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Autor Thema: Elterngeld Antrag  (Gelesen 16892 mal)

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Offline chevymichel

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Elterngeld Antrag
« am: 09. August 2012, 23:31:43 »
Salut zusammen,

Naja wie soll ich sagen. In den nächsten Wochen stellt sich hier bei mir Nachwuchs Nummer 2 ein.
Und in diesem Zuge werde ich mal wieder die ganzen schönen Formalitäten mit Eltern und Kindergeld durchkauen müssen.

Zwar ist es erst 4 Jahre her als ich dieses schonmal dürfte, aber irgendwie steh ich bissel aufm Schlauch..

Beim KG ist mir soweit alles klar. Auch der leidige Teil mit der CAF ( wie ich die dort liebe  )

Aber ich hatte hier mal was gelesen, das angeblich auch die L-Bank ein Formular der CAF benötigt.
Hmm. Kann mich daran nicht erinnern und hoffe auch das dies nicht notwendig ist. Weil wie schon gesagt, beim Thema CAF geht mir schon jetzt das Messer in der Tasche auf  :hilfe: :mad:

Soo vieleicht weis jemand was hierzu.. Und wenn ja was ist das für ein Formular ( E. Irgendwas )

Merci.

Gruß Michael

Ach ja... Beide arbeiten in Deutschland.... Das vorneweg.



Offline Nutellalein

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #1 am: 10. August 2012, 11:42:30 »
Hallo Michael,

vorab schonmal Glückwunsch und Daumendrücken, daß alles gut geht!

Was meinst du mit L-Bank?  :anixwissen:

Zitat
beim Thema CAF geht mir schon jetzt das Messer in der Tasche auf
Kann ich nachvollziehen  :zwinkern:

Ich hatte nach der Geburt unseres Sohnes einen franz. Bekannten bei der CAF anrufen lassen, der dann Formulare für uns angefordert hatte.
Die mussten dann ausgefüllt zurückgeschickt werden, incl. Urkunden, Steuer usw. Zusätzlich hat sich die CAF auch selbst mit der Familienkasse in Verbindung gesetzt.
Müssig zu sagen, wie lange das alles gedauert hat und wie viele Schreiben hin und her gingen  :o
Aber die kommunizieren tatsächlich untereinander! Das funktioniert auch normalerweise.

Wichtig ist, daß du auch daran denkst, deinen 2. Nachwuchs bei der CPAM zu melden! Geh mit ner internationalen Geburtsurkunde zur CPAM und die
geben dir dann ein Formular zum Ausfüllen. Du kannst dann entscheiden, bei wem von euch Eltern das Kind auf die Karte soll.
Bei mir wurde das verbummelt (obwohl ich´s gemeldet hatte) und plötzlich wollte die deutsche KK mir die Familienversicherung kündigen und den Kleinen
"rauswerfen". Die Franzosen sind hier in der Meldepflicht bei der D. KK für das Kind, weil der Wohnsitz in F. ist.
Man lernt nie aus... :rolleyes:

LG

Nutellalein

Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #2 am: 10. August 2012, 21:53:12 »
Also für Baden Würtemberg ist die sogenannte L-Bank ( karlsruhe ) zuständig für die Abwicklung des Elterngeldes.

Die Famielienkasse ( bei mir in Offenburg ) ist nur fürs Kindergeld..

Werd wohl am besten mal nach Karlsruhe Düsen und das vor Ort erfragen.

Aber eigentlich ist die Sachlage klar. Beide sind in einem festen Arbeitsverhältnis in Deutschland.
Also nix mit Elterngeldleistungen von Französischer Seite.

Ach ja wegen der CAF... Ich hatte damals so meinen Spaß mit denen. Auf die eine Bescheinigung warte ich schon seit 4 Jahren.. Lach... 
Mal gespannt. Das war alles noch in Moselle. Jetzt bin ich ja im Elsass und kann somit bei Problemen auch mal nach Hagueneau fahren. Dort ist seit einiger zeit eine Außenstelle der CAF..

Wegen der CPAM.. Hmm. Das sind auch so Spezialisten.. Nach der Geburt unseres Sohnes hatte ich denen alles zugesendet.. Auch die Heiratsurkunde usw.. Hmm die Post kommt immernoch auf den Mädchennamen meiner Frau und der Anrede Freulei.. ????  Meinen Sohn haben die allerdings mal eingetragen.
Bin mal gespannt wann der erste meckert das nie jemand beim Arzt ist. Weder wegen krankheit noch wegen Vorsorgeuntersuchungen..
Denk ja mal das dies in Frankreich auch Pflicht ist so wie in Deutschland mit den U 1 bis ?? Bei den Kids..
Machen hält alles beim Deutschen Kinderarzt..

So genug gebabbelt :-)


Offline Nutellalein

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #3 am: 11. August 2012, 13:29:44 »
Ah so..dann ist das also die L-Bank. Comprende  =D
Soweit ich weiss, gibt es in F. kein sog. Elterngeld. Nur Zuschüsse von der CAF bzw. Kindergeld. Und du schreibst ja selbst, daß der Fall klar ist,
weil ihr beide in D. arbeitet, gibt´s Kohle aus D. Trotzdem wird die CAF nochmal alles prüfen wollen, ob ihr ggf. Ansprüche habt (z.B. bei zu niedrigem
Verdienst).

Das ist prima, daß du ne Aussenstelle der CAF bei dir in der Nähe hast, würd ich mir auch wünschen. Bei uns geht das hier nur über´s Telefon (oder schriftlich). Und deren IVR-System ist für nicht perfekt franz. sprechende Menschen mehr als eine Herausforderung  :o

Zitat
Denk ja mal das dies in Frankreich auch Pflicht ist so wie in Deutschland mit den U 1 bis ?? Bei den Kids..
So ein System gibt es in F. leider nicht. Somit fallen wir Grenzgänger in diesem Fall durch´s Raster. In D. ist es Pflicht, die U´s durchzuführen, wir
werden aber nicht "angemahnt", wenn wir´s nicht tun, da kein Wohnsitz in D.
Ich halte es so wie du...lasse diese U´s trotzdem regelmässig vom D. Kinderarzt durchführen. Von der CPAM wird sich da keiner beschweren...
die kennen das ja nicht. Und wenn sie nix bezahlen müssen, umso besser  :D

Schönes WE!

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Offline Bingo

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #4 am: 12. August 2012, 15:33:39 »
Thema CAF:
Macht Deine Frau Elternzeit für's 2. Kind? Bleibt sie in der Zeit kpl. zu Hause oder verringert sie nur die Stundenanzahl?
Bleibt sie kpl. zu Hause, so hat sie über die CAF noch Anspruch auf "Allocation differentielle" für den Zeitraum der Elternzeit. Bei zwei Kindern und dem heutigen Kindergeld aus D können das immer noch so 800,- € alle drei Monate (Zahlungen sind im Apr, Jul, Okt u. Jan immer für die drei vorhergehenden Monate) sein.
Würde auf jeden Fall schriftlich eine Anfrage bei der CAF stellen.
Was die ganzen Formulare angeht - ich habe noch nie ein solches von der CAF zu Gesicht bekommen, aber wie Nutellalein schon schrieb, die kommunizieren untereinander, sowohl die Kindergeldkasse, als auch die Elterngeldstelle (je mit der CAF).

Thema CPAM:
Da wir in Frankreich wohnen, ist zunächst die CPAM mit der Versicherung an der Reihe. Ist man obend'rauf noch Grenzgänger, so darf man sich zusätzlich auch in D bei einer Krankenkasse anmelden. Daher ist es zwingend, zunächst in F bei der CPAM sich anzumelden und dann bei der dt. Krankenkasse. Von dort bekommt man dann das Formular E106, dieses umgehend zur CPAM schicken, evtl. auch tel. Druck machen. Die dt. Versicherung greift erst, sobald diese das E106 von der CPAM retourniert bekommen haben!
Unser Sohn musste 2011 zwei Tage nach seiner Geburt im Mai leider wg. extremer Neugeborenen-Gelbsucht auf Intensiv und hatte zudem noch Probleme mit der einen Hüfte. Zum Glück konnten wir Ende Juni die Versichertenkarte überall (2 versch. Stationen in der Klinik SLS, Ki-Arzt & Orthopäde) nachreichen, ansonsten wären saftige Rechnungen ins Haus geflattert.

Thema Voruntersuchungen:
Es gibt ab Kindergarten so zwei, drei Vorsorgeuntersuchen im Kindergarten selbst, bzw. man muss wie wir z. B. nach Bouzonville ins College mit dem Kind zur Untersuchung. Sollte bei den Untersuchungen irgendetwas auffällig sein (Sprach- und oder Sehstörungen, etc.) bleiben die auch dahinter, bis das von einem Facharzt abgeklärt wurde. Ebenso muss man mittlerweile auch Zahnarztbesuche nachweisen.

LG Bingo

Offline Nutellalein

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #5 am: 12. August 2012, 19:42:23 »
@Bingo:
Gut zu wissen, daß ab der Ecole Maternelle gewisse Untersuchungen in F. gemacht werden.
Wird uns dann ab September 12 auch betreffen.
Bisher hat da nämlich in F. noch kein Mensch danach gefragt.

LG

Nutellalein
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Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #6 am: 12. August 2012, 22:53:28 »
@Bingo

Dank dir für deine ausführlichen Infos.
Allerdings hab ich nen kleinen Zweifel was die Krankenkasse angeht.
Naja da ja der Arbeitgeber in Deutschland sitzt ist man ja gezwungen eine Krankenversicherung zu haben also in Deutschland ...
gesetzlich oder halt Privat ja nach dem..

Unsere Kasse hat es noch nie interessiert wie und wo wir Wohnen.
Auch bei Behandlungen des Kindes wurde immer alles Bezahlt.  ( natürlich bei KK Aufenthalten oder Arztbesuchen in Deutschland )

Wäre natürlich mal ein Notfall, oder habe ich keine Lust mich mit 40 Fieber über die Grenze zu schleppen kommt dann ein Französischer Doc ins Spiel. Aber dies ist dann ja auch geregelt.


Die CPAM rechnet ja über den E 106 mit der Deutschen Kasse ab im Falle wenn Behandlungen in Frankreich durchgeführt werden, weil da die Versicherungsbeiträge in die Deutsche Kasse laufen.


Das ist jetzt meine Meinung.  Wenns änderst laufen sollte auch ok.. Bisher ( 7 Jahre ) hat dieses System immer funktioniert und wird wohl auch beim zweiten Kind so laufen.

Das mit den Untersuchungen im Franz. Kindergarten geht an mir vorbei, weil der kleine seit jeher in nen Deutschen Kiga geht ( organisatorisch war es nicht änderst möglich )


Wegen der CAF und der. "Allocation differentielle". 

Hmm davon hatte ich noch nix gewusst. Ok... Ja aber die Leistungen der CAF beziehen sich doch immer auf das Familien Einkommen oder?

Wenn meine Frau Elterngeld bekommt und 2 mal Kindergeld aus D. Plus mein Einkommen, werden wir wohl ein wenig die
Einkommensgrenzen sprengen..  Obwohl sie für ein Jahr ( die zeit des Elterngeldes ) Zuhause bleibt.

Aber versuchen kann Mans ja mal... Zumindest merke ich mir die Bezeichnung..

Merci

Gruß Michael




Offline Bingo

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #7 am: 13. August 2012, 11:06:38 »
@Chevymichel

Das Problem mit CPAM & dt. Krankenkasse gibt es jetzt etwa zwei Jahre, nachdem es diesbezüglich eine Änderung gab. Evtl. sieht die eine dt. Krankenkasse das lockerer als die andere, aber bei der TK läuft nix ohne den ausgefüllten Wisch von der CPAM - leider, wir hätten auf das HickHack auch verzichten können.

Die Unterstützung mit "Allocation differentielle" richtet sich nicht nach dem Familieneinkommen. Berücksichtigt wird das dt. Kindergeld, welches wesentlich höher ist als das frz. Kindergeld. Bleibt nun ein Elternteil in Elternzeit (congé parental), werden das dt. Kindergeld und evtl. Lohn/Gehalt aus verringerter Stundenzahl aufgerechnet, aber nicht Lohn/Gehalt vom Partner. Die Kohle gibt es längstens für die vollen drei Jahre Elternzeit.

LG Bingo

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #8 am: 13. August 2012, 19:49:48 »
Nicht schlecht. Schon wieder etwas dazu gelernt...
Ja dies gilt wahrscheinlich erst ab dem zweiten Kind. Oder. Naja daher war dies vorher eh nicht interessant .

Ich bin zwar eigentlich keiner der Versuchsanlage abzugreifen was geht. Aber in diesem fall da man ja eh ein verringertes Einkommen hat in dieser zeit kommt so etwas natürlich gelegen..
Danke für den tip.

Ja wegen der Krankenkasse..
Also wir sind beide bei der... Ich trau es mich fast nicht zu schreiben :-). BKK vom Daimler..
Naja diese Kasse ist auch etwas Spezial. Oder Besser gesagt Sozial ..  Vieleicht ist es auch deshalb noch niemanden aufgefallen.... Weil bisher wollte noch nie jemand was wissen von der CPAM. Im Gegenteil.. Die haben es sogar immer versäumt ihr notwendiges schreiben an die CPAM zu schicken... Grins..

Ich werde halt einfach ne Meldung bei der CPAM Mädchenhandel gut Is... Somit hab zumindest ich meinen Teil getan ..

Gruß Michael

Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #9 am: 13. August 2012, 20:22:44 »
Ach ja nochmals..

Hab grad ein wenig hier gestöbert und den Ausdruck. Allocation differentielle immer nur im Zusammenhang mit Zahlungen an Tagesmütter und so gefunden... Bringe ich jetzt das was ganz durcheinander?

Wie schon erwähnt will ich ja eigentlich überhaupt nix mit der CAF am Hut haben. Aber jetzt hab ich da halt was aufgeschnappt.  ;-)


Offline chevymichel

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #10 am: 13. August 2012, 20:35:19 »
Nochmal was und dann Hör ich auf für Heute.

Ähmmmm dieses Allocation differentielle!  Es war je klar, das meine Frau für ein Jahr lang Geld ( Elterngeld ) bekommt.  Wird diese Leistung dann Nichtraucher angerechnet. Bzw. Könnte nicht eine Zahlung der CAF Probleme beim elterngeldantag verursachen?  Frei nach dem Motto. äh sie bekommen was aus Frankreich, dann verrechnen wir diese Zahlungen... Ich sag nur Doppelter leistungsbezug...

Sooo..   :-)

Sinn macht dies alles also nur wenn:  Elterngeld plus Kindergeld plus Allocation differentielle möglich ist.
Sonst bleibe ich lieber bei der Deutschen Variante. Zudem das Geld dann auch aus dem sozialtopf kommt in den man ja auch einbezahlt..


Offline Gabrielle

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #11 am: 14. August 2012, 08:18:21 »
Guten Morgen @all.

Ab 2013 gelten andere Bedingungen beim Elterngeld.

Wen es interessiert und wer evtl. davon betroffen ist:

http://www.sueddeutsche.de/geld/elterngeld-geaendert-wer-frueh-plant-bekommt-mehr-geld-fuer-den-nachwuchs-1.1423695

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

Offline Nutellalein

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #12 am: 14. August 2012, 11:35:36 »
@Gabrielle

danke für den Link!
Ist ja wieder mal typisch für die deutsche Regierung, daß sowas unter der Hand gemacht wird bzw. daß
hier nix groß in die Öffentlichkeit getragen wird, wenn´s ans Reduzieren von Leistungen geht.
Andersrum wird immer ein riesen Bohei gemacht, wenn´s mal 30 Cent mehr gibt.  :mad:

Wenn ich das aber richtig verstehe, macht es für "normalverdiendende Grenzgänger" nicht zu viel aus...ca. 7-10 EUR im Monat.
Da wir ja keine Lohnsteuerklasse als Grenzgänger haben wie in D., fällt dieses Hickhack mit Wechsel und Splittung der Monate wg. Änderung der Klasse
komplett weg. Immerhin etwas.

Ist zwar so schon blöd, könnte aber schlimmer sein, wenn ich den Artikel so lese!

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Bingo

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #13 am: 18. August 2012, 22:59:05 »
@Chevymichel

Habe sowohl als auch erhalten.
Zunächst ist D d'ran mit den Leistungen. Dann verrechnet F alles, und in meinem Fall bekam ich von F noch was dazu, wenn  ich die Ämter richtig verstanden habe, in Papierform habe ich von F noch nie etwas bzgl. Leistungsanspruch gesehen.
Mir ist allerdings eben eingefallen, dass es evtl. auch daran gelegen hat (Elterngeld + allocation differentielle), dass ich nur den Mindestbetrag vom Elterngeld inkl. Geschwisterbonus, also 375,- €, bekommen habe, da ich zwischendurch nicht gearbeitet habe, sondern die kompl. Elternzeit genommen habe bzw. immer noch nehme.

Nachfragen bei der CPAM würd' ich aber schon an Eurer Stelle.

LG Bingo

Offline Gabrielle

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Re: Elterngeld Antrag
« Antwort #14 am: 18. August 2012, 23:54:07 »
Wen es interessiert?

Unter dem Link findet ihr einen Elterngeld-Rechner:
http://www.gegen-hartz.de/elterngeldrechner.php

Da könnt ihr wenigsten ein bisschen "berechnen", wie und was es an Unterschied zur französischen Allocation gibt.

Schönen Abend noch an alle - ist es bei euch auch so warm?  ;)

Grüße Gabrielle