Hallo Chloé,
Glückwunsch vorab!
Arbeitet dein Mann auch in D.? Wenn ja, dann gilt Folgendes:
Wenn du in D. arbeitest und dort Sozialabgaben zahlst, bekommst du aus D. das KiGe und das Elterngeld.
Das Elterngeld allerdings so, als wenn du in D. versteuern würdest. Fairerweise den deutschen Empfängern gegenüber. Sonst würde man dich bevorteilen.
Beantragen tust du beides nach der Geburt in D. bei dem jeweiligen Amt. Meist kann man die Formulare beites im Internet herunterladen.
Zusätzl. Tipp: Auch solltest du nach der Geburt die CAF (franz. Kindergeldkasse) kontaktieren und prüfen lassen, ob du in F. Anspruch auf Leistungen hast. Wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht so sein, aber die wollen das trotzdem prüfen.
Melde auch bei der CPAM (franz. KK) die Geburt deines Kindes, damit es auf deine Versichertenkarte (Carte Vitale) kommt. Sonst kannste Ärger mit der D. KK bekommen.
Mutterschaftsgeld? Dein Arbeitgeber zahlt bis zum Ende des Mutterschutzes mit Absprache deiner KK (wird aufgeteilt...wieviel von wem, weiss ich nicht mehr).
Somit sollte dir hier kein Nachteil entstehen.
Allerdings weiss ich nicht, wie das mit der Selbständigkeit ist...ob und woher du dann Anspruch auf eine Zahlung bis Ende MuSchu hast.
LG
Nutellalein