Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Waylon57 am 13. Oktober 2009, 19:08:49
-
Hallo,
kurz mal einiges zu meiner Situation:
Ich bin mit einer Französin verheiratet, wohne in Frankreich und bin frisch gebackener Vater.
Seit neuestem gibt es wohl auch in Frankreich für das erste Kind Kindergeld, das wiederum ist aber einkommensabhängig und als Bemessungszeitraum wird immer das vorletzte Jahr betrachtet, und da ich zu der Zeit noch am Studieren war, gibt´s zumindest in diesem Jahr noch Kindergeld aus Frankreich. Für das Jahr 2010, haben wir allerdings, aufgrund meines Gehaltes, keinen Anspruch mehr auf Kindergeld aus Frankreich.
Jetzt meine Frage, wo muß ich Kindergeld in Deutschland beantragen? Im Landkreis in dem ich zuletzt gewohnt habe oder doch in der Stadt in der mein Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat?
Vielleich hat da jemand ´ne Antwort für mich.
Gruß Waylon57
-
Hallo Waylon57. Das kommt darauf an, wo Du jetzt wohnst.
Wenn Du im Nordelsass wohnst, ist das die Familienkassen in Offenburg.
Ansonsten frag mal Deine CAF oder ruf die Familienkasse in Offenburg an, die weiß vielleicht auch, wer für Dich zuständig ist.
Dann müssen noch ein paar in Frankreich unterschriebene Formulare her und voilà - vielleicht bekommst Du dann auch deutsches Kindergeld.
Da mein Mann und ich beide in DE arbeiten, bekommen wir nur deutsches Kindergeld. Wie das bei "gemischten" Paaren aussieht, weiß ich nicht.
LG
Sabine
-
Es gibt Neuigkeiten, kaum zu glauben aber wahr, wir bekommen auch 2010 Kindergeld aus Frankreich. Also scheint die Bemessungsgrenze doch relativ hoch zu liegen.
-
Kindergeld für das erste Kind? Das ist mir neu...wo kann man das denn beantragen? Gibt es da ein Link dazu?
-
Nach der Anzeige bei der "sécurité sociale" hat diese die Schwangerschaft bei der "Caf" gemeldet. Die "Caf" wiederum hat uns dann angeschrieben und diverse Unterlagen zum ausfüllen mitgeschickt.
Das Kindergeld beträgt im übrigen 177€, zusätzlich dazu haben wir im 7. Monat noch eine "prime de naissance" erhalten, das waren nochmal knapp 900€.
-
Hallo
da möcht ich auch was dazu sagen, ich meine das dies Einkommensabhängig ist da ich eine nachbarin hab die allerdings
französische Staatsbürgerin ist und einen Sohn von 7 jahren hat.
Sie hat allerdings laut Caf keinen Anspruch auf Kindergeld. Sie arbeitet in Deutschland und beantragt jetzt da Kindergeld!
lg luna
-
Es ist definitiv einkommensabhängig, hab´ ich auch oben bereits geschrieben. ;)
-
Ich poste jetzt einfach mal in "meinem" alten Thread.
Wir bekommen jetzt, aufgrund unserer Einkommensverhältnisse, seit 01/2011 kein Kindergeld aus Frankreich mehr.
Nachdem mich der Mitarbeiter der Service-Rufnummer der BA an die Kindergeldkasse in Saarbücken verwiesen hat, und nachdem ich einen ganzen Vormittag versucht habe jemanden zu erreichen, hat der Mitarbeiter dort mir einige Unterlagen zugeschickt, dies wären im Einzelnen:
- Demand d´allocations familialles
- Attestation concernant la composition de la famille en vue de l´octroi des prestation familiales
Einen Teil habe ich an meinen Arbeitgeber, zur Bestätigung das ich dort angestellt bin, geschickt. Einen anderen Teil hat die hiesige Mairie und den Rest habe ich selbst ausgefüllt.
Bei dem zweit genannten Formular wissen weder wir noch die Mitarbeiterin der Mairie was mit dem Punkt 5 "Nom et adresse de l´institution competénte pour l´octroi des prestations familiales" gemeint ist. Hat da hier jemand eine Ahnung?
Welche Unterlagen werden sonst noch von der deutschen Familienkasse benötigt? Geburtsurkunde evt.? Ein Schreiben der CAF das wir kein Kindergeld aus F mehr bekommmen ist bereits angefordert.
Für Tipps wäre ich euch dankbar.
PS: Ich gehe davon aus das wir 2012 das ganze Theater wieder in Frankreich erledigen müssen. Ich freue mich schon. ;)
-
@ Waylon57
Unter Punkt 5 schreiben wir seit unserer Erstbeantragung für's dt. Kindergeld (Juni 2002) das zuständige Arbeitsamt hin. Da Du die Kindergeldkasse in SB erwähnst wäre das folgende Anschrift:
Arbeitsamt Saarbrücken "Familienkasse"
Hafenstr. 18
D-66111 Saarbrücken
In D gibt's nach der Geburt bei Anmeldung des Kindes auf dem zuständigen Standesamt eine Geb-Urkunde für die Beantragung des Kindergeldes. Ist euer Kind in F zur Welt gekommen, müsste eine Internationale Geb-Urkunde (in Fom einer Kopie) ausreichend sein.
Der Anspruch auf's Kindergeld aus D wird danach seit 2008 jährlich in etwa um die gleiche Zeit überprüft > Formulare ausfüllen, Mairie aufsuchen, Arbeitgeber Formular ausfüllen lassen, etc.
Falls Ihr tatsächlich eine schriftl. Bestätigung der CAF bekommen solltet, würde das mich mal interessieren. Als wir damals Erziehungsgeld beantragten, hieß es, sie würden nichts auststellen und die zuständige Behörde in D müsste selbst mit ihnen Kontakt aufnehmen - hat dann auch tatsächlich so funktioniert.
-
Vielen Dank für die Infos, Bingo.
-
[...]
Falls Ihr tatsächlich eine schriftl. Bestätigung der CAF bekommen solltet, würde das mich mal interessieren. Als wir damals Erziehungsgeld beantragten, hieß es, sie würden nichts auststellen und die zuständige Behörde in D müsste selbst mit ihnen Kontakt aufnehmen - hat dann auch tatsächlich so funktioniert.
Hallo Bingo,
das Schreiben der CAF ist inzwischen eingetroffen, darauf wird bestätigt das wir keine Leistungen mehr aus Frankreich bekommen.
Gruß Waylon57
-
Hallo Waylon!
Danke für die Info.
Sind offensichtlich nicht mehr so schreibfaul wie 2002. Wir haben die Tage tatsächlich auch mal 'was in einer anderer Sache schriftlich von denen bestätigt bekommen - und das, obwohl vorher schon jemand von denen uns retour gerufen hatte! :-)
-
Nochmal ein kurzer Zwischenbericht:
Das Kindergeld aus Deutschland ist inzwischen bewilligt worden.
Es wurde auch daraufhingewiesen, das wir für die Zeit in der wir Kindergeld aus Frankreich bekommen haben, die Differenz zum deutschen Kindergeld bekommen würden. Es ist zwar beschrieben, das ein Formular E411 benötigt wird, auf telefonische Nachfrage wurde mir aber gesagt das auch eine "einfache" Bestätigung der CAF ausreiche. Die "Attestation de droits aux prestations familiales" habe ich jetzt bereits vor sechs Wochen nach Offenburg an die Familienkasse geschickt, mal schauen was draus wird.
-
Salut an alle,
ich bin (oder vielmehr wir sind) in einer ähnlichen Situation, wie Bingo.
("nur" gepacst/ nicht verheiratet, ich Grenzgänger, wohnhaft in F, Arbeit in D - Freundin/ beides in F) - wohnhaft im Bas-Rhin // Geburt voraussichtlich Ende Dezember.
Sollten wir uns also an die Familienkasse Offenburg wenden - bzgl Kindergeld?
(Freundin war heute erneut beim Frauenarzt, und hat einen Doppelbogen zum ausfüllen bekommen "premier examen médical prénatal" für die CAF.
(Ist es "egal" auf welchen Namen das Dossier eröffnet wird?
Den meiner Freundin oder meinen?
Merci für Eure Hilfe
Merci
-
Wenn deine Lebensgefährtin in Frankreich arbeitet, bekommt ihr auch von dort euer Kindergeld. Diesbezüglich würde ich mal bei der CAF vorstellig werden und checken lassen ob ihr, aufgrund eurer Einkünfte, ein Anspruch auf französischen Kindergeld habt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bekommt ihr natürlich aus Deutschland euer Kindergeld und hier wäre auch Offenburg der richtige Ansprechpartner. Sollte ein Anspruch in Frankreich bestehen, so gibt´s aus Deutschland nur die Differez vom deutschen zum französischen Kindergeld.
Zu der zweiten Frage kann ich dir leider nichts sagen, meine Frau und ich waren damals schon verheiratet.
-
Salut und Danke für die schnelle Antwort.
Freundin war heute bei der CAF (und noch ein paar Formulare zum ausfüllen - :doppeld:)
Sprich, wir sollten auf jeden Fall (auch) der dt. Familienkasse in Offenburg informieren (entweder für komplettes dt Kindergeld oder "Differenzbetrag" zum franz. Kindergeld)? Werde mich dann dort am Montag mal melden...
Danke nochmals
-
Bringt dir jetzt noch nicht so viel, warte doch lieber bis die CAF entschieden hat. Dann kannst du das mit Offenburg immer noch klären.
-
Ok - werde mich in Geduld üben (bis wann sollte ich Deiner Meinung nach warten?). Mir fehlt derzeit noch "der überblick".
II ) Haben nun auch ein Formular von der CAF auch eine "déclaration de situation pour les prestations familiales et les aides au logement"
wo wir "l'allocataire" (auf dessen Namen das dossier läuft" und "cojoint, concubin(e), pacsé(e) (ist also gleichgesetzt) festelegen sollen,wobei allocataire sowohl "Monsieur" als auch "Madame" sein kann.
Ist es "egal" (wer was ist?), oder was bewirkt es/ wie wirkt sich das aus??
Hat es evtl. nachher Einfluss auf das dt. Kindergeld?
(sorry, fûr die "Fragen über Fragen").... haben hier im Bekanntenkreis keine anderen Grenzgänger.
-
Da euer Nachwuchs ja erst im Dezember kommt kannst du dir ruhig noch Zeit lassen. Die CAF wird euch bescheid geben, falls nicht, kannst du ja nochmal nachfragen.
Falls deine Freundin Französin ist, würde ich eher sie als Antragstellerin eintragen. Das haben wir damals auch so gemacht.
Zum Thema Kindergeld aus Frankreich gibt´s noch diesen Link:
http://www.caf.fr/cataloguepaje/BasePaje.htm
Fragen kannst du hier gerne, dazu ist das Forum ja da. :)
-
Merci Waylon57, für Deine stets schnellen Antworten.
Werden also meine Freundin als allocotaire eintragen.
a+
-
Hallo,
stecke auch gerade im Kindergeldantrag. Bei uns ist alles ein bisschen schwierig, weil wir selbstständig in D sind, und bisher der Antrag daher nicht durchging.
Wie lange habe ich denn in F noch Zeit zu beantragen? In D ist die Frist rückwirkend 4 Jahre, da haste noch Zeit McGuyver :)
Also Kindergeld in D bekommt man nach dem BundesKindergeldgesetz als Grenzgänger, wenn man in D arbeitet und Sozialversicherung bezahlt. Soweit ich weiß ist das Kindergeld in D doch höher, oder? Und nicht einkommensabhängig.
Andere Frage: Wie lange gibt es denn die 177 Euro? Ich meine in F doch nur 3 Jahre oder so? Das in D gibt es ja bis zum Ausbildungsende. Also max 25 Jahre...
LG biggi
-
An Biggi,
mein Chef (Franzose) bekommt Kindergeld aus Deutschland .Ich habe mich für ihn darum gekümmert .Es hat bei Selbsständigkeit nichts mit der Sozialversicherung zu tun, sonder mit den Steuern.Wenn du in Deutschland komplett einkommenssteuerpflichtig bist , hast du auch Anrecht auf das Kindergeld aus Deutschland .
Gruß
Eric
-
Kann mich Eric nur anschließen. Unser Nachwuchs kommt nächsten Monat und deshalb habe ich mich diesbezüglich auch schon viel informiert.
Kindergeld und Elterngeld wird von D gezahlt, wenn du/ihr dort auch berufstätig bist/seid. Für das Kindergeld bekommt ihr vom der deutschen Kindergeldkasse ein Formular, welches ihr nach der Geburt bei der franz. Mairie vorlegen und dort ausfüllen lassen müsst (wird danach bei der Kindergeldkasse abgegeben). Mit diesem Formular wird lediglich bestätigt, dass das Kind auch wirklich bei euch wohnt. Ansonsten läuft alles nur über die deutschen Ämter ab (was das Ganze recht einfach macht...)
-
Nochmal ein kurzer Zwischenbericht:
Das Kindergeld aus Deutschland ist inzwischen bewilligt worden.
Es wurde auch daraufhingewiesen, das wir für die Zeit in der wir Kindergeld aus Frankreich bekommen haben, die Differenz zum deutschen Kindergeld bekommen würden. Es ist zwar beschrieben, das ein Formular E411 benötigt wird, auf telefonische Nachfrage wurde mir aber gesagt das auch eine "einfache" Bestätigung der CAF ausreiche. Die "Attestation de droits aux prestations familiales" habe ich jetzt bereits vor sechs Wochen nach Offenburg an die Familienkasse geschickt, mal schauen was draus wird.
Das ist ja sehr interessant. Ich wusste gar nicht, dass man auch in Deutschland Kindergeld beantragen kann auch wenn man gar nicht in Deutschland wohnt. Man lernt eben nie aus. Wie das mit dem Kindergeld in Deutschland genau gehandhabt wird, weiß ich ja leider auch nicht. Finde das immer immer ein wenig kompliziert und habe mir auch schon ein paar Artikel zum Kindergeld 2012 in Deutschland (http://eltern.t-online.de/kindergeld-2012-kindergeldhoehe-auszahlungstermine-einkommensgrenzen/id_51118546/index) durchgelesen, aber irgendwie fehlt mir da immer noch der Durchblick.