Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: chevymichel am 09. August 2012, 23:31:43

Titel: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 09. August 2012, 23:31:43
Salut zusammen,

Naja wie soll ich sagen. In den nächsten Wochen stellt sich hier bei mir Nachwuchs Nummer 2 ein.
Und in diesem Zuge werde ich mal wieder die ganzen schönen Formalitäten mit Eltern und Kindergeld durchkauen müssen.

Zwar ist es erst 4 Jahre her als ich dieses schonmal dürfte, aber irgendwie steh ich bissel aufm Schlauch..

Beim KG ist mir soweit alles klar. Auch der leidige Teil mit der CAF ( wie ich die dort liebe  )

Aber ich hatte hier mal was gelesen, das angeblich auch die L-Bank ein Formular der CAF benötigt.
Hmm. Kann mich daran nicht erinnern und hoffe auch das dies nicht notwendig ist. Weil wie schon gesagt, beim Thema CAF geht mir schon jetzt das Messer in der Tasche auf  :hilfe: :mad:

Soo vieleicht weis jemand was hierzu.. Und wenn ja was ist das für ein Formular ( E. Irgendwas )

Merci.

Gruß Michael

Ach ja... Beide arbeiten in Deutschland.... Das vorneweg.


Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Nutellalein am 10. August 2012, 11:42:30
Hallo Michael,

vorab schonmal Glückwunsch und Daumendrücken, daß alles gut geht!

Was meinst du mit L-Bank?  :anixwissen:

Zitat
beim Thema CAF geht mir schon jetzt das Messer in der Tasche auf
Kann ich nachvollziehen  :zwinkern:

Ich hatte nach der Geburt unseres Sohnes einen franz. Bekannten bei der CAF anrufen lassen, der dann Formulare für uns angefordert hatte.
Die mussten dann ausgefüllt zurückgeschickt werden, incl. Urkunden, Steuer usw. Zusätzlich hat sich die CAF auch selbst mit der Familienkasse in Verbindung gesetzt.
Müssig zu sagen, wie lange das alles gedauert hat und wie viele Schreiben hin und her gingen  :o
Aber die kommunizieren tatsächlich untereinander! Das funktioniert auch normalerweise.

Wichtig ist, daß du auch daran denkst, deinen 2. Nachwuchs bei der CPAM zu melden! Geh mit ner internationalen Geburtsurkunde zur CPAM und die
geben dir dann ein Formular zum Ausfüllen. Du kannst dann entscheiden, bei wem von euch Eltern das Kind auf die Karte soll.
Bei mir wurde das verbummelt (obwohl ich´s gemeldet hatte) und plötzlich wollte die deutsche KK mir die Familienversicherung kündigen und den Kleinen
"rauswerfen". Die Franzosen sind hier in der Meldepflicht bei der D. KK für das Kind, weil der Wohnsitz in F. ist.
Man lernt nie aus... :rolleyes:

LG

Nutellalein

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 10. August 2012, 21:53:12
Also für Baden Würtemberg ist die sogenannte L-Bank ( karlsruhe ) zuständig für die Abwicklung des Elterngeldes.

Die Famielienkasse ( bei mir in Offenburg ) ist nur fürs Kindergeld..

Werd wohl am besten mal nach Karlsruhe Düsen und das vor Ort erfragen.

Aber eigentlich ist die Sachlage klar. Beide sind in einem festen Arbeitsverhältnis in Deutschland.
Also nix mit Elterngeldleistungen von Französischer Seite.

Ach ja wegen der CAF... Ich hatte damals so meinen Spaß mit denen. Auf die eine Bescheinigung warte ich schon seit 4 Jahren.. Lach... 
Mal gespannt. Das war alles noch in Moselle. Jetzt bin ich ja im Elsass und kann somit bei Problemen auch mal nach Hagueneau fahren. Dort ist seit einiger zeit eine Außenstelle der CAF..

Wegen der CPAM.. Hmm. Das sind auch so Spezialisten.. Nach der Geburt unseres Sohnes hatte ich denen alles zugesendet.. Auch die Heiratsurkunde usw.. Hmm die Post kommt immernoch auf den Mädchennamen meiner Frau und der Anrede Freulei.. ????  Meinen Sohn haben die allerdings mal eingetragen.
Bin mal gespannt wann der erste meckert das nie jemand beim Arzt ist. Weder wegen krankheit noch wegen Vorsorgeuntersuchungen..
Denk ja mal das dies in Frankreich auch Pflicht ist so wie in Deutschland mit den U 1 bis ?? Bei den Kids..
Machen hält alles beim Deutschen Kinderarzt..

So genug gebabbelt :-)

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Nutellalein am 11. August 2012, 13:29:44
Ah so..dann ist das also die L-Bank. Comprende  =D
Soweit ich weiss, gibt es in F. kein sog. Elterngeld. Nur Zuschüsse von der CAF bzw. Kindergeld. Und du schreibst ja selbst, daß der Fall klar ist,
weil ihr beide in D. arbeitet, gibt´s Kohle aus D. Trotzdem wird die CAF nochmal alles prüfen wollen, ob ihr ggf. Ansprüche habt (z.B. bei zu niedrigem
Verdienst).

Das ist prima, daß du ne Aussenstelle der CAF bei dir in der Nähe hast, würd ich mir auch wünschen. Bei uns geht das hier nur über´s Telefon (oder schriftlich). Und deren IVR-System ist für nicht perfekt franz. sprechende Menschen mehr als eine Herausforderung  :o

Zitat
Denk ja mal das dies in Frankreich auch Pflicht ist so wie in Deutschland mit den U 1 bis ?? Bei den Kids..
So ein System gibt es in F. leider nicht. Somit fallen wir Grenzgänger in diesem Fall durch´s Raster. In D. ist es Pflicht, die U´s durchzuführen, wir
werden aber nicht "angemahnt", wenn wir´s nicht tun, da kein Wohnsitz in D.
Ich halte es so wie du...lasse diese U´s trotzdem regelmässig vom D. Kinderarzt durchführen. Von der CPAM wird sich da keiner beschweren...
die kennen das ja nicht. Und wenn sie nix bezahlen müssen, umso besser  :D

Schönes WE!

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Bingo am 12. August 2012, 15:33:39
Thema CAF:
Macht Deine Frau Elternzeit für's 2. Kind? Bleibt sie in der Zeit kpl. zu Hause oder verringert sie nur die Stundenanzahl?
Bleibt sie kpl. zu Hause, so hat sie über die CAF noch Anspruch auf "Allocation differentielle" für den Zeitraum der Elternzeit. Bei zwei Kindern und dem heutigen Kindergeld aus D können das immer noch so 800,- € alle drei Monate (Zahlungen sind im Apr, Jul, Okt u. Jan immer für die drei vorhergehenden Monate) sein.
Würde auf jeden Fall schriftlich eine Anfrage bei der CAF stellen.
Was die ganzen Formulare angeht - ich habe noch nie ein solches von der CAF zu Gesicht bekommen, aber wie Nutellalein schon schrieb, die kommunizieren untereinander, sowohl die Kindergeldkasse, als auch die Elterngeldstelle (je mit der CAF).

Thema CPAM:
Da wir in Frankreich wohnen, ist zunächst die CPAM mit der Versicherung an der Reihe. Ist man obend'rauf noch Grenzgänger, so darf man sich zusätzlich auch in D bei einer Krankenkasse anmelden. Daher ist es zwingend, zunächst in F bei der CPAM sich anzumelden und dann bei der dt. Krankenkasse. Von dort bekommt man dann das Formular E106, dieses umgehend zur CPAM schicken, evtl. auch tel. Druck machen. Die dt. Versicherung greift erst, sobald diese das E106 von der CPAM retourniert bekommen haben!
Unser Sohn musste 2011 zwei Tage nach seiner Geburt im Mai leider wg. extremer Neugeborenen-Gelbsucht auf Intensiv und hatte zudem noch Probleme mit der einen Hüfte. Zum Glück konnten wir Ende Juni die Versichertenkarte überall (2 versch. Stationen in der Klinik SLS, Ki-Arzt & Orthopäde) nachreichen, ansonsten wären saftige Rechnungen ins Haus geflattert.

Thema Voruntersuchungen:
Es gibt ab Kindergarten so zwei, drei Vorsorgeuntersuchen im Kindergarten selbst, bzw. man muss wie wir z. B. nach Bouzonville ins College mit dem Kind zur Untersuchung. Sollte bei den Untersuchungen irgendetwas auffällig sein (Sprach- und oder Sehstörungen, etc.) bleiben die auch dahinter, bis das von einem Facharzt abgeklärt wurde. Ebenso muss man mittlerweile auch Zahnarztbesuche nachweisen.

LG Bingo
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Nutellalein am 12. August 2012, 19:42:23
@Bingo:
Gut zu wissen, daß ab der Ecole Maternelle gewisse Untersuchungen in F. gemacht werden.
Wird uns dann ab September 12 auch betreffen.
Bisher hat da nämlich in F. noch kein Mensch danach gefragt.

LG

Nutellalein
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 12. August 2012, 22:53:28
@Bingo

Dank dir für deine ausführlichen Infos.
Allerdings hab ich nen kleinen Zweifel was die Krankenkasse angeht.
Naja da ja der Arbeitgeber in Deutschland sitzt ist man ja gezwungen eine Krankenversicherung zu haben also in Deutschland ...
gesetzlich oder halt Privat ja nach dem..

Unsere Kasse hat es noch nie interessiert wie und wo wir Wohnen.
Auch bei Behandlungen des Kindes wurde immer alles Bezahlt.  ( natürlich bei KK Aufenthalten oder Arztbesuchen in Deutschland )

Wäre natürlich mal ein Notfall, oder habe ich keine Lust mich mit 40 Fieber über die Grenze zu schleppen kommt dann ein Französischer Doc ins Spiel. Aber dies ist dann ja auch geregelt.


Die CPAM rechnet ja über den E 106 mit der Deutschen Kasse ab im Falle wenn Behandlungen in Frankreich durchgeführt werden, weil da die Versicherungsbeiträge in die Deutsche Kasse laufen.


Das ist jetzt meine Meinung.  Wenns änderst laufen sollte auch ok.. Bisher ( 7 Jahre ) hat dieses System immer funktioniert und wird wohl auch beim zweiten Kind so laufen.

Das mit den Untersuchungen im Franz. Kindergarten geht an mir vorbei, weil der kleine seit jeher in nen Deutschen Kiga geht ( organisatorisch war es nicht änderst möglich )


Wegen der CAF und der. "Allocation differentielle". 

Hmm davon hatte ich noch nix gewusst. Ok... Ja aber die Leistungen der CAF beziehen sich doch immer auf das Familien Einkommen oder?

Wenn meine Frau Elterngeld bekommt und 2 mal Kindergeld aus D. Plus mein Einkommen, werden wir wohl ein wenig die
Einkommensgrenzen sprengen..  Obwohl sie für ein Jahr ( die zeit des Elterngeldes ) Zuhause bleibt.

Aber versuchen kann Mans ja mal... Zumindest merke ich mir die Bezeichnung..

Merci

Gruß Michael



Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Bingo am 13. August 2012, 11:06:38
@Chevymichel

Das Problem mit CPAM & dt. Krankenkasse gibt es jetzt etwa zwei Jahre, nachdem es diesbezüglich eine Änderung gab. Evtl. sieht die eine dt. Krankenkasse das lockerer als die andere, aber bei der TK läuft nix ohne den ausgefüllten Wisch von der CPAM - leider, wir hätten auf das HickHack auch verzichten können.

Die Unterstützung mit "Allocation differentielle" richtet sich nicht nach dem Familieneinkommen. Berücksichtigt wird das dt. Kindergeld, welches wesentlich höher ist als das frz. Kindergeld. Bleibt nun ein Elternteil in Elternzeit (congé parental), werden das dt. Kindergeld und evtl. Lohn/Gehalt aus verringerter Stundenzahl aufgerechnet, aber nicht Lohn/Gehalt vom Partner. Die Kohle gibt es längstens für die vollen drei Jahre Elternzeit.

LG Bingo
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 13. August 2012, 19:49:48
Nicht schlecht. Schon wieder etwas dazu gelernt...
Ja dies gilt wahrscheinlich erst ab dem zweiten Kind. Oder. Naja daher war dies vorher eh nicht interessant .

Ich bin zwar eigentlich keiner der Versuchsanlage abzugreifen was geht. Aber in diesem fall da man ja eh ein verringertes Einkommen hat in dieser zeit kommt so etwas natürlich gelegen..
Danke für den tip.

Ja wegen der Krankenkasse..
Also wir sind beide bei der... Ich trau es mich fast nicht zu schreiben :-). BKK vom Daimler..
Naja diese Kasse ist auch etwas Spezial. Oder Besser gesagt Sozial ..  Vieleicht ist es auch deshalb noch niemanden aufgefallen.... Weil bisher wollte noch nie jemand was wissen von der CPAM. Im Gegenteil.. Die haben es sogar immer versäumt ihr notwendiges schreiben an die CPAM zu schicken... Grins..

Ich werde halt einfach ne Meldung bei der CPAM Mädchenhandel gut Is... Somit hab zumindest ich meinen Teil getan ..

Gruß Michael
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 13. August 2012, 20:22:44
Ach ja nochmals..

Hab grad ein wenig hier gestöbert und den Ausdruck. Allocation differentielle immer nur im Zusammenhang mit Zahlungen an Tagesmütter und so gefunden... Bringe ich jetzt das was ganz durcheinander?

Wie schon erwähnt will ich ja eigentlich überhaupt nix mit der CAF am Hut haben. Aber jetzt hab ich da halt was aufgeschnappt.  ;-)

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 13. August 2012, 20:35:19
Nochmal was und dann Hör ich auf für Heute.

Ähmmmm dieses Allocation differentielle!  Es war je klar, das meine Frau für ein Jahr lang Geld ( Elterngeld ) bekommt.  Wird diese Leistung dann Nichtraucher angerechnet. Bzw. Könnte nicht eine Zahlung der CAF Probleme beim elterngeldantag verursachen?  Frei nach dem Motto. äh sie bekommen was aus Frankreich, dann verrechnen wir diese Zahlungen... Ich sag nur Doppelter leistungsbezug...

Sooo..   :-)

Sinn macht dies alles also nur wenn:  Elterngeld plus Kindergeld plus Allocation differentielle möglich ist.
Sonst bleibe ich lieber bei der Deutschen Variante. Zudem das Geld dann auch aus dem sozialtopf kommt in den man ja auch einbezahlt..

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Gabrielle am 14. August 2012, 08:18:21
Guten Morgen @all.

Ab 2013 gelten andere Bedingungen beim Elterngeld.

Wen es interessiert und wer evtl. davon betroffen ist:

http://www.sueddeutsche.de/geld/elterngeld-geaendert-wer-frueh-plant-bekommt-mehr-geld-fuer-den-nachwuchs-1.1423695

Allen einen schönen Tag - Gabrielle
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Nutellalein am 14. August 2012, 11:35:36
@Gabrielle

danke für den Link!
Ist ja wieder mal typisch für die deutsche Regierung, daß sowas unter der Hand gemacht wird bzw. daß
hier nix groß in die Öffentlichkeit getragen wird, wenn´s ans Reduzieren von Leistungen geht.
Andersrum wird immer ein riesen Bohei gemacht, wenn´s mal 30 Cent mehr gibt.  :mad:

Wenn ich das aber richtig verstehe, macht es für "normalverdiendende Grenzgänger" nicht zu viel aus...ca. 7-10 EUR im Monat.
Da wir ja keine Lohnsteuerklasse als Grenzgänger haben wie in D., fällt dieses Hickhack mit Wechsel und Splittung der Monate wg. Änderung der Klasse
komplett weg. Immerhin etwas.

Ist zwar so schon blöd, könnte aber schlimmer sein, wenn ich den Artikel so lese!

LG

Nutellalein
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Bingo am 18. August 2012, 22:59:05
@Chevymichel

Habe sowohl als auch erhalten.
Zunächst ist D d'ran mit den Leistungen. Dann verrechnet F alles, und in meinem Fall bekam ich von F noch was dazu, wenn  ich die Ämter richtig verstanden habe, in Papierform habe ich von F noch nie etwas bzgl. Leistungsanspruch gesehen.
Mir ist allerdings eben eingefallen, dass es evtl. auch daran gelegen hat (Elterngeld + allocation differentielle), dass ich nur den Mindestbetrag vom Elterngeld inkl. Geschwisterbonus, also 375,- €, bekommen habe, da ich zwischendurch nicht gearbeitet habe, sondern die kompl. Elternzeit genommen habe bzw. immer noch nehme.

Nachfragen bei der CPAM würd' ich aber schon an Eurer Stelle.

LG Bingo
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Gabrielle am 18. August 2012, 23:54:07
Wen es interessiert?

Unter dem Link findet ihr einen Elterngeld-Rechner:
http://www.gegen-hartz.de/elterngeldrechner.php

Da könnt ihr wenigsten ein bisschen "berechnen", wie und was es an Unterschied zur französischen Allocation gibt.

Schönen Abend noch an alle - ist es bei euch auch so warm?  ;)

Grüße Gabrielle
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 22. November 2012, 21:34:37
Hy Leutz,

Also hier mal ein kleiner Bericht zum Thema Elterngeld....

Alla Hop..  Scheinbar hepaben die etwas innigerem System geändert was aber nur zum Vorteil und zur Beschleunigung geführt hatte..

Ca 4 Wochen nach Abgabe des Antrages war alles schon durch und bescheinigt... 100punkte...

Selbst beim Kindergeld ( in der Vergangenheit hatte ich da schon einige Probleme ) lief es unerwartet gut und schnell..  5 Wochen nach Antrag war es genehmigt.   Auch 100 Punkte...

Nur die von der Krankenkasse könnte ich.........  Nee ich Denis mir.  :-).   0 Punkte.



Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 23. November 2012, 22:08:20
...jetzt bin ich verwirrt.
Ich schildere mal ganz kurz meine Situation .

Ich habe im April mein 2.Töchterchen bekommen. Im Januar davor war ich bei der CAF. Da hab ich dann alles an Anträge ausgefüllt. Mir sagte man dort ich würde diese Geburtsprämie erhalten, Elterngeld und beim Kindergeld waren sie sich noch nicht sicher, dass müsste überprüft werden.
Soweit, so gut.
Dann stellte sich heraus, dass ich Kindergeld aus Deutschland bekomme und ich teilte dies der CAF mit. Im Juni bekam ich dann meine erste Zahlung   ( 700 und ein paar Zerquetschte...) . Ich dachte es wäre das Elterngeld Rückwirkend beispielsweise für April und Mai oder so das mir ja bekannt war, dass die Geburtsprämie knapp 1000 Euro sind. Ich hab dann auch gar nicht weiter nachgefragt, jede Woche einen neuen Brief von denen beantwortet, alles dreifach und vierfach an Unterlagen hingeschickt, bis mir das irgendwann vor ca 2 Monaten über wurde.

Ich habe dann ein Schreiben verfasst, dass sie bitte einmal meine Unterlagen prüfen sollen, mir EINEN Brief schicken sollen, indem alles aufgelistet ist, was sie an Unterlagen von mir benötigen und nicht jede Woche einen und alles in 1000 fachen Ausführungen.
Ich teilte ihnen auch mit, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch keinen Cent von der Geburtsprämie erhalten habe.

Kurz darauf bekam ich dann Antwort. Sie schrieben, dass die Zahlung im Juni die Geburtsprämie war ( sie haben von den knapp 1000 Euro mir die 184 Euro Kindergeld meiner 1. Tochter abgerechnet, die ich ja aus Deutschland bekam  :anixwissen:  ).
Sie teilten mir auch mit dass ich kein Elterngeld von Ihnen bekommen werde, da Anspruch in D.

Da war ich ersteinmal bedient, weil ich ja weiß, dass D nur 3 Monate rückwirkend bezahlt, mein Kind mittlerweile aber schon 6 Monate alt war.
Ich hab daraufhin einen Antrag für D fertiggemacht, denen meine Sachlage in einem Anschreiben geschildert, um Kulanz gebettelt und nach Karlsruhe geschickt.

Sie schrieben mir dann aber, da ich nicht in Baden-Württemberg wohne, haben Sie alles in meine alte Heimat geschickt.
Da hab ich mich natürlich auch gefragt, was das soll: ich wohne ja auch nicht mehr da, aber die würden schon wissen was sie machen.
Jetzt nach wieder 8 Wochen habe ich da angerufen und mal nachgefragt wie die Sachlage ist ( in Normalfall dauern ja die Anträge 6 - 8 Wochen) und mir wurde mitgeteilt, dass sich dafür eigentlich niemand zuständig fühlt. Ich wohne ja nicht in D und habe in den nächsten Wochen ja nicht vor da wieder hinzuziehen usw. Jetzt muss ich mich am Do da nocheinmal telefonisch dort melden, denen Rede und Antwort stehen und die wollen das dann über das Ministerium klären lassen ...

Sieht jemand von euch da durch ???

Lg Anne   :anixwissen:
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 23. November 2012, 22:30:45
Hmm.  Eigentlich ist das komisch. 
Fassen wir mal zusammen

Wenn du vor der Geburt ein Arbeitsverhältnis in Deutschland hattest
Bekommst du Elterngeld aus Deutschland.  Soo

Von welcher L Bank hängt nicht davon ab woher du kommst sondern
Wo der Arbeitgeber ist.  Also. Ist er in BAWÜ.  Dann ist Karlsruhe
Zuständig.  Bei Pfalz oder Saarland ist natürlich eine andere stelle zuständig


So.  Allerdings verstehe ich nicht warum dein erster weg die CAF war und nicht die L Bank. 

Bei allem was sozial Sachen angeht sind bei deutschen Arbeitgeber
Die deutschen stellen vorrangig.  Diese werden sich dann an die Franzosen wenden

In deinem fall ist erstmal die Zuständigkeit zu prüfen.
Da du aber wohl das deutsche Kindergeld bekommst würdest du auch Deutsches Elterngeld bekommen

Da deine frist abgelaufen ist wird es wohl rückwirkend nix mehr geben.   

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 23. November 2012, 22:50:54
also: ja, ich habe in Baden- Württemberg gearbeitet. Allerdings nur von September bis Ende Februar -Quasi 6 Monate, weil ich meinen Chef einweihen musste, was die SS betrifft und er mit allem nichts zu tun haben wollte. Somit bekam ich halt nur einen befristeten Arbeitsvertrag.

Vielleicht hat es ja damit was zu tun ? Weil ich NUR 6 Monate gearbeitet habe?

Ich bin im Juli hergezogen und habe von da an bis Sept. ALG I und Kindergeld für die Große aus D erhalten.
Dann hat D die Zahlung eingestellt . Ich habe dann einen Verlängerungsantrag auf Kindergeld gestellt, der aber abgelehnt wurde: Grund: Ich wohne nicht in D.
Da mein Männe aber bei der Bundeswehr arbeitet, hat diese sich bereit erklärt uns das Kindergeld für beide Kinder zu bezahlen.

Also ging ich davon aus, ich muss alles andere über die CAF klären. Nachdem sie mir Elterngeld und Geburtsprämie zugesichert haben, habe ich mir darüber dann keine weiteren Gedanken gemacht.

Ich meine ab und zu kann man doch hoffen, dass die Leute die da arbeiten, auch etwas von ihrem Job verstehen, oder nicht?  :-[
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 24. November 2012, 00:19:09
Oh oh.  Zu deinem letzten Satz


Also von deutschen Behörden ist man ja allgemein viel Chaos
Gewöhnt.  Aber die Franzosen tippen dies um das 100 fache.
Also gehe bitte nie davon aus, das dort jemand weiß was er tut.  ;-)

Gut dein fall ist natürlich etwas komplizierter

Von daher ist alles môglich. 
Mein Beitrag zwecks der guten und schnellen
Abwicklung war bei einer. Ich nenne es mal " normalen " arbeitssituation

Aber trotz allem ist in deinem fall Karlsruhe zuständig.
Ja was hattest du in der zeit vor deinem 6 Monats Vertrag gemacht? Elternteit. Hausfrau oder so.

Zudem weden normal die Einkünfte der 12 Monate vor Geburt berechnet.
Wenn du also vor deinem ersten Kind gearbeitet hattest und zwischen Kind 1 und Kind 2 nur die 6 Monate wird die Elternteit übersprungen.

Zudem müsste dir zumindest der Mindestsatz zustehen

Am besten du gehst persönlich nach K'he oder rufst dort an

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 24. November 2012, 00:32:25
...nee meine Große wird 7 und zwischen Kind 1 und Kind 2 war ich natürlich arbeiten *lach*...
Wie gesagt,ich bin im Juli 2011 hierhergezogen ...von Januar bis Juni war ich auf 165 € Basis runtergestuft, da ich in der Gastro arbeite und es dem Betrieb über Winter nicht gut ging. Sie wollte mich im April wieder festeinstellen, dann hätte das alles mit dem Umzug nicht geklappt weil ich von einer Arbeitsstelle in eine "Nicht-Arbeitstelle" gerutscht wäre...und das ALG I Amt den Umzug nicht gestattet hätte...
Naja und vor Januar 2011 war ich ganz normal immer für gutes Geld festeingestellt ....
Zwischen Juli und September hab ich nichts gemacht...mich erst einmal mit allem hier vertraut gemacht, Bewerbungen geschrieben usw.

Du hast Recht, ich sollte Mo vielleicht wirklich noch einmal in Karlsruhe anrufen ...
Ich weiß halt nicht, wie das ist, weil ich ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr in D stehe, verstehst du? Jeder andere, wäre in Mutterschutz und offiziel ins Elternjahr übergegangen. Ich bekam nicht einen Cent Mutterschutz weil ich zu Beginn von diesem einen abgelaufenden Arbeitsvertrag hatte.

Ich war für Diesen aber erstmeinmal dankbar damals, weil nichts mit meiner Krankenkasse geregelt war.
Mit diesem Arbeisvertrag war ich wenigstens in der Gesetzlichen drin und war mit meiner Großen und dem dicken Bauch abgesichert .
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Bingo am 24. November 2012, 16:15:33
Du benötigst sowohl für das Elterngeld aus D, als auch für die "Allocation differentielle" aus F ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis in D zwischen dem 1. und dem 2. Kind und auch nach dem 2. Kind, ansonsten gibt's nix, da Du dann ja auch in keiner Elternzeit bist sondern arbeitssuchend.

Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 24. November 2012, 16:42:54
Ist das neu, seit dem es Elterngeld heißt? Als ich meine 1. Tochter bekam, hieß es noch Erziehungsgeld.
Da war es nämlich wie folgt:
Ich steckte damals noch in meiner Ausbildung. Sie kam im Dez. 2005. Ich blieb 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu Hause und machte danach bis Juni 2006 meine Ausbildung fertig. Ich bekam sowie in der Ausbildung als auch nach meiner Ausbildung, also von Dez 2005 bis November 2006 Erziehungsgeld. Man durfte ja bis zu 400 € glaube ich dazu verdienen, die ich im 3. Lehrjahr auch nicht auf der Hand hatte.
Das heißt, ich war ab Juni mit Prüfungsabschluss dann ja auch quasi arbeitssuchend und habe trotzdem weiterhin Anspruch gehabt.  ???

LG Anne
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 24. November 2012, 16:53:05
Schau mal so steht es im Internet:
Zitat
Elterngeld Berechtigte

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer
 
1. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen)
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen)
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen)

Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, aus denen sich Ansprüche auf das Elterngeld ergeben können.

also nicht, dass ich in einem Arbeitsverhältnis stehen muss...   

Oder sehe ich das falsch????
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: Bingo am 24. November 2012, 18:54:17
Stimmt, steht so nicht d'rinne.
Nur, Elterngeld bekommst Du, wenn Du für den Bezugszeitraum zu Hause beim Kind bleibst und nicht zur Arbeit gehst, bzw. wenn Du Deine Arbeitszeit auf die zulässige wöchentliche Stundenzahl reduzierst. Beides setzt jedoch voraus, dass man überhaupt erst ein bestehendes Arbeitsverhältnis (durch die Elternzeit ganz oder teilweise ruhend) hat.

Evtl. braucht man für den Mindestbetrag von 300,- € kein bestehendes Arbeitsverhältnis, aber so ganz schlau werde ich aus den "Informationen zum Bundeselterngeld" auch nicht.

Die Damen und Herren vom zuständigen Amt müssten Dir aber Rede und Antwort stehen können.

Ich drücke Dir mal die Daumen, dass der Amtsschimmel nicht zu laut wiehert und mal absieht von wegen längstens drei Monate rückwirkend, solltest Du Anspruch auf's Elterngeld haben.

LG
Bingo
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: chevymichel am 24. November 2012, 20:41:34
Also wenn ich mich noch richtig erinnern kann, hatt meine Schwägerin vor 4 Jahren auch den Mindestsatz bekommen.
Und sie hatte auch keinen Job... ( Wohnsitz in D )

Anrufen nachfragen...
Titel: Re: Elterngeld Antrag
Beitrag von: ***Anne*** am 26. November 2012, 10:06:26
Guten Morgen :-)

ich wollte hier einmal einen kleinen Zwischenstand mitteilen, für all die jenigen die das in den letzten Tagen mitverfolgt haben oder vielleicht ein anderer irgendwann in einer ähnlichen Situation sein wird.

Fakt ist jetzt wohl, dass tatsächlich meine alte Heimatstadt für mich zuständig ist.
Der Grund ist der, weil mein Arbeitsverhälnis vor der Geburt geendet ist.

!*Wenn das Arbeitsverhältnis vor der Geburt endet, ist der letzte Wohnsitz zuständig.*!

Anspruch habe ich auf jeden Fall auch wurde mir gesagt, da der Arbeitgeber von meinem Mann ja auch in D ist.
Ob nur den Mindestatz von 300 € oder ob mehr wusste sie auf die Schnelle leider auch nicht so genau.
Fakt ist aber, auch wenn man 12 Monate vor der Geburt nicht gearbeitet hat, bekommt man die 300 € und kann in F dann noch den Ausgleich beantragen, da der Satz in F wohl höher ist als in D.
Wenn man in den 12 Monaten davor arbeiten war, wird alles nach den Gehältern berechnet.

Wenn ihr möchtet, kann ich hier ja noch einmal schreiben, wenn alles durch ist, wie das in meinem Fall berechnet wurde, dadurch dass ich ja kein lückenloses, durchgehendes Arbeitverhältnis in den 12 Monaten vor der Geburt hatte...

Vielen Dank an alle, die mir hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben...

In diesem Sinne, wünsche ich allen einen schönen Start in die neue Woche :-)

Liebe Grüße
☀Anne☀