Hallo zusammen.
Meine Ex wohnt mit unseren beiden Kindern im Elsaß und ist in D angestellt (Grenzgängerin). Sie zahlt ihre Sozialabgaben in D und versteuert in F. Sie bezieht das Kindergeld aus F und D stockt bis zum deutschen KG-Satz auf, oder bezieht das KG komplett aus D - das weiß ich jetzt nicht genau.
Ich bin verheiratet (Zusammenveranlagung, beide angestellt) und wohne und arbeite in D, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig. (Bei meinen Kindesunterhaltszahlungen wird das halbe Kindergeld nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet.)
Kann ich jetzt die Kinderfreibeträge (voll/halb?) in D bei der ESt-Erklärung geltend machen? Wenn nicht, kann ich die Unterhaltszahlungen steuerlich ansetzen?
Meine Web-Recherchen zu diesem Thema brachten bisher leider keine verwertbaren Ergebnisse. Vielleicht hat hier ja jemand einen ähnlich Fall.