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Autor Thema: Elterngeld  (Gelesen 3643 mal)

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Offline Chloé

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Elterngeld
« am: 11. August 2012, 22:32:03 »
Hallo liebe Grenzgänger  :winkerwinker:,

ich bin hier neu und habe einige Fragen zum Thema Elterngeld, evtl. könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin total verunsichert und möchte mich vorab informieren um Fehler zu vermeiden.

Ich bin im 6. Monat schwanger  =D, arbeite sowohl Selbstständig als auch im Angestelltenverhältnis in Deutschland (Rheinland-Pfalz), mein Mann möchte ab Sep. nach Frankreich (Grenze SB) ziehen.

Ich hatte mich beim Jugendamt  bzgl. Elterngeld erkundigt, wenn der Wohnsitz in DE ist, bekomme ich Elterngeld in DE, wie ist es denn jetzt wenn ich mit ihm nach Frankreich umziehe, woher bekomme ich Mutterschaftsgeld und wie ist es mit Elterngeld? Stelle ich den Antrag auf Elterngeld da wo ich zur Zeit mein Wohnsitz habe? Oder soll ich in DE meinen Wohnsitz behalten um Anspruch auf Elterngeld zu haben? und wie ist es später mit Kindergeld, wird es in DE beantragt?

SORRY für so viele Fragen....hoffe auf eure Hilfe
« Letzte Änderung: 11. August 2012, 23:23:05 von Chloé »

Offline Alice

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Re: Elterngeld
« Antwort #1 am: 11. August 2012, 23:36:09 »
Hallo  :winkerwinker:

soweit ich weiß, bekommst du das Elterngeld von den deutschen Behörden, wenn dein Arbeitgeber in Deutschland ist. Zumindest bekam ich das von einer Bekannten gesagt, die eine ähnliche Konstellation hatte. Mit dem Kindergeld, wie das im Erziehungsurlaub ist weiß ich leider nicht, soweit ich weiß bekommst du aber Kindergeld von Deutschland wenn du in Deutschland arbeitest.
Meine Aussagen sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr  :anixwissen:

Liebe Grüße
Viele Grüße :-)

Offline Chloé

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Re: Elterngeld
« Antwort #2 am: 12. August 2012, 00:06:53 »
Danke dir für die erste Auskunft... :smily:

Offline Nutellalein

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Re: Elterngeld
« Antwort #3 am: 12. August 2012, 12:07:04 »
Hallo Chloé,

Glückwunsch vorab!

Arbeitet dein Mann auch in D.? Wenn ja, dann gilt Folgendes:
Wenn du in D. arbeitest und dort Sozialabgaben zahlst, bekommst du aus D. das KiGe und das Elterngeld.
Das Elterngeld allerdings so, als wenn du in D. versteuern würdest. Fairerweise den deutschen Empfängern gegenüber. Sonst würde man dich bevorteilen.
Beantragen tust du beides nach der Geburt in D. bei dem jeweiligen Amt. Meist kann man die Formulare beites im Internet herunterladen.

Zusätzl. Tipp: Auch solltest du nach der Geburt die CAF (franz. Kindergeldkasse) kontaktieren und prüfen lassen, ob du in F. Anspruch auf Leistungen hast. Wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht so sein, aber die wollen das trotzdem prüfen.
Melde auch bei der CPAM (franz. KK) die Geburt deines Kindes, damit es auf deine Versichertenkarte (Carte Vitale) kommt. Sonst kannste Ärger mit der D. KK bekommen.

Mutterschaftsgeld? Dein Arbeitgeber zahlt bis zum Ende des Mutterschutzes mit Absprache deiner KK (wird aufgeteilt...wieviel von wem, weiss ich nicht mehr).
Somit sollte dir hier kein Nachteil entstehen.
Allerdings weiss ich nicht, wie das mit der Selbständigkeit ist...ob und woher du dann Anspruch auf eine Zahlung bis Ende MuSchu hast.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Chloé

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Re: Elterngeld
« Antwort #4 am: 12. August 2012, 14:41:19 »
wow, super für die ausführliche Antwort, das hilft mir auf jeden Fall!!!
jetzt kann ich in Ruhe unsere Sachen packen und nach Frankreich ziehen :-)))