Grenzgaenger Forum

Autor Thema: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?  (Gelesen 6820 mal)

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Offline Alice

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doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« am: 10. Juni 2015, 12:31:16 »
Hallo Ihr Lieben,

hat jmd von euch in deutsch-französischer Ehe ein Kind bekommen und das Kind beide Staatsangehörigkeiten bekommen? Wie war der Ablauf?? Danke Schonmal  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Eliott

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #1 am: 10. Juni 2015, 12:58:34 »
Ich habe bisher gedacht, dass es das nicht mehr gibt???

Offline Waylon57

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #2 am: 10. Juni 2015, 18:40:51 »
Unsere Kinder sind in Frankreich geboren und deshalb französische Staatsangehörige, sie bekommen aber durch mich auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein deutscher und ein französischer Pass sind auch vorhanden.

Offline fabo12

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2015, 09:25:40 »
Hallo,

Das Kind hat automatisch beide Staatsangehörigkeiten (auch wenn man die deutschen Papiere gar nicht machen läßt). Es ist nicht so, daß man Deutscher ist, weil man einen deutschen Pass hat, sondern umgekehrt: wenn man Deutscher ist (auch wenn nur "halb"), hat man Anspruch auf deutsche Papiere.

Vor ein paar Jahren konnte man die Formalitäten noch ganz bequem bei einigen grenznahen Gemeindeverwaltungen in Deutschland machen. Wir waren dafür z.B. in Neuenburg. Die Reglung existiert glaub ich aber leider nicht mehr, so man jetzt wohl etwas aufwändiger aufs Konsulat nach Straßburg muß.

Hier müßten alle Infos dazu stehen:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/pass-personalausweis/05-pass-personalausweis-seite.html

Viele Grüße,
Frank

Offline Alice

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #4 am: 13. Juni 2015, 13:08:36 »
Danke für die Infos, auch wenn mir der genaue Ablauf desjenigen, der das schon gemacht hat, mehr geholfen hätte  ;) :anixwissen:. Die Sachen beim Konsulat etc habe ich mir alle schon durchgelesen, aber eben den von mir erfragten Ablauf in dem Fall f/d nicht gefunden. Falls noch jmd sich die Mühe machen will, mir in kurzen Worten zu schildern, wie ers gemacht hat, wäre es super. Ansonsten ruf ich mal paar Stellen an. Danke schonmal  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline spirou

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #5 am: 13. Juni 2015, 17:59:37 »
Hallo,

meineKinder haben auch die doppelte Staatsbuergerschaft, zwar nicht deutsch, aber EU.
im Moment haben Sie allerdings nur eine Franz. Carte d'identitée, die braucht man halt fuer Schule etc. eigentlich ueberall und ist halt superleicht zu bekommen.
Die andere Nationalitaet verfaellt ja nicht und wenn Ihr mal ganz viel Zeit habt muesst Ihr mal alle Papiere zusammenkramen, einen Tag Urlaub nehmen und aufs Konsulat fahren eine machen lassen, aber wie gesagt das eilt ueberhaupt nicht mit der franz. kommt man ueberall durch.

Gruesse

Offline Waylon57

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #6 am: 14. Juni 2015, 15:01:16 »
Hallo Alice,

in diesem Thread hier ging es doch um das selbe Thema:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/rund-ums-kind/staatsangehoerigkeit-kind-t5384.0.html


Mehr als irgendwelche Formulare ausfüllen und Unterlagen beschaffen und dann irgendwann nach Straßburg fahren muss man wirklich nicht tun.

Du solltest aber unbedingt daran denken die Unterlagen vorab per E-Mail zur Prüfung nach Straßburg zu schicken. Einen entsprechenden Termin bekommt man dann nach abgeschlossener Prüfung zugewiesen.

Wir haben für unsere beiden Kinder bisher nur eine Namenserklärung abgegeben und werden aber in den nächsten Jahre auch noch die Geburt beurkunden lassen. Wir werden das dann mit dem Termin für meinen neuen Personalausweis kombinieren.

Offline Alice

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #7 am: 14. Juni 2015, 20:18:03 »
Hallo Waylon57, da ging es an sich nur um die deutsche Staatsangehörigkeit, das Kind soll aber beide Sta haben/bekommen. Da hab ich nichts offizielles im Internet gefunden, was dem Kind nun tatsächlich bei D/F-Ehe und Geburt in F zusteht und was nicht, noch nicht einmal ob es die doppelte Sta überhaupt (noch) gibt, deswegen wollt ich akutell nochmal wissen ob das jmd so durch hat. Ich will jetzt nämlich nicht, dass ich die dt Geburtsurkunde in Berlin beantrage und das Kind dann automatisch nur die dt Sta hat und nicht die französische. Die ist uns nämlich auch ganz wichtig, weil wir ja in F wohnen und mein Mann von hier ist. Nicht dass ich eine Sta verspiele durch irgendeinen Antrag. Vielleicht blicke ich aber einfach grad nicht richtig durch und es ist so einfach  :anixwissen: :mad: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline fabo12

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #8 am: 15. Juni 2015, 09:03:54 »
Hallo nochmal,

Da ist wirklich nicht mehr als mit den richtigen Formularen an die richtige Stelle zu gehen. Ich habe das nicht genauer geschildert, weil ich es ja noch bei einer grenznahen Gemeindeverwaltung gemacht habe, was jetzt ja nicht mehr geht. Meine Tochter hat von Geburt aus beide Staatsangehörigkeiten und wir haben auch im ersten halben Jahr beide Papiere besorgt. Meiner Erinnerung nach, war es für die Beantragung der deutschen Papiere völlig egal, daß das Kind auch noch die FR-Staatsbürgerschaft hat. Innerhalb der EU sind solche doppelten Staatsbürgerschaften bei Kindern kein Problem. Beides sind volle Staatsbürgerschaften ohne wenn und aber.

Siehe auch nochmal hier: http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3417268/Daten/2309245/01stadtschdatei.pdf
Zitat
Seit dem 01.01.1975 erwerben Kinder deutsch-französischer Eltern bei Geburt in der
Ehe die deutsche Staatsangehörigkeit von einem deutschen Elternteil automatisch. Der
gleichzeitige automatische Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch den
französischen Elternteil hat auf die deutsche Staatsangehörigkeit hierbei keinen Einfluß.

Viele Grüße,
Frank

Offline Alice

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #9 am: 15. Juni 2015, 16:46:49 »
Super danke! Ich nehme das jetzt einfach mal in Angriff  :doppeld: :Hands: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Bingo

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Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« Antwort #10 am: 16. Juni 2015, 13:22:05 »
Hallo, habe unsere Kinder in D zur Welt gebracht. Mit der Urkunde der Klinik aufs jeweilige Standesamt und dad wars für die dt Staatsbürgerschaft. Dann Onkel Google gefragt und internationale Geb-Urkunde zum frz. Konsulat in D geschickt mit den damals notwendigen zusätzlichen Unterlagen wie z. B. frz Familienbuch. Mit dem Eintrag im frz Familienbuch  hatten wir dann für beide Seiten sozusagen eine Ausweismöglichkeit für die Kinder  (dt. Familienbuch haben wir auch). So mit 2 Jahren haben wir dann jedesmal eine Carte d'identité beantragt  (kostenlos  und  herzlich wenig Aufwand.
Dopüelte Staatsbürgerschaft gibt es noch. Eine Nachbarin ist vor kurzem auch Französin geworden, bleibt aber auch Luxemburgerin.