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Autor Thema: deutschsprachiger Anwalt  (Gelesen 5429 mal)

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Offline meljae

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deutschsprachiger Anwalt
« am: 14. April 2011, 10:16:42 »
Hallo zusammen,

ich hoffe hier mal wieder auf Eure Erfahrung und Hilfe als "Neu-Grenzgänger"...

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet (Pax eventuell noch dieses Jahr). Im September kommt jetzt unser 1. Kind. Uns ist wichtig, dass die Sorgerechtsfrage gleich richtig geklärt ist. Ich weiß von Bekannten, dass das in Deutschland schwierig sein kann, wenn man nicht verheiratet ist. Deshalb wollen wir unsere Fragen bei einem Anwalt loswerden.

Kennt jemand von Euch einen deutschsprachigen Anwalt in der Grenznähe von Saarlouis oder Saarbrücken der diese Fragen beantworten kann?

Danke für Eure Hilfe und Grüße

meljae

Offline grenzgängerin

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Re: deutschsprachiger Anwalt
« Antwort #1 am: 14. April 2011, 12:59:36 »
hallo meljae,
da könnte meiner Meinung nach besser ein frz. Notar weiterhelfen. Er kennt die rechtliche Situation und wenn eine familienrechtliche Vereinbarung geschlossen werden muss, ist er eh zuständig.
Die Notare in Lothringen und Elsass sprechen fast alle auch deutsch,  persönlich kann ich den Notar in Creutzwald empfehlen.
meint die grenzgängerin

Offline Eric

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Re: deutschsprachiger Anwalt
« Antwort #2 am: 14. April 2011, 17:15:44 »
Hallo,

also mal vorausgesetzt,daß ihr Deutsche seid ,müßt ihr zum Jugendamt der Stadt,in dem das Kind geboren wird.Bei uns war das zum Beispiel Saarbrücken .
Dort muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und die Mutter dem zustimmen .
Hier noch ein link

http://www.vaterschaftsanerkennung.com/

Offline Dragonvamp

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Re: deutschsprachiger Anwalt
« Antwort #3 am: 20. Mai 2011, 20:37:04 »
Also das ganze läuft gaaanz anders ab.

Ihr fahrt auf die Botschaft. (Vorher Termin holen)
Da könnt ihr dann Vaterschaftsannerkennung machen und dann direkt das Sorgerecht mit erklären lassen.
Das ganze geht dann mit sämtlichen Dokumenten (sagt euch der zuständige Bearbeiter dann) nach Deutschland. Dann wird euer Kind auch gleich ins Geburtenregister eingetragen.

Sollte euer Kind in Frankreich zur Welt kommen, kann der Vater nach französischem Recht die Vaterschaft mit anerkennen. Das bringt euch als Deutsche aber nicht wirklich viel. Wobei den franz. Behörden das alles egal ist. Nur den Deutschen eben nicht.

Reisepass muss man dann auch über die Botschaft beantragen. Geht aber erst nach der Eintragung im Geburtenregister.

Staatsbürgerschaft wird die Deutsche.  (Bei unverheirateten Eltern, sofern die Mutter deutsche ist)
Mit 14 Jahren kann man aber als Eltern die französische dazu oder alleing verlangen -als Eltern- für das Kind. Mit 16 kann das Kind alleine entscheiden. Sofern man durchgehend in Frankreich gelebt hat.

Doppelnamen gehen nach deutschem Recht normalerweise nicht mehr, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. In Frankreich schon. (Gilt nur leider nicht)

So, das war so mein Erlebnis mit den Ämtern die letzten Jahre.

Ach bevor ichs vergeß. Papiere sind in Frankreich kostenlos. In Deutschland kostet alles !!!!