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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: VNS am 01. September 2017, 08:38:27

Titel: Caf Unterstützung während Elternzeit
Beitrag von: VNS am 01. September 2017, 08:38:27
Hallo zusammen,

wir sind relativ neu hier in Frankreich (fast 1 Jahr) und möchten nun unsere große Tochter 2 Jahr in die Micro-Creche für 2 Tage  pro Woche (halbtags) bringen. Die Caf weigert sich ein Teil der Kosten zu übernehmen, weil ich noch Elterngeld für meinen Sohn (7 Monate alt) von Deutschland bekomme. In Deutschland hat das größere Kind Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung auch wenn die Mutter Elterngeld für das zweite Kind erhält. Ist in Frankreich nicht so?

Durch Googlen konnte ich eine eindeutige Antwort auf meine Frage nicht finden.

Soweit ich verstanden habe, erhält die Caf das Geld für die Kinderbetreuung aus Deutschland. Welches Amt ist dafür zuständig?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Natalia