Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten  (Gelesen 31741 mal)

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Offline Dragonvamp

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #30 am: 05. Juni 2015, 14:22:08 »
Ein Meilenstein für die Grenzgänger 😊

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #31 am: 05. Juni 2015, 16:55:31 »
Ich habe meinen neuen Bescheid schon erhalten. Es wurde jetzt also keine Steuerklasse 4 mehr berechnet sondern die französische Steuer abgezogen. Das ist super toll, man kann dem Hinweisgeber nur danken!!
Viele Grüße :-)

Offline Sophie

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #32 am: 09. Juni 2015, 09:04:06 »
Auf jeden Fall, danke Seppinger.

Alice, darf ich dich fragen wie lange es gedauert hatte bis du dein Gekd bekommen hast, nachdem du deine steuerbescheide geschickt hattest?

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #33 am: 09. Juni 2015, 15:05:09 »
Das waren so ca. 3 Wochen mein ich, Sophie  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Sophie

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #34 am: 15. Juli 2015, 09:15:56 »
Salut,

Eine Freundin von mir hat nun auch Ihr Antrag für Rückzahlung am laufen, aber die Elterngeldstelle Rheinland Pfalz meint sie schulden ihr nichts, es wäre sogar so dass sie selber der elterngeldstelle was zurückzahlen müsste weil es damals ein Fehler gab.
Abgesehen davon dass ich denke es wäre schwachsinn und diese Sachbearbeiterin hat offensichtlich ein Problem damit dass meine Freundin diesen Antrag gestellt hat, wollte ich wissen ob diese 3 monatsfrist für widerspruch nach erhalt des Bescheids nicht auch für die Elterngeldstelle gültig ist, und nicht nur für den Antragsteller... Was denkt Ihr?

Merci und Gruss
Sophie

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #35 am: 15. Juli 2015, 20:23:36 »
Hallo Sophie, ich habe mir grad die Rechtsbehelfsbelehrung vom Elterngeldbescheid nochmal angesehen. Hm, gute Frage, ich denke jetzt mal wie eine Behörde, denke die lassen sich das schlauerweise so offen, damit sie jederzeit noch was ändern können. Aber muss ja nicht immer stimmen, was ein MA so behauptet..

Hat deine Freundin diesen Antrag mit der EU-Kommission oder Solvit im Rücken gestellt? Dann ist damit ein RA befasst, dem soll sie doch schnell ne mail schreiben oder morgen anrufen. Oder im Netz recherchieren, einfach so würde ich an ihrer Stelle keine Rückzahlung machen, vielleicht "verjährt" sowas ja und erstmal muss ja klar sein ob die Recht haben. Die Elterngeldstelle hat also ihre Ansprüche abgelehnt auf höheres Elterngeld ohne Stkl. 4 oder?
Bei Pamina könnte sie auch noch anrufen!

Wie ist der Stand bei dir? Deine Widerspruchsfrist war ja auch abgelaufen, stimmts? Hast du inzwischen einen neuen Bescheid und wie ging es aus?

Alles Gute euch beiden!
Viele Grüße :-)

Offline Vanessa

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #36 am: 16. Juli 2015, 14:13:55 »
Hallo!

Dank diesem Forum konnte ich mich ganz gut auf meinen "Krieg" mit der Elterngeldstelle vorbereiten, allerdings bin ich heute wieder auf ein neues Problem gestoßen und hoffe darauf dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich möchte euch meinen Fall kurz erläutern:
Ich bin in Deutschland erwerbstätig und in Frankreich wohnhaft. Ich habe in Deutschland Elterngeld beantragt und dies am 23.06.15 Auch bewilligt bekommen. Ich wäre beinahe vom Stuhl gefallen als ich den Betrag gesehen habe! :o Mir wurde Auch diese fiktive deutsch Steuer mit Steuerklasse 4 abgezogen.
Habe mich dann hier schlau gemacht und dieses Schreiben der EU-Komisssion von Seppinger gefunden. Ich habe ebenfalls von Seite des Miniteriums für Wiirtschaft,Arbeit,Energie und Verkehr des Saarlandes eine e-mail bekommen in der auch von der Möglichkeit berichtet wird, dass das Elterngeld für Grenzgänger anhand des tatsächlichen Nettoentgelts berechnet werden kann.

Heute morgen bin ich nun mit meinen ganzen Unterlagen und dem Antrag auf eine neue Berechnung zur Elterngeldstelle in Saarbrücken gegangen.
Oh Wunder, dort habe ich auch mit jemandem gesprochen, der was von einer Mitteilung der Bundesregierung zu diesem  Thema gesagt hat.
Problem: Das ist ja alles noch in der Entstehung und laut Aussage der Sachbearbeiterin ist das Computerprogramm noch nicht auf solche Fälle eingestellt und sie könne mir Auch nicht sagen was das geschehen sollte ( eventuell in 3  bis 4 Monaten).
Außerdem müsste ich dann noch eine Bescheinigung vom französischen Finanzamt bringen in welchem steht wieviel Steuern ich von April 2014 bis März 2015 bezahlt habe. ( Mit der zusätzlichen Aussage sie wüsste überhaupt nicht ob ich so eine Bescheinigung bekommen würde).
Das ist doch die Leute für dumm verkaufen! Klar der Steuerbescheid für 2014 kommt ja bald aber das sind ja die Steuer für das ganze Jahr 2014.
Als ich dann erklärt habe das ich dann für 2015 ja erst nächstes Jahr Steuern Zahlen werde, kam die Aussage: Ja dann machen wir die Berechnung zu dem Zeitpunkt. :-\
Die sind doch nicht ganz dicht! Ich kann doch nicht bis dahin auf die Kohle warten!

Nun meine Frage, wie wurde die Berechnung von eurem Elterngeld anhand des französischen Netto gemacht? Welche Papiere musstet ihr einreichen? Und eventuell könnte mir jemand sagen welche Elterngeldstelle euch diese neue Berechnung gemacht hat.

Hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen.

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #37 am: 16. Juli 2015, 22:26:35 »
Hallo Vanessa,

zuerst mal, du hast bestimmt schriftlich Widerspruch eingelegt oder? Würde ich unbedingt machen, per Einschreiben.

Ich weiß grad nicht, was ich dazu schon alles hier geschrieben habe, daher nochmal mein Ablauf ganz kurz (bin grad in Eile aber frag wenn noch was offen bleibt!)
Mein Antrag und das Schreiben von Seppinger wurden von meiner Elterngeldstelle in BW total ignoriert, hat nicht interessiert!
Dann hab ich gemacht was ich dir auch rate, googel mal "Beschwerde Europäische Kommission" und "Solvit", die setzen sich für die Durchsetzung deiner Rechte ein, alle Infos auf deren Seiten. Scann alle geforderten Unterlagen ein und schick es ab. Ich habe innerhalb von paar Tagen von Beiden gehört. Von der EU-K bekam ich ein Schreiben an mich, dass ich mich melden soll, wenn mein Widerspruch keinen Erfolg hat, und die Vereinbarung zw. der EU-K und der BRD. Das habe ich dann zusammen mit meinen vorhandenen Steuerunterlagen (kein gesonderter Bescheid) an die EGSt geschickt und die Frist von 4 Wochen gesetzt. Solvit hat sich parallel an seine dt. Kollegen gewendet. An das Bundesministerium für Familie hab ich auch geschrieben, da bekam ich erst ein Schreiben, es dauert ne Weile, und dann ein Schreiben, dass die Anweisung an die EGSt. raus ist und ich schon von der EGSt. gehört haben müsste. Die haben sich innerhalb von dem Zeitraum bei mir gemeldet, hab den neuen Bescheid bekommen und paar Tage später die Nachzahlung.

Ich würde nicht mehr mit den Sachbearbeitern rummachen, wenn du dich an diese Stellen wendest, wird erstmal dein Einzelfall behandelt, unabhängig von der noch kommenden Gesetzesänderung.

Viel Erfolg!
Viele Grüße :-)

Offline Dragonvamp

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #38 am: 20. Juli 2015, 14:55:05 »
Hallo Vanessa,


Ich hatte noch nicht geantwortet, wolltet dir aber noch Auskunft geben.

Karlsruhe wollte eigentlich auch den Steuerbescheid von 2014, da dies nicht möglich war, sollte ich die Vorauszahlung von 2013/2014 abgeben plus Steuerbescheide 2012/2013. (hatte ich aber bereits vorher mal erwähnt)
Dann wurde das auf dem neuen Antrag nicht als "Steuer" sondern als "Werbungskosten" markiert.

Die elterngeldstellen haben schon seit Ca 1 Monat die Info vom Bundesministerium bekommen.
Darauf würde ich mich auch immer wieder beziehen.
Die versuchen dich nur über den Tisch zu ziehen. Lass dir das nicht gefallen.
Geb notfalls dem Bundesministerium Bescheid. Die Antworten via Mail sogar recht zügig.

Viel Erfolg

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #39 am: 20. Juli 2015, 17:17:16 »
Dragonvamp, hast du die Nachzahlung bekommen? Hab noch von keinem mit abgelaufener Widerspruchsfrist gehört wie es definitiv ausging?!  :anixwissen: :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Dragonvamp

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #40 am: 20. Juli 2015, 17:37:03 »
Wiederspruch hab ich ja kurz vor Ende der 3 Monatsfrist eingelegt. Das ganze zog sich trotzdem über 6 Monate. Hab mit der vorletzten Zahlung (hab nur noch einen Monat elternzeit) die Nachzahlung erhalten.
Sophie hat wiederspruch nach den drei Monaten eingelegt und auch Erfolg gehabt.

Liegt wohl daran, dass die Bundesregierung seit Mitte/Ende letzten Jahres so verfährt.

Grüße

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #41 am: 24. Juli 2015, 13:26:41 »
Ah super, das ist ja klasse, damit wissen auch die mit abgelaufener Frist, dass es klappen muss. Toll, danke für die Info  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #42 am: 27. Juli 2015, 19:00:16 »
Hallo Vanessa, gib doch mal Feedback, was du jetzt gemacht hast oder wie es weiter ging! Ist immer interessant und sowieso schade wenn man Tipps gibt und dann nichts mehr hört.  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Vanessa

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #43 am: 28. Juli 2015, 10:12:00 »
Hallo ihr Lieben!

Sorry dass ich mich nicht früher gemeldet habe, bin mit meinen 2 Mäusen total im Stress...
Vielen Dank für die ganzen Tipps!
Ich habe nun diverse Beschwerden verschickt und zwar an Solvit, die EU Komission und an das Bundesministerium für Familie.
Nach ein paar Tagen bekam ich von Solvit eine Nachricht, ich solle doch bitte noch mein Problem auf französisch schildern. Habe ich dann auch gemacht und seitdem nix mehr gehört...
Vom Bundesministerium für Familie habe ich heute morgen folgende Mail bekommen:

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.
Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Informationen helfen Ihnen weiter.

 Ich bedaure, dass die Bearbeitung des Elterngeldantrages bisher nicht wie gewünscht verlaufen ist.

 Das Elterngeld soll den Eltern eine wichtige Unterstützung bieten, wenn sie sich nach der Geburt vor allem um ihr Kind kümmern. Daher ist es natürlich wichtig, dass es den Familien auch möglichst schnell zur Verfügung steht und bei der Antragsbearbeitung keine unnötigen Verzögerungen auftreten.

 Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern.Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind daher die Bundesländer zuständig.

 Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann man sich direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden. Im Saarland zuständig ist das

 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 23

 Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Soviel dazu?!?! Nein lieber Sachbearbeiter, du konntest mir nicht weiterhelfen. :mad:
 :xc:
Und von der EU-Komission habe ich auch noch nichts gehört... :anixwissen:

Habe so langsam echt Zweifel ob das klappen wird.Wie kommt es dass ich nur so allgemeine Antworten bekomme und nicht mal ne konkrete Antwort zu meinen Fall?!
LG

Offline Alice

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Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« Antwort #44 am: 28. Juli 2015, 12:54:02 »
Hallo Vanessa,

ich schreibe dir mal PN. Sei zuversichtlich, bei den anderen hat es auch geklappt!!

 :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)