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Autor Thema: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?  (Gelesen 14284 mal)

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Offline Urmel

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Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« am: 10. November 2014, 13:53:07 »
Hallo zusammen,

ich hoffe hier auf eine jemanden zu treffen der mir diese Frage(n) beantworten kann.

Wir wohnen in F und bekommen seit diesem Monat Betreuungsgeld ( Herdprämie 150 Euro ) aus D für unser Kind. Wie wäre es denn wenn wir eine Tagesmutter in F in Anspruch nehmen? Bekomme ich dann weiterhin das Betreuungsgeld aus D? Denn unser Kind besucht ja keine KITA in D.  =D

Weitere Frage: Normalerweise werden ja die Tagesmütter von der CAF bezuschusst und man muss deren Gehalt melden damit ihre Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Beisst sich das widerum mit dem Betreuungsgeld? Könnte ich ( natürlich nur rein theoretisch ) den Franzosen gar nix von dem Betreuungsgeld sagen  :pfeif: und bekomme dann diesen Tagsmutterzuschuss oder wie wird das laufen?  :rolleyes:

Wenn ich des Amtsfranzösisch mächtig wäre, würde ich ja bei der CAF anrufen aber mein französisch reicht nur für das normale Alltagsgeschehen :-)

Jetzt schonmal lieben Dank an die die mir antworten :angel:

Grüß'le

Offline TGV

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #1 am: 12. November 2014, 15:15:25 »
Hm.

Also ich würde meinen: "Betreuungsgeld" ist das vergleihcbar zum "Complement libre choix d'activité":
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F313.xhtml#N100D7

Und diese Kohle müßtet ihr erstmal ausschöpfen (oder zumindest beantragen), bevor ihr überhaupt Betreuungsgeldberechtigt seid (BEEG: § 4c Anrechnung von anderen Leistungen):
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4c.html

Der Rest der Antwort auf Deine Frage dürfte dann davon abhängig sein, wo ihr sozialversichert seid, wieviele Kinder ihr habt, und wie alt die sind (vgl. CLCA-Bedingungen).

(Davon ab: Wenn ich § 4a BEEG richtig lese (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4a.html), habt ihr eigentlich gar keinen Anspruch auf Betreuungsgeld - oder welche der Voraussetzungen für den Bezug erfüllt ihr?)

viele Grüße


TGV

Offline Urmel

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #2 am: 12. November 2014, 19:38:34 »
Hey  :)

Danke für deine Antwort...ich werde jetzt erst mal einen Antrag bei der CAF stellen und sehen was die sagen. Ich habe Anspruch auf Betreuungsgeld und habe es ja auch schon bewilligt bekommen. Ich habe ja auch Elterngeld bekommen und bekomme Kindergeld aus D.

" Da das Betreuungsgeld eine Familienleistung im Sinne des Art. 1 Buchstabe z VO (EG) Nr. 883/2004 ist, können beispielsweise auch Grenzgänger, die ein Arbeitsverhältnis in Deutschland, ihren Wohnsitz aber im EU-Ausland haben, Betreuungsgeld beziehen. "

Die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgeld ist, dass für das Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege als Leistung nach § 24 Abs. 2 i. V. m. §§ 22 bis 23 SGB VIII) in Anspruch genommen wird. Informationen darüber, ob eine Einrichtung (z.B. Kindertagesstätte) öffentlich gefördert wird, können Eltern vom Träger der Einrichtung einholen.

Das ist ja bei uns nicht der Fall :-) Ich würde ja auch von F gar nix haben wollen, ich wäre mit dem Betreuungsgeld aus D schon zufrieden aber ich muss das Gehalt der Tagesmutter ja wegen ihrer Sozialversicherung / Rente melden und dafür muss ich erstmal einen Antrag stellen.

Mal sehen wie es weiter geht :-)

Grüße  :winkerwinker:

Offline Dragonvamp

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #3 am: 12. November 2014, 20:07:02 »
Das Thema Tagesmutter plus betreuungsgeld erledigt sich eigentlich gaaaanz schnell, wenn man mal richtig liest:

Für wen wird Betreuungsgeld gezahlt?
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt.

Offline TGV

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #4 am: 13. November 2014, 17:41:35 »
Das ist ein guter Punkt, stimmt hier aber nicht ganz - das Gesetz sage nämlich nicht "keine Tagesmutter", sondern: "keine Leistungen nach § 24 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 22 bis 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch". Und die französischen Leistungen für Tagesmütter werden sicher nicht nach dem Deutschen SGB ausgezahlt, insofern könnte sich da grundsätzlich schon eine Lücke ergeben.

Im vorliegenden Fall denke ich aber auch, daß das Geld vermutlich nicht zurecht bewilligt wurde - da darf man nur hoffen, daß es keiner merkt :)

Schnullibulli

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2014, 20:54:28 »
Ich arbeite in Deutschland (derzeit noch in Elternzeit) und habe jetzt auch Betreuungsgeld aus Deutschland beantragt ... obwohl mein Kind in eine frz. Crèche geht und diese ja von der CAF bezuschusst wird. Hab das auf dem Antrag auch alles wahrheitsgemäß ausgefüllt. Ich bin gespannt auf die Antwort ... dachte mir, dass ich es ja mal beantragen kann und sehen, ob ich es bekommen werde.

Offline franzimoe

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #6 am: 15. Januar 2015, 21:29:41 »
Hallo Zusammen,

gibt es zu diesem Thema schon Neuigkeiten?
Bei uns würde es jetzt auch mit dem Betreuungsgeld weitergehen.
Bin am überlegen, ob ich meine Tochter stundenweise in eine Halte-Garderie gebe...falls ich das mache, dann darf diese theoretisch nicht von der Caf bezuschusst werden, richtig? Falls ich eine Halte-Garderie finde, die nichts mit der Caf zu tun hat (falls es das überhaupt gibt), würde das mit dem Betreuungsgeld klappen? Richtig so?
Ich möchte ungern wegen 4 Stunden Halte-Garderie pro Woche auf das Betreuungsgeld verzichten. Da würden wir dann mit Babysitter besser dastehen...

Viele Grüsse

Offline Alice

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #7 am: 17. Januar 2015, 11:23:15 »
Je nachdem wo du wohnst gibt es ja Beratungsstellen für Grenzgänger, z.B. in Lauterbourg oder Kehl.

Ich würde davon ausgehen, dass es an Betrug grenzt, aus D Betreuungsgeld zu erhalten, was ja voraussetzt, dass das Kind zuhause betreut wird, und es dann in F betreuen zu lassen.

Ich würde da ganz offen nachfragen, wenns irgendwann rauskommt könnte es teuer werden mit dem rückzahlen, wäre mir persönlich zu blöd. Bestimmt hast du einen Nachbarn oder so, der für dich bei der CAF anruft wenn du es nicht kannst. Und in D nachfragen kannst du ja bei der Stelle, die dir das Betreuungsgeld zahlt. Fragen kostet nix.

 :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Schnullibulli

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #8 am: 03. Februar 2015, 20:49:19 »
So, ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten betreffend meinen Betreuungsgeld-Antrag.

Nochmal zu meiner Situation: Grenzgänger (wohnhaft in F, arbeiten beide in D), Kind geht in Frankreich in die Halte-Garderie.

Ich habe vor einigen Tagen den Bewilligungsbescheid erhalten und bekomme nun Betreuungsgeld bis zum 3. Geburtstag von meinem Kind  :lach: :doppeld:

Offline TGV

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #9 am: 04. Februar 2015, 08:58:47 »
Tja - Glückwunsch.

Obwohl bei mir ehrlich gesagt ein schaler Beigeschmack bleibt: Du bekommst jetzt Betreuungsgeld, finanziert aus Deutschen Steuern (die Du nicht zahlst - aber ich z.B.) UND nimmst eine staatlich geförderte Einrichtung für Dein Kind in Anspruch (finanziert durch französische Sozialabgaben, die Du auch nicht zahlst, aber meine Frau z.B.).

Offline spirou

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #10 am: 04. Februar 2015, 11:01:55 »
Hallo TGV,

ich habe es mir verkniffen meine Meinung hierzu zu äußern, da ich es sicher nicht so diplomatisch hingekriegt hätte wie du.
Aber Glückwunsch, besser kann man es nicht ausdrücken.

Grüße

Schnullibulli

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #11 am: 04. Februar 2015, 11:43:49 »
Ich habe meinen Antrag auf Betreuungsgeld wahrheitsgemäß ausgefüllt.

Was soll ich denn tun? Darauf verzichten, weil es "unfair" ist?!

Offline TGV

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #12 am: 04. Februar 2015, 13:41:35 »
Hallo Schnullibulli,

ja, zum Beispiel.

Mir ist auch klar, daß Du wohl im rein formalen Sinne nichts "falsch" gemacht hast, sondern der Gesetzgeber mal wieder keinen Nanometer über den Rhein rübergedacht hat, und ich bin auch sicher, daß es noch Dutzende andere gibt, die Deinen Eintrag gelesen und dann das gGleiche gemacht haben, aber nichts gepostet.

Trotzdem: Ich denke, Du kannst verstehen, warum ich mich nur eingeschränkt über Deinen Erfolg freuen kann.

Viele Grüße

Offline Bingo

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #13 am: 04. Februar 2015, 15:04:33 »
@TGV Da haben die in D wirklich geschlafen - die, die 'nur' in F angestellt sind, sind hier klar im Nachteil. Dachte, die Herdprämie gibt es nur,  wenn man das Kind selbst betreut.
Wenn man dann noch bedenkt, dass man nix für den regulären Kindergarten in F bezahlen muss, für den man in D locker 200 - 250 € / Monat hinlegen darf, ....

Offline TGV

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Re: Betreuungsgeld aus D und Tagesmutter in F - kompliziert?
« Antwort #14 am: 05. Februar 2015, 09:11:01 »
Also, ich habe da jetzt nochmal drüber geschlafen - und festgestellt:

a) es ist noch viel schlimmer: de facto hat JEDER, der im EU-Ausland wohnt (muß nicht Frankreich sein) und nach Deutschland einpendelt, für sein Kind im Alter von 1-3 einen Anspruch auf Betreuungsgeld, ganz egal ob und wie es betreut wird - solange das im Ausland geschieht. Das dürfte der häufigste Fall sein, denn da wohnt das Kind ja nunmal.

b) das stört mich, denn ich finde, offen gesagt, das Betreuungsgeld ohnehin ziemlich fragwürdig und habe keinen großen Spaß daran, jetzt auch noch seine Zweckentfremdung mit zu finanzieren

Und deswegen hab ich jetzt mal einen freundlichen Brief an das Familienministerium geschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht.


Für alle, die - inspiriert durch den Erfolg von Schnullibulli - jetzt beantragen, heißt das sicher gar nix - Ihr werdet das Geld bekommen, und bis der Gesetzgeber kapiert, daß es da ein Problem gibt, und nachbessert, sind Eure Kinder alle längst älter als 3 - Glückwunsch, jeder darf auch mal Glück haben im Leben.