Also wir haben für unseren Junior, der in 2008 geboren ist, aber noch nie in Deutschland wohnhaft war eine Steuer-ID in 2013 automatisch erhalten.
Die Beantragung ging damals von der Krankenkasse aus, da ich privat krankenversichert bin und er dann aus der Familienversicherung meiner Frau rausgeflogen ist, also freiwillig gesetzlich versichert wurde. Also vielleicht einfach mal Kontakt mit eurer Krankenkasse aufnehmen.
Hier mal einen Infotext von der BZST - Seite
Warum fragt meine Krankenkasse nach meiner IdNr?
Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wurde die elektronische Übermittlung steuerlich wichtiger Daten eingeführt, z. B. die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Krankenversicherung.
Zur Übermittlung der Daten, die erstmals im Kalenderjahr 2011 erfolgen wird, benötigt die Versicherungsgesellschaft die IdNr des Versicherten. Die Versicherung kann beim Beitragszahler direkt seine IdNr erfragen oder die IdNr der Versicherten über das maschinelle Anfrageverfahren (MAV) selbst beim BZSt erheben. Das maschinelle Anfrageverfahren für die Krankenversicherer steht seit dem 1. Mai 2010 zur Verfügung. Voraussetzung für die Datenübermittlung und die Abfrage der IdNrn mit einem amtlichen Datensatz beim BZSt ist allerdings, dass der Versicherte der vom Gesetzgeber vorausgesetzten gesetzlichen Einwilligung nicht widerspricht. Die Versicherung ist verpflichtet, ihre Versicherten über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.
Grüße
Nic