Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Beantragen von Kindergeld, nur wo?  (Gelesen 17548 mal)

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Offline MacGuyver

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #15 am: 17. Juni 2011, 18:38:22 »
Salut und Danke für die schnelle Antwort.
Freundin war heute bei der CAF (und noch ein paar Formulare zum ausfüllen - :doppeld:)

Sprich, wir sollten auf jeden Fall (auch) der dt. Familienkasse in Offenburg informieren (entweder für komplettes dt Kindergeld oder "Differenzbetrag" zum franz. Kindergeld)? Werde mich dann dort am Montag mal melden...

Danke nochmals






Offline Waylon57

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #16 am: 17. Juni 2011, 20:51:24 »
Bringt dir jetzt noch nicht so viel, warte doch lieber bis die CAF entschieden hat. Dann kannst du das mit Offenburg immer noch klären.

Offline MacGuyver

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #17 am: 18. Juni 2011, 12:04:23 »
Ok - werde mich in Geduld üben (bis wann sollte ich Deiner Meinung nach warten?). Mir fehlt derzeit noch "der überblick".


II ) Haben nun auch ein Formular von der CAF auch eine "déclaration de situation pour les prestations familiales et les aides au logement"

wo wir "l'allocataire" (auf dessen Namen das dossier läuft"  und "cojoint, concubin(e), pacsé(e) (ist also gleichgesetzt) festelegen sollen,wobei allocataire sowohl "Monsieur" als auch "Madame" sein kann.

Ist es "egal" (wer was ist?), oder was bewirkt es/ wie wirkt sich das aus??
Hat es evtl. nachher Einfluss auf das dt. Kindergeld?

(sorry, fûr die "Fragen über Fragen").... haben hier im Bekanntenkreis keine anderen Grenzgänger.


Offline Waylon57

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #18 am: 18. Juni 2011, 13:52:31 »
Da euer Nachwuchs ja erst im Dezember kommt kannst du dir ruhig noch Zeit lassen. Die CAF wird euch bescheid geben, falls nicht, kannst du ja nochmal nachfragen.

Falls deine Freundin Französin ist, würde ich eher sie als Antragstellerin eintragen. Das haben wir damals auch so gemacht.

Zum Thema Kindergeld aus Frankreich gibt´s noch diesen Link:
http://www.caf.fr/cataloguepaje/BasePaje.htm

Fragen kannst du hier gerne, dazu ist das Forum ja da.  :)

Offline MacGuyver

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #19 am: 20. Juni 2011, 21:21:29 »
Merci Waylon57, für Deine stets schnellen Antworten.

Werden also meine Freundin als allocotaire eintragen.

a+



Offline biggi

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #20 am: 09. Juli 2011, 19:52:57 »
Hallo,

stecke auch gerade im Kindergeldantrag. Bei uns ist alles ein bisschen schwierig, weil wir selbstständig in D sind, und bisher der Antrag daher nicht durchging.
Wie lange habe ich denn in F noch Zeit zu beantragen? In D ist die Frist rückwirkend 4 Jahre, da haste noch Zeit McGuyver :)

Also Kindergeld in D bekommt man nach dem BundesKindergeldgesetz als Grenzgänger, wenn man in D arbeitet und Sozialversicherung bezahlt. Soweit ich weiß ist das Kindergeld in D doch höher, oder? Und nicht einkommensabhängig.

Andere Frage: Wie lange gibt es denn die 177 Euro? Ich meine in F doch nur 3 Jahre oder so? Das in D gibt es ja bis zum Ausbildungsende. Also max 25 Jahre...

LG biggi

Offline Eric

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #21 am: 10. Juli 2011, 09:29:42 »
An Biggi,

mein Chef (Franzose)  bekommt Kindergeld aus Deutschland .Ich habe mich für ihn darum gekümmert .Es hat bei Selbsständigkeit nichts mit der Sozialversicherung zu tun, sonder mit den Steuern.Wenn du in Deutschland komplett einkommenssteuerpflichtig bist , hast  du auch Anrecht auf das Kindergeld aus Deutschland .

Gruß

Eric

Offline Blue1904

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #22 am: 10. Juli 2011, 14:27:44 »
Kann mich Eric nur anschließen. Unser Nachwuchs kommt nächsten Monat und deshalb habe ich mich diesbezüglich auch schon viel informiert.
Kindergeld und Elterngeld wird von D gezahlt, wenn du/ihr dort auch berufstätig bist/seid. Für das Kindergeld bekommt ihr vom der deutschen Kindergeldkasse ein Formular, welches ihr nach der Geburt bei der franz. Mairie vorlegen und dort ausfüllen lassen müsst (wird danach bei der Kindergeldkasse abgegeben). Mit diesem Formular wird lediglich bestätigt, dass das Kind auch wirklich bei euch wohnt. Ansonsten läuft alles nur über die deutschen Ämter ab (was das Ganze recht einfach macht...)

Offline riawin

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Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2011, 11:12:21 »
Nochmal ein kurzer Zwischenbericht:

Das Kindergeld aus Deutschland ist inzwischen bewilligt worden.

Es wurde auch daraufhingewiesen, das wir für die Zeit in der wir Kindergeld aus Frankreich bekommen haben, die Differenz zum deutschen Kindergeld bekommen würden. Es ist zwar beschrieben, das ein Formular E411 benötigt wird, auf telefonische Nachfrage wurde mir aber gesagt das auch eine "einfache" Bestätigung der CAF ausreiche. Die "Attestation de droits aux prestations familiales" habe ich jetzt bereits vor sechs Wochen nach Offenburg an die Familienkasse geschickt, mal schauen was draus wird.

Das ist ja sehr interessant. Ich wusste gar nicht, dass man auch in Deutschland Kindergeld beantragen kann auch wenn man gar nicht in Deutschland wohnt. Man lernt eben nie aus. Wie das mit dem Kindergeld in Deutschland genau gehandhabt wird, weiß ich ja leider auch nicht. Finde das immer immer ein wenig kompliziert und habe mir auch schon ein paar Artikel zum Kindergeld 2012 in Deutschland durchgelesen, aber irgendwie fehlt mir da immer noch der Durchblick.