Hallo Marta,
das betrifft leider nicht nur die Luxemburger Grenzgänger. Dort ist jedoch der Aufschrei um einiges lauter, einfach deshalb, weil das Luxemburger Kindergeld viel höher ist.
Seit April wird bereits das deutsche Kindergeld mit dem Betrag "prise en charge partielle de la rémunération" verrechnet. Vorher bekamen wir mit einem Kind unter 3 Jahren monatlich 167,07 € Zuschuss. Die fallen jetzt weg.
Ab Januar 2011 sollen dann auch die Lohnnebenkosten, die die CAF (über Pajemploi) übernimmt ("Prise en charge des cotisations sociales par votre Caf") in diese Rechnung miteinbezogen werden. Dann muss man die Lohnnebenkosten an Pajemploi zuerst vorstrecken, und von der CAF bekommt man dann den Rest (Zuschuss+Lohnnebenkosten-deutsches Kindergeld) wieder zurück.
Vorausgesetzt, die Luxemburger Grenzgänger schaffen es nicht, hier noch etwas zu ändern.
Du hast allerdings in der Tat Recht, dass man die selbst gezahlten Kosten in der Steuererklärung angeben kann und dann 50% crédit d'impôt bekommt.
Grüße,
der Kembser