Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Schnullibulli am 25. Juni 2013, 19:36:18
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Hallo :winkerwinker: :winkerwinker:
ich werde in ein paar Monaten mein zweites Kind bekommen und mein Mann & ich arbeiten beide in Deutschland.
Ich habe geplant, ein Jahr Elterngeld aus Deutschland zu beziehen und anschließend noch zwei Jahre von der CAF den complément libre choix d'activité. Das sind ja 388,19 € wenn man gar nicht arbeitet.
Weiß jemand, ob diese 388,19 € mit dem deutschen Kindergeld verrechnet werden, sprich dass das deutsche Kindergeld davon abgezogen wird? :o :o
Vielen recht herzlichen Dank für eure Antworten col col
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Hallo Schnullibulli,
ja, alle Leistungen der CAF werden mit dem deutschen Kindergeld verrechnet. Du bekommst also nur die Differenz.
Viele Grüße,
der Kembser
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Jupp, die Differenz zw. dt. und frz. Kindergeld wird Dir dann leider wieder davon abgezogen. Allerdings von beiden Kindern! Kenne jetzt nicht so den aktuellen Kindergeldsatz von F, aber der ist um die 100 Euro bei den beiden ersten Kindern glaube ich niedriger als in D. Könnte also sein, dass es dann nur noch um die 200 Euro pro Monat ausmacht! Einen Bescheid wie in D, dass Du Anspruch auf diese Zahlung hast und wie hoch die dann sein wird, wirst Du auch nicht bekommen - in F läuft das da leider anders ab als in D.
Man bekommt auch die Kohle nur quartalsweise ausgezahlt. Im April für Jan-Mrz, im Juli für Apr-Jun, im Oktober für Jul-Sep und im Januar für Okt-Dez! Kann auch schon mal sein, dass man dann auch noch ein paar Wochen warten darf, weil die mal wieder überlastet sind.
LG
Anne
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Oh je, ich habs befürchtet ... aber gut, ist ja auch fairer gegenüber den Franzosen >:D >:D
Ich danke für eure Antworten!
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Weiß jemand zufällig, ob die CAF auch nach dem Elterngeld schaut? Oder bekomme ich von Anfang an diese "Differenz" von der CAF, sprich diese knapp 200€?!
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Ja, es gibt dann regelmässig ein Formular, das die L-Bank und Kindergeldkasse ausfüllen müssen.
Gruß
Salbei
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@Salbei
Das ist mir neu. Von uns wollte die CAF nie 'was von D her ausgefüllt bekommen. Allerdings bekommt die CAF regelmäßig von der dt. Kindergeldkasse Daten übermittelt. Aber wie schon gesagt, einen Bescheid von denen haben wir nie zu Gesicht bekommen. Lediglich mal 'ne Auflistung vergangener Zahlungen und deren Ermittlung.
LG
Anne
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Dass CAF und Kindergeldkasse miteinander kommunizieren ist mir bekannt.
Mir geht es nur darum, ob ich im ersten Jahr nach der Geburt rein theoretisch das Elterngeld UND den "Complément libre choix d'activité" bekommen kann???! Also unter Verrechnung des deutschen Kindergelds ...
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@Schnullibulli
Bei mir hat sich weder Elterngeldstelle noch Caf dafür interessiert, ob ich von der jeweils anderen Stelle etwas erhalte.
Beim 2. Kind gab's allerdings das Elterngeld noch nicht. Beim 3. habe ich dann noch vom 2. her 'was von der CAF erhalten und dann halt das Elterngeld für's 3. Kann also sein, dass das bei Dir dann anders läuft, da ja beide Leistungen für ein und dasselbe Kind sind. Sorry, dass ich Dir da jetzt nicht wirklich weiterhelfen kann.
LG
Anne
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@Binge: ich bekomme regelmäßig einen Wisch von denen: Allocation defférentielle (Formular M520-11-12) und muss es an die L-Bank und Familienkasse schicken.
Das Blöde ist nur, dass ich von der L-Bank seit Januar 2012 kein Geld mehr bekomme, aber CAF immer noch die Bestätigung der L-Bank besteht :mad:.
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@Salbei
Soviel zu der Arbeit der einzelnen Mitarbeiter bei der CAF. Habe bis dato nie ein Forumular von denen zum Ausfüllen bekommen. Bei uns läuft das wie gesagt über die Familienkasse in SB. Die schickt der CAF wohl automatisch mtl. oder auch nur quartalsmäßig eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld. Danach macht die CAF die Überweisung auf unser Konto in F.
LG
Anne