelle leider auch nicht so genau.
Fakt ist aber, auch wenn man 12 Monate vor der Geburt nicht gearbeitet hat, bekommt man die 300 € und kann in F dann noch den Ausgleich beantragen, da der Satz in F wohl höher ist als in D.
Wenn man in den 12 Monaten davor arbeiten war, wird alles nach den Gehältern berechnet.

Wenn ihr möchtet, kann ich hier ja noch einmal schreiben, wenn alles durch ist, wie das in meinem Fall berechnet wurde, dadurch dass ich ja kein lückenloses, durchgehendes Arbeitverhältnis in den 12 Monaten vor der Geburt hatte...

Vielen Dank an alle, die mir hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben...

In diesem Sinne, wünsche ich allen einen schönen Start in die neue Woche :-)

Liebe Grüße
☀Anne☀

« Letzte Änderung: 26. November 2012, 22:32:09 von ***Anne*** »