Grenzgaenger Forum

Autor Thema: E401 und prestations familiales  (Gelesen 7207 mal)

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Offline meljae

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E401 und prestations familiales
« am: 28. September 2011, 16:29:24 »
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen Antrag auf Kindergeld für Deutschland vorzubereiten. Die Familienkasse Saarbrücken hat mir bereits alle Formulare mitgegeben. Da ist auch eines mit Namen E401 dabei. Jetzt ist nur noch die Frage an wen wende ich mich um dieses Formular ausgefüllt zu bekommen? Mari, CAF,...?

Außerdem habe ich heute gehört, dass es in Frankreich ähnliche Familienleistungen gibt wie in Deutschland (eine Zahlung sei einkommensunabhängig und würde für die ersten 6 Monate gezahlt). Hat jemand Erfahrung bei der Beantragung etc.?? Wird diese Leistung mit dem deutschen Elterngeld verrechnet oder die Differenz in Deutschland gezahlt? Ich habe bereits wegen des Kindergeldes einen Antrag auf prestations familiales bei der CAF gestellt. Ist damit alles abgedeckt, was an Leistungen möglich ist? Fragen über Fragen... :pfeif:

Wie immer, vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße

Meljae

Offline Stini

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #1 am: 28. September 2011, 17:37:14 »
Hallo,

das Formular wird bei der mairie ausgefüllt und abgestempelt. Nimm mal vorsichtshalber das Familienstammbuch mit. Ich meine, mich erinnern zu können, dass man das vorlegen muss.
Kindergeld erhalten wir aus Deutschland, so dass ich zu den französischen Zuschüssen leider nichts sagen kann...mich wundert nur, dass du Kindergeld in Frankreich und Deutschland beantragst?

Grüße
Stini

Offline Nutellalein

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #2 am: 29. September 2011, 10:34:40 »
Hallo,

bei der CAF sollte man sich spät. dann melden, wenn das Kind in die Crèche gehen soll.
Denn die brauchen zur Anmeldung die No. CAF. Gleichzeitig wird dann dort (bei der CAF) geprüft, ob ein Anspruch auf
Kindergeld oder Bezuschussung besteht.

Natürlich kann man die Frage nach Kindergeld aus F. vorher schon über die CAF klären.

Grundsätzlich gilt normalerweise: Wenn du aus D. Kindergeld bekommst, zahlt Frankreich keins.
Wenn du in D. arbeitest, bekommst du von dort das Geld, arbeitest du in F. oder bist du wohnhaft in F. und arbeitslos, zahlt die CAF.
Es gibt eine Regelung für Verrechnung des Kindergeldes. Frag da am besten mal bei der Familienkasse in SB telefonisch nach. Die sind i.d.R.
sehr freundlich und hilfreich bei Anfragen. Das ganze Thema ist nämlich etwas kompliziert  :-[

LG

Nutellalein


Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline meljae

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #3 am: 29. September 2011, 11:50:00 »
Hey ihr beiden,

vielen Dank für Eure Infos und Hilfe. WErde mich dann nächste Woche mal aufmachen zur Mairie damit die Sache ins Laufen kommt. Ich habe den Antrag übrigens in Frankreich nur gestellt um eine Ablehnung zu bekommen. Hatte hier im Forum und bei der Kindergeldkasse die Info bekommen, dass dies erforderlich sei um in Deutschland beantragen zu können.

In der Zwischenzeit hat sich unsere Situation dahingehend geändert (AN-Status in Frankreich), dass ich jetzt beim Antrag auf Elterngeld aufgefordert wurde zuerst mögliche Leistungen in Frankreich zu beantragen. Ggfalls müssten die deutschen dann aufstocken....Daher meine 2. Frage bzgl. der weiteren Leistungen in Frankreich. Weiß hier jemand mehr?

Viele Grüße

Meljae

Offline sunflower73

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2011, 12:53:31 »
Hallo Leute,

ich brauch mal eure Hilfe. Meine Freundin bekommt im Dezember ein Kind und ist nun total verunsichert ob sie sich ev lieber wieder nach D umziehen soll. Sie weiss nicht so Recht wie das alles mit dem Kinder + Elterngeld beantragen gehen soll ??!!! Der eine sagt so, der andere wieder so.. Alles so kompliziert :-(
Sie arbeitet in D, also kommen doch auch die Leistungen von da ? Oder ?
Bin für schnelle und Hilfreiche Auskünfte echt dankbar !!!

Offline Sabine

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2011, 18:35:01 »
Hallo Sunflower,

wenn Deine Freundin in Deutschland arbeitet, bekommt sie auch Elterngeld aus Deutschland, da sie in Deutschland Sozialleistungen bezahlt.
Sie braucht also nicht nach Deutschland wieder umzuziehen. Wenn man allerdings auf den "normalen" Hotlines anruft, dann wissen die das halt einfach nicht, Grenzgänger-Status ist zu exotisch.
Wir selber sind in der selben Situation und haben damals (vor vier Jahren) Elterngeld bekommen.

Offline cogee

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2011, 19:14:37 »
das stimmt, wenn vorher in D gearbeitet wurde bekommt man elterngeld aus D, und auch kindergeld solange man in elternzeit ist

Offline Nutellalein

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #7 am: 01. November 2011, 12:07:56 »
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es in Karlsruhe eine spezielle Abteilung der Familienkassen,
die das Thema "Eltern- und Kindergeld für Grenzgänger" regeln und da auch Ahnung von haben.
Ich hab die Tel-Nr. damals von der Familienkasse in Saarbrücken bekommen.

LG

Nutellalein
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Offline sunflower73

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #8 am: 02. November 2011, 14:30:44 »
Hallo,

vielen dankm für die Antworten. wir versuchens jetzt mal über die Familienkasse,.,.

Lg

Offline meljae

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Re: E401 und prestations familiales
« Antwort #9 am: 03. November 2011, 08:42:29 »
Hallo zusammen,

ich kann das Informationsheft der Arbeitskammer Saarland spezielle für Grenzgänger nur empfehlen. Es enthält viele Informationen zur Sozialversicherung, Arbeitsvertrag, etc. Kinder- und Elterngeld sind da glaube ich auch mit drin. Außerdem sind viele Adressen und Ansprechpartner genannt. Wird soweit ich weiß auch zugeschickt.

Grüße

meljae