Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Seppinger76 am 24. Januar 2015, 10:11:42

Titel: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 24. Januar 2015, 10:11:42
Hallo allerseits,
bisher waren wir nur Leser, Schande über uns :-(
Letztes Jahr haben wir bei der EU-Kommission eine Beschwerde über die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Hintergrund: Wir arbeiten beide als sozialversicherungspflichtig Angestellte in Deutschland und wohnen in Frankreich. Das Elterngeld wurde nach der fiktiven Steuerklasse 4 berechnet. Dies ist, so die EU-Kommission, nicht EU-rechtskonform. Dem hat wohl die Bundesregierung auch zugestimmt, das Elterngeld wird also für Grenzgänger mit Wohnort Frankreich und Arbeitsort Deutschland in Zukunft auf Basis des französischen Nettos berechnet. Dies haben wir der Elterngeldstelle in Landau auch so mitgeteilt - allerdings sitzen die jetzt seit mehr als 5 Monaten auf den Unterlagen und tun - nichts. Es muss wohl das Landesamt, der Ministerpräsident, das Sozialministerium, der Papst, Aldi Nord und die NSA zustimmen - und keiner der genannten scheint sich zu trauen...
Anyway, wer mag darf das Dokument gerne verwenden, dem deutschen Amtsschimmel auf den Geist gehen und sich sein Geld holen...
Hier der Link zum Dokument: https://www.dropbox.com/s/opnljqbuj3bccxa/beschwerde%20eu-kommission.pdf?dl=0 (https://www.dropbox.com/s/opnljqbuj3bccxa/beschwerde%20eu-kommission.pdf?dl=0)
Viele Grüße

Sebastian
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 24. Januar 2015, 11:05:50
Wegen der Elterngeldstelle SÜW habe ich heute dann mal eine Klage ans Sozialgericht eingereicht (wegen Untätigkeit gemäß §88 SGG), da die auf den Widerspruch seit mehr als 5 Monaten nicht reagiert haben und uns sowohl am Telefon als auch beim persönlichen Nachfragen jedes Mal nur vertrösten... Kleine Motivationshilfe :-)
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 24. Januar 2015, 16:53:28
Der link funktioniert nicht. Hätte mich jetzt näher interessiert, da ich arg mit der deutschen fiktiven steuer zu kämpfen hab.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 24. Januar 2015, 17:02:11
https://www.dropbox.com/s/m7oamcdyyodxtxc/beschwerde%20eu-kommission-anonym.pdf?dl=0

Sorry, hatte den falschen Link kopiert. Dieser hier sollte funktionieren.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 24. Januar 2015, 19:30:51
Das bedeutet ja nichts anderes als das man mit diesem schreiben wiederspruch einlegen kann und genau mit diesem formular im Prinzip jetzt schon eine rechtliche Grundlage hat, obwohl es noch nicht gesetzlich geändert ist.
Versteh ich doch richtig oder?
Weil dann setz ich mein schreiben mal auf :)
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 25. Januar 2015, 13:21:09
Sehr interessant für mich, da ich demnächst Elterngeld beantragen werden. Heißt, das Schreiben schicke ich einfach mal beim Antrag mit. Ich hoffe, da bindet uns keiner einen Bären auf. Vielen Dank für die Info und wenn das klappt sag ich Bescheid!  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 25. Januar 2015, 13:56:14
http://www.tf-grenzgaenger.eu/dynamische-inhalte/newsletter/newsletter-januar-2015-janvier-2015.html?L=2%2Fproc%2Fself%2Fenviron

Ich habe den o.g. Newsletter dazu gefunden, der das Thema auch behandelt.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 06. Februar 2015, 19:29:14
Nachdem wir als Motivationshilfe eine Klage wegen Untätigkeit nach §88 SGG eingereicht hatten ging jetzt alles ganz schnell und wir bekommen auf Basis des französischen Nettolohnes eine Nachzahlung. Es lohnt sich also, Einspruch einzulegen, wenn der Elterngeldbescheid auf Basis der deutschen Steuerklasse vier berechnet wurde!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: GG am 06. Februar 2015, 20:06:04
Interessant, leider für uns sicher zu spät. Haben letztes Jahr das Elterngeld bezogen . 08.13-08.2014
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 06. Februar 2015, 20:19:02
Warum zu spät? Wir haben bis Oktober 2014 Elterngeld bezogen und im Schreiben der EU steht explizit, dass das auch rückwirkend gilt. Verjährt dürfte da auch nichts sein, da das EU-Verfahren ja noch nicht so lange abgeschlossen ist. Ich würde die zwei Euro für ein Einschreiben in jedem Fall investieren...
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 06. Februar 2015, 21:35:13
Das klingt gut. Glückwunsch, dass es bei euch geklappt hat.
Da hat sich der Kampf gelohnt :)
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 07. Februar 2015, 18:35:15
Hi und Glückwunsch!

Wir werden unser Einspruch jetzt auch zusammenfassen, und hoffen es funktioniert auch.
Allerdings, und vielleicht liegt es an der Sprachbarriere, sehe ich nicht wo es explizit steht dass es rückwirkend gilt?
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 07. Februar 2015, 18:41:24
https://www.dropbox.com/s/gqysw6xzvbxnprk/beschwerde%20eu-kommission-anonym.pdf?dl=0

Steht in diesem Schreien der EU-Kommission. Sorry, räume gerade meine Ordner in der Dropbox auf und hatte die Datei verschoben...
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 09. Februar 2015, 10:24:41
Hi,

Und danke, hatte es aber von einer Forum Freundin weitergeleitet bekommen, meine Frage war eher wo mann es im schreiben explizit lesen kann dass eine rückwirkende Zahlung beantragt werden kann?
Oder ob du eher meintest das es einfach logisch ist?

Bin mir nämlich ziemlich sicher dass die Lbank peinlich genau alles mögliche in Frage stellen wird  :rolleyes:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Seppinger76 am 09. Februar 2015, 11:17:42
Hi, ich würde davon ausgehen, dass es logisch ist. Rheinland-Pfalz hat rückwirkend bezahlt. Hat zwar etwas gedauert, ging dann aber.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 23. Februar 2015, 10:36:31
Wie Sprachbarriere Sophie? Das Schreiben der EU-Kommission ist doch auf deutsch und da steht es drin. Habe jetzt auch beantragt, dass bei mir vom fr. Netto ausgegangen wird. Mal sehen. Vielen Dank auf jeden Fall Seppinger!! Habe im Internet auch ein Schreiben der "Task Force" von Januar 2015 gelesen, die den betreffenden Stellen eben auch wg der Benachteiligung etc. vorschlagen, dieses Steuerklasse 4 etc... aufzuheben. Ohne deinen Beitrag hier wäre ich aber natürlich nicht drauf gekommen, da auch die Pamina in Lauterbourg das so als gegeben vermittelt. Dann ärgert man sich zwar, hinterfragt hab ich es aber nicht bisher. :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 24. Februar 2015, 09:24:41
Hi Alice,

Ich konnte selbstverständlich, trotz Sprachbarriere, aus dem EU schreiben herauslesen dass es rückwirkend gültig ist, ich suchte letztendlich nur nach einem Satz in dem es ganz klar geschrieben wird, da Seppinger meinte es würde "explizit" irgendwo stehen. Wir kennen die Ämter alle nur zu gut um zu wissen das Sie uns auf sowas festnageln wollen.

Beschwerde liegt nun seit 1 Woche bei der Lbank und nach telefonischer Rücksprache, ist es in der Rechtsabteilung. Und die Bearbeitungszeit ist 5 Wochen (unabhängig von dem Beschwerdegrund).

Viel Erfolg an alle!!!
Grüsse
Sophie
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 24. Februar 2015, 16:08:56
Danke, dir auch viel Glück!! Wäre super wenn jeder reinschreibt, wie es bei ihm ausgeht! Bei mir ist der Antrag noch nicht komplett, daher werden sie wohl noch nicht reagieren bis die restlichen Unterlagen eingereicht sind. Lg :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 27. Februar 2015, 16:31:13
soooo, antwort ist da, und es wird euch alle Überrschen....Es wurde ABGELEHNT.
War klar.

Grund 1: Widerspruchfrist war zum 31.10.14 durch.
Grund 2:Gem. § 2 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz sind bei nichtselbständige Einkünfte, die im europäischen Ausland erzielt werden, sie steuerklasse 4 anzusetzen.

Das Schreiben der EU-Kommission wurde nicht mal erwähnt, ich gehe davon aus die tun so als würde es den nicht geben da das Gesetz dementsprechend ja noch nicht geändert wurde.

Habe ich zwar nicht anders erwartet, ärgert mich trotzdem maßlos.

Jetzt müssen wir den nächsten Schritt überlegen.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 02. März 2015, 08:23:26
Das ist sehr schade Sophie!! Schreib doch auch an die EU-Kommission wie Seppinger. Das kostet ja nichts, oder Seppinger? Kann man ja selbst ohne RA oder sonstiges`? :anixwissen: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Entfant de Ete am 03. März 2015, 12:43:35
Hey, das ist wirklich ärgerlich aber je nachdem wie ihr euer erstes Schreiben formuliert hattet ( also wenn ihr es "Widerspruch" genannt habt dann können die nicht anders reagieren wegen der gesetzlich festgelegten 4 Wochen Widerspruchsfrist... :anixwissen:

Allerdings lese ich im § 2 ( genauer im § 2 e Satz 2 )http://dejure.org/gesetze/BEEG/2e.html  (http://dejure.org/gesetze/BEEG/2e.html)  nichts vom europäischen Ausland - dort steht nur "wer im Bemessungszeitraum in keiner Steuerklasse eingereiht war, der fällt unter Steuerklasse 4"

Vielleicht probiert ihr es mit einem  "Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X" -  den kann man bis zu einem Jahr  nach Inkrafttreten des Verwaltungsaktes stellen, dann wird das Verfahren nochmal aufgerollt.

Vielleicht klappts ja dann mit der Argumentation das die EU Kommission empfiehlt, sie auch in eurem Fall bei einer Beschwerde von eurer Seite sicher gleich entscheiden würde, das im Gesetzestext nicht explizit europäisches Ausland steht, ihr eure Steuerbescheide gerne vorlegt etc..
Hier noch der Link zu der im Schreiben genannten Verordnung...https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/EWGVerordnungen/VO_883_2004.pdf (https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/EWGVerordnungen/VO_883_2004.pdf)

Ansonsten bleibt dir wohl wirklich nur noch die Beschwerde.
Kann ja nur gut sein wenn bei der Kommision mehrere Beschwerden zum selben Thema eingehen dann machen die vielleicht doch nochmal was.. wie am Ende des Schreibens ja steht: sollten wie nichts mehr von ihnen hören werden wir der Sache nicht weiter nachgehen...

Viel Glück!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 03. März 2015, 13:47:45
Hi hi,

Danke enfant de l'ete ( :zwinkern:), ist eine gute Idee.
Wir haben uns erstmal entschieden das Bundesministerium zu kontaktieren und warten auf eine Rückmeldung.

Wir bleiben gespannt.

Grüsse
Sophie
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 22. April 2015, 07:57:48
Hallo Sophie,

hat sich bei dir etwas Weiteres ergeben? Ich habe meinen Bescheid jetzt bekommen und die L-Bank ignoriert mein Schreiben bzgl. Steuerklasse, EU-Kommission einfach, no comment  :xc:. Ich lege jetzt auch Widerspruch ein, in der Frist liege ich ja.  :winkerwinker:

VG
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 22. April 2015, 08:40:30
Hi Alice,

Nach der erste Ablehnung haben wir das Bundesministerium informiert, die meinten zu schauen was man tun kann, es würde aber einige Zeit dauern. Parallel dazu haben wir eine Beschwerde bei der EU hinterlassen, deren Anwälte unser Fall aufgenommen haben, wir wurden aber von denen informiert dass die überschrittene 3 Monatsfrist uns tatsächlich in die quere kommen würde.
Wir haben ein erneutes schreiben an die Elterngeldstelle verfasst mit der Info dass Bundesministerium + EU Kommission informiert sind, die Antwort war diesmal dass unser Fall analysiert wird.

Bleib dran...mit Geduld :-)
VG
Sophie
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 22. April 2015, 13:47:31
Hallo Sophie,

vielen Dank für den Tipp mit dem Bundesministerium!! Hab schon den ganzen Morgen bzgl. der Beschwerde recherchiert. Schreibe dir PN.  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Wolfi22 am 04. Juni 2015, 09:59:40
Halli Hallo,
ich habe beim Sozialgericht Karlsruhe Klage gegen die Anrechnung von Steuerklasse IV eingereicht. Bei meiner Klage habe ich mich auf anhängendes Schreiben bezogen. Nach 1 Woche habe ich ein Schreiben der L-Bank erhalten, in dem sie mich um Zusendung meiner frz. Steuerbescheide bitten. Ich gehe davon aus, dass bei mir die Steuerlast anhand der Bescheide berechnet wird. A suivre.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 04. Juni 2015, 19:03:16
Klingt gut :-)
Gleiches habe ich auch zu berichten, laut heutige Nachricht der EU Anwälte, wird die L-Bank auch mein Steuerbescheid anfragen um mein netto darzustellen und mein Elterngeld neu berechnen.
Trotzdem mussten wir die letzten Wochen mit dem Bundesministerium und der Aufsichtsbehörde, nachdem uns das Bundesministerium versichert hatte die Elterngeldstellen wurden entsprechend informiert wie zu verfahren ist, und die L-Bank komischerweise von nichts wusste, geht jetzt anscheinend, endlich, ein Rundschreiben an die Elterngeldstellen.

Vielleicht haben wir es ja endlich geschaft?!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 04. Juni 2015, 22:11:34
Ja da tut sich was!! :smily:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 05. Juni 2015, 11:20:37
Huhu,
Ich kann auch berichten...
Mich hat die l-Bank heute Morgen angerufen.
Am Mittwoch ging schreiben an die betroffenen Personen (im Telefonat sprach sie allerdings nur von denen die wiederspruch eingelegt haben. Somit weiß ich nicht ob es alle Grenzgänger betrifft. Sie sich trotzdem rum mogeln)
Jedenfalls soll ich schon im vornherein Steuerbescheid von 2012 und 2013 inklusive Vorauszahlung 2013 und 2014 schicken. Sie berechnen schon und direkt mit dem schreiben vom Bund können die neuberechnungen dann raus :)
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 05. Juni 2015, 12:27:12
 :doppeld: :doppeld:
Puah ich kann es kaum glauben! Nach 6 Monaten Kampf!!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 05. Juni 2015, 14:22:08
Ein Meilenstein für die Grenzgänger 😊
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 05. Juni 2015, 16:55:31
Ich habe meinen neuen Bescheid schon erhalten. Es wurde jetzt also keine Steuerklasse 4 mehr berechnet sondern die französische Steuer abgezogen. Das ist super toll, man kann dem Hinweisgeber nur danken!!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 09. Juni 2015, 09:04:06
Auf jeden Fall, danke Seppinger.

Alice, darf ich dich fragen wie lange es gedauert hatte bis du dein Gekd bekommen hast, nachdem du deine steuerbescheide geschickt hattest?
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 09. Juni 2015, 15:05:09
Das waren so ca. 3 Wochen mein ich, Sophie  :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sophie am 15. Juli 2015, 09:15:56
Salut,

Eine Freundin von mir hat nun auch Ihr Antrag für Rückzahlung am laufen, aber die Elterngeldstelle Rheinland Pfalz meint sie schulden ihr nichts, es wäre sogar so dass sie selber der elterngeldstelle was zurückzahlen müsste weil es damals ein Fehler gab.
Abgesehen davon dass ich denke es wäre schwachsinn und diese Sachbearbeiterin hat offensichtlich ein Problem damit dass meine Freundin diesen Antrag gestellt hat, wollte ich wissen ob diese 3 monatsfrist für widerspruch nach erhalt des Bescheids nicht auch für die Elterngeldstelle gültig ist, und nicht nur für den Antragsteller... Was denkt Ihr?

Merci und Gruss
Sophie
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 15. Juli 2015, 20:23:36
Hallo Sophie, ich habe mir grad die Rechtsbehelfsbelehrung vom Elterngeldbescheid nochmal angesehen. Hm, gute Frage, ich denke jetzt mal wie eine Behörde, denke die lassen sich das schlauerweise so offen, damit sie jederzeit noch was ändern können. Aber muss ja nicht immer stimmen, was ein MA so behauptet..

Hat deine Freundin diesen Antrag mit der EU-Kommission oder Solvit im Rücken gestellt? Dann ist damit ein RA befasst, dem soll sie doch schnell ne mail schreiben oder morgen anrufen. Oder im Netz recherchieren, einfach so würde ich an ihrer Stelle keine Rückzahlung machen, vielleicht "verjährt" sowas ja und erstmal muss ja klar sein ob die Recht haben. Die Elterngeldstelle hat also ihre Ansprüche abgelehnt auf höheres Elterngeld ohne Stkl. 4 oder?
Bei Pamina könnte sie auch noch anrufen!

Wie ist der Stand bei dir? Deine Widerspruchsfrist war ja auch abgelaufen, stimmts? Hast du inzwischen einen neuen Bescheid und wie ging es aus?

Alles Gute euch beiden!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Vanessa am 16. Juli 2015, 14:13:55
Hallo!

Dank diesem Forum konnte ich mich ganz gut auf meinen "Krieg" mit der Elterngeldstelle vorbereiten, allerdings bin ich heute wieder auf ein neues Problem gestoßen und hoffe darauf dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich möchte euch meinen Fall kurz erläutern:
Ich bin in Deutschland erwerbstätig und in Frankreich wohnhaft. Ich habe in Deutschland Elterngeld beantragt und dies am 23.06.15 Auch bewilligt bekommen. Ich wäre beinahe vom Stuhl gefallen als ich den Betrag gesehen habe! :o Mir wurde Auch diese fiktive deutsch Steuer mit Steuerklasse 4 abgezogen.
Habe mich dann hier schlau gemacht und dieses Schreiben der EU-Komisssion von Seppinger gefunden. Ich habe ebenfalls von Seite des Miniteriums für Wiirtschaft,Arbeit,Energie und Verkehr des Saarlandes eine e-mail bekommen in der auch von der Möglichkeit berichtet wird, dass das Elterngeld für Grenzgänger anhand des tatsächlichen Nettoentgelts berechnet werden kann.

Heute morgen bin ich nun mit meinen ganzen Unterlagen und dem Antrag auf eine neue Berechnung zur Elterngeldstelle in Saarbrücken gegangen.
Oh Wunder, dort habe ich auch mit jemandem gesprochen, der was von einer Mitteilung der Bundesregierung zu diesem  Thema gesagt hat.
Problem: Das ist ja alles noch in der Entstehung und laut Aussage der Sachbearbeiterin ist das Computerprogramm noch nicht auf solche Fälle eingestellt und sie könne mir Auch nicht sagen was das geschehen sollte ( eventuell in 3  bis 4 Monaten).
Außerdem müsste ich dann noch eine Bescheinigung vom französischen Finanzamt bringen in welchem steht wieviel Steuern ich von April 2014 bis März 2015 bezahlt habe. ( Mit der zusätzlichen Aussage sie wüsste überhaupt nicht ob ich so eine Bescheinigung bekommen würde).
Das ist doch die Leute für dumm verkaufen! Klar der Steuerbescheid für 2014 kommt ja bald aber das sind ja die Steuer für das ganze Jahr 2014.
Als ich dann erklärt habe das ich dann für 2015 ja erst nächstes Jahr Steuern Zahlen werde, kam die Aussage: Ja dann machen wir die Berechnung zu dem Zeitpunkt. :-\
Die sind doch nicht ganz dicht! Ich kann doch nicht bis dahin auf die Kohle warten!

Nun meine Frage, wie wurde die Berechnung von eurem Elterngeld anhand des französischen Netto gemacht? Welche Papiere musstet ihr einreichen? Und eventuell könnte mir jemand sagen welche Elterngeldstelle euch diese neue Berechnung gemacht hat.

Hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen.
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 16. Juli 2015, 22:26:35
Hallo Vanessa,

zuerst mal, du hast bestimmt schriftlich Widerspruch eingelegt oder? Würde ich unbedingt machen, per Einschreiben.

Ich weiß grad nicht, was ich dazu schon alles hier geschrieben habe, daher nochmal mein Ablauf ganz kurz (bin grad in Eile aber frag wenn noch was offen bleibt!)
Mein Antrag und das Schreiben von Seppinger wurden von meiner Elterngeldstelle in BW total ignoriert, hat nicht interessiert!
Dann hab ich gemacht was ich dir auch rate, googel mal "Beschwerde Europäische Kommission" und "Solvit", die setzen sich für die Durchsetzung deiner Rechte ein, alle Infos auf deren Seiten. Scann alle geforderten Unterlagen ein und schick es ab. Ich habe innerhalb von paar Tagen von Beiden gehört. Von der EU-K bekam ich ein Schreiben an mich, dass ich mich melden soll, wenn mein Widerspruch keinen Erfolg hat, und die Vereinbarung zw. der EU-K und der BRD. Das habe ich dann zusammen mit meinen vorhandenen Steuerunterlagen (kein gesonderter Bescheid) an die EGSt geschickt und die Frist von 4 Wochen gesetzt. Solvit hat sich parallel an seine dt. Kollegen gewendet. An das Bundesministerium für Familie hab ich auch geschrieben, da bekam ich erst ein Schreiben, es dauert ne Weile, und dann ein Schreiben, dass die Anweisung an die EGSt. raus ist und ich schon von der EGSt. gehört haben müsste. Die haben sich innerhalb von dem Zeitraum bei mir gemeldet, hab den neuen Bescheid bekommen und paar Tage später die Nachzahlung.

Ich würde nicht mehr mit den Sachbearbeitern rummachen, wenn du dich an diese Stellen wendest, wird erstmal dein Einzelfall behandelt, unabhängig von der noch kommenden Gesetzesänderung.

Viel Erfolg!
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 20. Juli 2015, 14:55:05
Hallo Vanessa,


Ich hatte noch nicht geantwortet, wolltet dir aber noch Auskunft geben.

Karlsruhe wollte eigentlich auch den Steuerbescheid von 2014, da dies nicht möglich war, sollte ich die Vorauszahlung von 2013/2014 abgeben plus Steuerbescheide 2012/2013. (hatte ich aber bereits vorher mal erwähnt)
Dann wurde das auf dem neuen Antrag nicht als "Steuer" sondern als "Werbungskosten" markiert.

Die elterngeldstellen haben schon seit Ca 1 Monat die Info vom Bundesministerium bekommen.
Darauf würde ich mich auch immer wieder beziehen.
Die versuchen dich nur über den Tisch zu ziehen. Lass dir das nicht gefallen.
Geb notfalls dem Bundesministerium Bescheid. Die Antworten via Mail sogar recht zügig.

Viel Erfolg
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 20. Juli 2015, 17:17:16
Dragonvamp, hast du die Nachzahlung bekommen? Hab noch von keinem mit abgelaufener Widerspruchsfrist gehört wie es definitiv ausging?!  :anixwissen: :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Dragonvamp am 20. Juli 2015, 17:37:03
Wiederspruch hab ich ja kurz vor Ende der 3 Monatsfrist eingelegt. Das ganze zog sich trotzdem über 6 Monate. Hab mit der vorletzten Zahlung (hab nur noch einen Monat elternzeit) die Nachzahlung erhalten.
Sophie hat wiederspruch nach den drei Monaten eingelegt und auch Erfolg gehabt.

Liegt wohl daran, dass die Bundesregierung seit Mitte/Ende letzten Jahres so verfährt.

Grüße
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 24. Juli 2015, 13:26:41
Ah super, das ist ja klasse, damit wissen auch die mit abgelaufener Frist, dass es klappen muss. Toll, danke für die Info  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 27. Juli 2015, 19:00:16
Hallo Vanessa, gib doch mal Feedback, was du jetzt gemacht hast oder wie es weiter ging! Ist immer interessant und sowieso schade wenn man Tipps gibt und dann nichts mehr hört.  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Vanessa am 28. Juli 2015, 10:12:00
Hallo ihr Lieben!

Sorry dass ich mich nicht früher gemeldet habe, bin mit meinen 2 Mäusen total im Stress...
Vielen Dank für die ganzen Tipps!
Ich habe nun diverse Beschwerden verschickt und zwar an Solvit, die EU Komission und an das Bundesministerium für Familie.
Nach ein paar Tagen bekam ich von Solvit eine Nachricht, ich solle doch bitte noch mein Problem auf französisch schildern. Habe ich dann auch gemacht und seitdem nix mehr gehört...
Vom Bundesministerium für Familie habe ich heute morgen folgende Mail bekommen:

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.
Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Informationen helfen Ihnen weiter.

 Ich bedaure, dass die Bearbeitung des Elterngeldantrages bisher nicht wie gewünscht verlaufen ist.

 Das Elterngeld soll den Eltern eine wichtige Unterstützung bieten, wenn sie sich nach der Geburt vor allem um ihr Kind kümmern. Daher ist es natürlich wichtig, dass es den Familien auch möglichst schnell zur Verfügung steht und bei der Antragsbearbeitung keine unnötigen Verzögerungen auftreten.

 Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern.Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind daher die Bundesländer zuständig.

 Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann man sich direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden. Im Saarland zuständig ist das

 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 23

 Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Soviel dazu?!?! Nein lieber Sachbearbeiter, du konntest mir nicht weiterhelfen. :mad:
 :xc:
Und von der EU-Komission habe ich auch noch nichts gehört... :anixwissen:

Habe so langsam echt Zweifel ob das klappen wird.Wie kommt es dass ich nur so allgemeine Antworten bekomme und nicht mal ne konkrete Antwort zu meinen Fall?!
LG
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Alice am 28. Juli 2015, 12:54:02
Hallo Vanessa,

ich schreibe dir mal PN. Sei zuversichtlich, bei den anderen hat es auch geklappt!!

 :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Ajnat am 27. November 2015, 09:58:06
Hallo zusammen
Ich möchte mal über unsere Erfahrungen mit dem Elterngeld und der fiktiven Steuerklasse 4 berichten.
Wir haben 2014 und 2015 Elterngeld bezogen. 2015 haben wir einen Antrag auf Neuberechnung gestellt, da wir erst da von der Möglichkeit erfahren hatten, das Elterngeld anhand des tatsächlichen Nettolohns berechnen zu lassen. Dann ist lange nix passiert. Erst nach telefonischen Rückfragen, Erinnerung per Mail und einem erneuten Schreiben per Einschreiben an das Landesamt für Soziales in Saarbrücken erhielten wir eine Reaktion. Wir sollten unsere Steuerbescheide einreichen. Gesagt-getan! Wieder geschah eine Ewigkeit nichts. Zwischenzeitlich haben wir uns an die Europäische Kommission gewandt, die uns wiederum unsere Auffassung der Sachlage als richtig bestätigte und uns ermutigte weiter mit dem Landesamt für Soziales in Kontakt zu treten.
Als wir nach der Einsendung der Steuerbescheide keine Antwort erhielten, haben wir erneut angerufen. Nun wurde uns gesagt, dass in dieser Angelegenheit nichts weiter übernommen wird, solange es keine "Verfahrensregel von ganz oben" geben würde. Unser Argumente wurden alle abgewehrt.
Mittlerweile hatten wir auch bei der Task Force für Grenzgänger unser Problem geschildert und auch die bestätigten uns weiter an der Sache dran zu bleiben. Von denen bekamen wir auch den Hinweis, dass es am 11.08.15 ein Rundschreiben des Bundesfamilienministeriums gab, das sich auf eine aktuelle Verwaltungsrichtlinie bezieht, die wie folgt lautet:
§2e Abs.3  S.2 1.Var. Bundeselterngeldgestz. Aus diesem Rundschreiben  geht wohl hervor, dass abweichend von der fiktiven Besteuerung die Berücksichtigung des tatsächlichen Nettolohns auf ANTRAG zugelassen wird! Ich habe dazu zwar nix Neues im www gefunden. Trotzdem haben wir diese"IInfo" mit der Bitte um Bearbeitung unseres Antrags (März 2015) nochmal an das Landesamt gesendet.

Also Leute: stellt alle Anträge! ;)
Wir glauben nicht mehr daran auch nur einen Cent zu sehen, aber vielleicht hilft euch dies weiter.

Wir warten weiterhin auf eine Antwort vom Landesamt!

Bis dahin
Viel Erfolg
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Domi am 14. Dezember 2015, 08:00:25
Hallo zusammen,

mein Elterngeld wurde auch nach der deutschen Steuer berechnet. (Komisch - vor 3 Jahren wurde direkt nach meinem Elterngeldantrag von der L-Bank Karlsruhe nach dem franz. Steuerbescheid gefragt und danach berechnet).
Kann mir bitte jemand eine Vorlage für einen Widerspruch senden?

Danke schonmal

Gruß
Dominic
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Sarreländer am 15. Dezember 2015, 23:36:15
Tolle Sache  :doppeld:

Wie lange nach der Elternzeit hat man nun Zeit um Widerspruch einzureichen ??
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Ajnat am 17. Dezember 2015, 14:07:26
Hallo Grenzgänger

Wir haben gute Neuigkeiten.
Gestern hielten wir endlich den positiven Bescheid in der Hand!
9 Monate hat alles zusammen gedauert, aber es hat sich gelohnt! ;) Das Landesamt hat unserem Antrag stattgegegeben und unser Elterngeld wurde nachträglich neuberechnet.

@Saarländer und Domi:  Widerspruch kann man eigentlich nur innerhalb der Frist die auf dem Bescheid steht einreichen. Ich glaube das sind 4Wochen. Aber wir haben auch keinen "Widerspruch" eingelegt, sondern um "Neuberechnug" gebeten und in unseren Antrag auch so argumentiert, dass wir erst jetzt von der Möglichkeit erfahren haben, dass Elterngeld anhand der tatsächlichen Steuer (und nicht anhand der fiktiven Steurklasse) berechnen zu lassen. Ob es für den Antrag der Neuberechnung Fristen gibt, weiß ich nicht. Als wir unßer erstes Schreiben an das Landesamt gesendet hatten (März 2015) waren wir noch im Bezug von Elterngeld. Wie in Vortexten bereits geschildert, hat es bei uns mit allem hin und her 9 Monate gedauert...


Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Domi am 13. Februar 2016, 17:40:16
Hallo zusammen,

kurze Rückmeldung:
mein Elterngeld wurde jetzt auch neu berechnet, nachdem ich einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und meine Lohnzettel + Steuerbescheide geschickt hatte.
Demnächst werde ich noch wegen der Teilzeit bei der L-Bank anrufen, da die Förderung aufgrund einer "vergleichbaren Leistung in Frankreich" abgelehnt wurde. Allerdings ist es ja beim Basis-Elterngeld auch so, dass F einen Teil bezahlt und D dann aufstockt. Es ist also unlogisch...

Gruß
Dominic
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Waylon57 am 13. Februar 2016, 17:43:52
Wenn ich mir das Thema hier so durchlese, dann bin ich ja fast schon froh, dass wir kein Elterngeld aus Deutschland bekommen. ;-)
Titel: Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
Beitrag von: Domi am 14. Februar 2016, 08:18:53
HI,

Naja. In F hat man Anspruch auf 400 EUR pro Monat wenn man komplett daheim bleibt. In D sind es 1800 EUR + 180 EUR Geschwisterbonus.

Da bin ich dann doch froh in D Elterngeld zu bekommen ;-)

Gruß
Dominic