Hallo,
bei der CAF sollte man sich spät. dann melden, wenn das Kind in die Crèche gehen soll.
Denn die brauchen zur Anmeldung die No. CAF. Gleichzeitig wird dann dort (bei der CAF) geprüft, ob ein Anspruch auf
Kindergeld oder Bezuschussung besteht.
Natürlich kann man die Frage nach Kindergeld aus F. vorher schon über die CAF klären.
Grundsätzlich gilt normalerweise: Wenn du aus D. Kindergeld bekommst, zahlt Frankreich keins.
Wenn du in D. arbeitest, bekommst du von dort das Geld, arbeitest du in F. oder bist du wohnhaft in F. und arbeitslos, zahlt die CAF.
Es gibt eine Regelung für Verrechnung des Kindergeldes. Frag da am besten mal bei der Familienkasse in SB telefonisch nach. Die sind i.d.R.
sehr freundlich und hilfreich bei Anfragen. Das ganze Thema ist nämlich etwas kompliziert

LG
Nutellalein