Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten  (Gelesen 31744 mal)

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Offline Ajnat

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #45 am: 27. November 2015, 09:58:06 »
Hallo zusammen
Ich möchte mal über unsere Erfahrungen mit dem Elterngeld und der fiktiven Steuerklasse 4 berichten.
Wir haben 2014 und 2015 Elterngeld bezogen. 2015 haben wir einen Antrag auf Neuberechnung gestellt, da wir erst da von der Möglichkeit erfahren hatten, das Elterngeld anhand des tatsächlichen Nettolohns berechnen zu lassen. Dann ist lange nix passiert. Erst nach telefonischen Rückfragen, Erinnerung per Mail und einem erneuten Schreiben per Einschreiben an das Landesamt für Soziales in Saarbrücken erhielten wir eine Reaktion. Wir sollten unsere Steuerbescheide einreichen. Gesagt-getan! Wieder geschah eine Ewigkeit nichts. Zwischenzeitlich haben wir uns an die Europäische Kommission gewandt, die uns wiederum unsere Auffassung der Sachlage als richtig bestätigte und uns ermutigte weiter mit dem Landesamt für Soziales in Kontakt zu treten.
Als wir nach der Einsendung der Steuerbescheide keine Antwort erhielten, haben wir erneut angerufen. Nun wurde uns gesagt, dass in dieser Angelegenheit nichts weiter übernommen wird, solange es keine "Verfahrensregel von ganz oben" geben würde. Unser Argumente wurden alle abgewehrt.
Mittlerweile hatten wir auch bei der Task Force für Grenzgänger unser Problem geschildert und auch die bestätigten uns weiter an der Sache dran zu bleiben. Von denen bekamen wir auch den Hinweis, dass es am 11.08.15 ein Rundschreiben des Bundesfamilienministeriums gab, das sich auf eine aktuelle Verwaltungsrichtlinie bezieht, die wie folgt lautet:
§2e Abs.3  S.2 1.Var. Bundeselterngeldgestz. Aus diesem Rundschreiben  geht wohl hervor, dass abweichend von der fiktiven Besteuerung die Berücksichtigung des tatsächlichen Nettolohns auf ANTRAG zugelassen wird! Ich habe dazu zwar nix Neues im www gefunden. Trotzdem haben wir diese"IInfo" mit der Bitte um Bearbeitung unseres Antrags (März 2015) nochmal an das Landesamt gesendet.

Also Leute: stellt alle Anträge! ;)
Wir glauben nicht mehr daran auch nur einen Cent zu sehen, aber vielleicht hilft euch dies weiter.

Wir warten weiterhin auf eine Antwort vom Landesamt!

Bis dahin
Viel Erfolg
« Letzte Änderung: 28. November 2015, 13:10:18 von Ajnat »

Offline Domi

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #46 am: 14. Dezember 2015, 08:00:25 »
Hallo zusammen,

mein Elterngeld wurde auch nach der deutschen Steuer berechnet. (Komisch - vor 3 Jahren wurde direkt nach meinem Elterngeldantrag von der L-Bank Karlsruhe nach dem franz. Steuerbescheid gefragt und danach berechnet).
Kann mir bitte jemand eine Vorlage für einen Widerspruch senden?

Danke schonmal

Gruß
Dominic

Offline Sarreländer

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #47 am: 15. Dezember 2015, 23:36:15 »
Tolle Sache  :doppeld:

Wie lange nach der Elternzeit hat man nun Zeit um Widerspruch einzureichen ??

Offline Ajnat

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #48 am: 17. Dezember 2015, 14:07:26 »
Hallo Grenzgänger

Wir haben gute Neuigkeiten.
Gestern hielten wir endlich den positiven Bescheid in der Hand!
9 Monate hat alles zusammen gedauert, aber es hat sich gelohnt! ;) Das Landesamt hat unserem Antrag stattgegegeben und unser Elterngeld wurde nachträglich neuberechnet.

@Saarländer und Domi:  Widerspruch kann man eigentlich nur innerhalb der Frist die auf dem Bescheid steht einreichen. Ich glaube das sind 4Wochen. Aber wir haben auch keinen "Widerspruch" eingelegt, sondern um "Neuberechnug" gebeten und in unseren Antrag auch so argumentiert, dass wir erst jetzt von der Möglichkeit erfahren haben, dass Elterngeld anhand der tatsächlichen Steuer (und nicht anhand der fiktiven Steurklasse) berechnen zu lassen. Ob es für den Antrag der Neuberechnung Fristen gibt, weiß ich nicht. Als wir unßer erstes Schreiben an das Landesamt gesendet hatten (März 2015) waren wir noch im Bezug von Elterngeld. Wie in Vortexten bereits geschildert, hat es bei uns mit allem hin und her 9 Monate gedauert...



Offline Domi

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #49 am: 13. Februar 2016, 17:40:16 »
Hallo zusammen,

kurze Rückmeldung:
mein Elterngeld wurde jetzt auch neu berechnet, nachdem ich einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und meine Lohnzettel + Steuerbescheide geschickt hatte.
Demnächst werde ich noch wegen der Teilzeit bei der L-Bank anrufen, da die Förderung aufgrund einer "vergleichbaren Leistung in Frankreich" abgelehnt wurde. Allerdings ist es ja beim Basis-Elterngeld auch so, dass F einen Teil bezahlt und D dann aufstockt. Es ist also unlogisch...

Gruß
Dominic

Offline Waylon57

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #50 am: 13. Februar 2016, 17:43:52 »
Wenn ich mir das Thema hier so durchlese, dann bin ich ja fast schon froh, dass wir kein Elterngeld aus Deutschland bekommen. ;-)

Offline Domi

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #51 am: 14. Februar 2016, 08:18:53 »
HI,

Naja. In F hat man Anspruch auf 400 EUR pro Monat wenn man komplett daheim bleibt. In D sind es 1800 EUR + 180 EUR Geschwisterbonus.

Da bin ich dann doch froh in D Elterngeld zu bekommen ;-)

Gruß
Dominic