Also, ich habe da jetzt nochmal drüber geschlafen - und festgestellt:
a) es ist noch viel schlimmer: de facto hat JEDER, der im EU-Ausland wohnt (muß nicht Frankreich sein) und nach Deutschland einpendelt, für sein Kind im Alter von 1-3 einen Anspruch auf Betreuungsgeld, ganz egal ob und wie es betreut wird - solange das im Ausland geschieht. Das dürfte der häufigste Fall sein, denn da wohnt das Kind ja nunmal.
b) das stört mich, denn ich finde, offen gesagt, das Betreuungsgeld ohnehin ziemlich fragwürdig und habe keinen großen Spaß daran, jetzt auch noch seine Zweckentfremdung mit zu finanzieren
Und deswegen hab ich jetzt mal einen freundlichen Brief an das Familienministerium geschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht.
Für alle, die - inspiriert durch den Erfolg von Schnullibulli - jetzt beantragen, heißt das sicher gar nix - Ihr werdet das Geld bekommen, und bis der Gesetzgeber kapiert, daß es da ein Problem gibt, und nachbessert, sind Eure Kinder alle längst älter als 3 - Glückwunsch, jeder darf auch mal Glück haben im Leben.