Grenzgaenger Forum

Autor Thema: CAF  (Gelesen 5116 mal)

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Offline Tina.!

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CAF
« am: 20. November 2018, 12:37:50 »
Hallo!

Wozu braucht man die CAF? Unser Kind wird nicht in die Créche gehen sondern mit 3 in die maternelle.
Müssen wir uns trotzdem da anmelden? Die Krankenversicherung wird ja über Familienversicherung laufen...

Für den Kindergeld/ Elterngeldantrag braucht man die aber auch, richtig?

Danke für eure Hilfe!

viele GRüße
Tina

Offline lilliputania

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Re: CAF
« Antwort #1 am: 07. Januar 2019, 11:15:19 »
Für den Elterngeldantrag brauchst Du die Caf nur, wenn dein Partner in Frankreich arbeitet oder Arbeitslosengeld bekommt. Denn dann muss du PrePar E beantragen. Diesen Antrag fülle ich gerade aus.
LG

krissi82

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Re: CAF
« Antwort #2 am: 11. Januar 2019, 22:12:34 »
Ich brauche die Anmeldung bei der Caf auch fürs Kindergeld, da ich Kindergeld aus Deutschland bekomme. Dafür muss ich der deutschen Kindergeldkasse das Cerfa Dokument E411 vorlegen, in dem die Caf bescheinigt dass ich in Frankreich kein Kindergeld bekomme.

Offline lilliputania

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Re: CAF
« Antwort #3 am: 12. Januar 2019, 11:33:36 »
Ok, das wusste ich nicht.
Mein Sohn kam am 01.09. letztes Jahr und ich habe bisher noch nichts von der Familienkasse gehört

Offline Tina.!

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Re: CAF
« Antwort #4 am: 30. April 2019, 08:48:18 »
Also muss ich mich fürs Kindergeld bei der CAF anmelden?
Laut der Kindergeldstelle wäre das nicht der FAll.  :xc:

Wo?
Familienkasse Rheinland-Pfalz - Saarland
55149 Mainz

Wann?
Direkt nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:

-   Geburtsurkunde
-   Formular Anlage Kind
-   Antragsformular Kindergeld
-   Arbeitgeberbescheinigung über die Beschäftigung

Offline cogee

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Re: CAF
« Antwort #5 am: 03. Mai 2019, 09:27:36 »
Kindergeldstelle fürs ausland ist offenburg

Offline Tina.!

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Re: CAF
« Antwort #6 am: 08. September 2019, 13:20:45 »
Ich brauche die Anmeldung bei der Caf auch fürs Kindergeld, da ich Kindergeld aus Deutschland bekomme. Dafür muss ich der deutschen Kindergeldkasse das Cerfa Dokument E411 vorlegen, in dem die Caf bescheinigt dass ich in Frankreich kein Kindergeld bekomme.

Also mir wurde gesagt, wir benötigen nichts von der CAF weil ersichtlich ist, dass wir beide in D arbeiten und damit sind wir in F eh nicht dazu berechtigt Leistungen
zu erhalten. Wir haben den Antrag so eingereicht. Warten wirs mal ab... wenn ich den Bescheid erhalte sage ich nochmal Bescheid, ob wir was von der CAF brauchen oder nicht.

Offline Tina.!

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Re: CAF
« Antwort #7 am: 08. September 2019, 13:22:00 »
Kindergeldstelle fürs ausland ist offenburg

Jap, das stimmt. Zentrale Postanschrift ist für alle aber Karlsruhe. :-) Man kann den Antrag aber vorab per Mail schon einmal hinsenden und per Post
die ganzen Unterlagen nachsenden.