Hallo!!

Ich brüte hier gerade über dem Elterngeldantrag und frage mich nun was ich nur mit der Spalte "Steuerindentifikationsnummer -dringend erforderlich-" anstellen soll?!

Da ich erst seit Januar 2011 in Frankreich wohne habe ich ja vom franz. Steueramt noch keine Nummer und die Nummer aus Deutschland nutzt ja nun nix mehr... zudem haben wir im Dezember geheiratet, so das auch mein Mann mit seiner alten (franz.) Nummer nix mehr anfangen kann, da wir ja ne neue gemeinsame bekommen.. haben die aufm Steueramt gesagt...

Wir arbeiten beide in Deutschland.
Weiß von euch jemand ob ich die Spalte einfach frei lassen kann? Oder soll ich ein irgendeine Bemerkung da rein schreiben??
Für eine Antwort und somit für Erlösung vom Nixwissertum wär ich sehr dankbar!

LG!