Hallo,
unser Sohn ging seit dem 3. Monat zu einer französischen Tagesmutter und ich kann grds. das franz. System der assistante maternelle nur loben.
Wer als Tagesmutter bei dir im Ort tätig ist, kannst du bei der mairie erfahren.
Der Vorteil ist, dass die zugelassenen Tagesmütter in F alle eine Prüfung haben, was jetzt erst in den letzten Jahren auch in D verlangt wurde.
Die franz. Tagesmutter hat eine Zulassung für eine bestimmte Anzahl von Kindern in einem bestimmten Alter und und das wird dann auch immer mal wieder überprüft. Nach meiner Erfahrung jedenfalls öfter als in D.
Die Bezuschussung, nach der du gefragt hast, ist alters- und einkommensabhängig und läuft über die CAF/Paje.
Das Problem besteht jetzt für die Grenzgänger darin, dass das deutsche Kindergeld mit dem Zuschuss verrechnet wird (siehe Beitrag zur CAF), der müßte dir eigentlich alle Informationen zu dem Thema liefern und auch die Links auf die entspr. Internetseiten. Dadurch fällt eigentlich der Zuschuss weg oder das Kindergeld, wie man es sehen will. Ob der Sozialversicherungsbeitrag für die assistante maternelle dann auch noch bei den Eltern hängen bleibt, habe ich jetzt nicht weiterverfolgt, da unser Sohn altersmäßig im Sommer aus der Bezuschussung herausfällt.
Ich dachte übrigens am Anfang auch, dass ich meinen Sohn lieber in D bei einer Tagesmutter abgebe. Da wir aber in F wohnen und ich hier zufälligerweise eine super Tagesmutter gefunden habe, habe ich das damals wieder abgeblasen. Ich würde das auch davon abhängig machen, ob ihr wirklich in F wohnen bleiben wollt und ob euer Kind auch mal in die école maternelle soll, weil dann solltet ihr unbedingt eine franz. Tagesmutter nehmen, damit er nicht ohne franz. Sprachkenntnisse in den Kindergarten (école maternelle) kommt.
Vieleicht habe ich dir weiterhelfen können.
Gruß udn viel Glück!!!