Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Seppinger76 am 06. Februar 2015, 19:40:35

Titel: Beschwerde bei der EU-Kommssion - diesmal über Frankreich
Beitrag von: Seppinger76 am 06. Februar 2015, 19:40:35
Für Grenzgängereltern werden in Abhängigkeit vom einkommen und der deutschen Familienleistungen Teile oder der komplette Bertrag der Sozialabgaben für die französische Assistante maternelle übernommen - jedoch muss man diese erst einmal bei der URSSAF bezahlen und bekiommt sie dann nach einigen onaten vond er CAf zurück (anteilig oder komplett). Für französiche Eltern sieht das anders aus: die CAF und die URSSAF rechnen direkt miteinander ab, es muss nichts vorgestreckt werden. Damit werden Grenzgänger benachteiligt, weil sie im ungünstigsten Fall einige Tausend Euro vorstrecken müssen bzw., wenn sie nicht entsprechend flüssig sind vorfinanzieren müssen. Dagegen haben wir bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt - mit dem Ziel, dass auch bei Grenzgängern die CAF und die URSSAF direkt miteinander abrechnen und dann nur einen eventuellen Differenzbetrag von den Eltern einfordern oder auszahlen. Sobald wir Neuigkeiten zu dem Thema haben, melde ich mich wieder. Das kann aber rund ein halbes Jahr, eventuell auch ein jahr dauern. Uns hilft das also nicht mehr, anderen zukünftigen Eltern aber schon.
Titel: Re: Beschwerde bei der EU-Kommssion - diesmal über Frankreich
Beitrag von: Dragonvamp am 06. Februar 2015, 19:42:28
Oh dann hoffe ich auf positive Nachrichten. Ich hab ab September drei Kinder bei der Tagesmutter. Das kost schon ordentlich im Voraus.