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Autor Thema: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??  (Gelesen 12487 mal)

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Offline Sarreländer

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Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« am: 23. Mai 2015, 00:16:04 »
Hallo Leute,

wie kann man einen "Anspruch" auf einen Grundschulplatz erwirken ?? Würde sowas durch einen 2. Wohnsitz bei den Eltern funktionieren ?? Falls ja, könnte diese Möglichkeit auch Nachteile mit sich ziehen?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit das Junior in Saarbrücken zur Schule gehen kann (auch wenn ne Klasse voll ist) ??

Und jetzt schreibt bitte net ... "Zieh zurück nach D"   =D

Offline Waylon57

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #1 am: 23. Mai 2015, 09:17:15 »
Hat man den als Deutscher, der in Frankreich lebt, überhaupt die Möglichkeit seine Kinder nach Deutschland in die Grundschule zu schicken?

Offline Alice

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #2 am: 23. Mai 2015, 10:46:17 »
Dass man einen Anspruch hat, kann ich mir nicht vorstellen. In bekanntem Fall ging es nur durch den guten Willen der Schule (war aber eine weiterführende, keine Grundschule), das Kind in D die Schule fertig machen zu lassen. Ein Anspruch bestand durch den Wohnsitz in F nicht. Schule hätte ablehnen können.  Ansonsten, zum Thema 2. Wohnsitz etc. gibt es einen Thread, auch interessant was das nach sich ziehen kann :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline spirou

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #3 am: 23. Mai 2015, 21:27:54 »
Hallo
nach Internetrecherche gibt es ca. 6 bis 10 private
Grundschulen im Saarland. Dort kannst du dein Kind
bestimmt problemlos anmelden.
Die Anmeldung an einer staatlichen Einrichtung verbietet
sich als Steuerflüchtling schon aus moralischen Gründen.
Grüße

Offline Alice

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #4 am: 24. Mai 2015, 00:31:28 »
Ich bin auch immer dafür, dass man seine Kinder im Normalfall dort zur Schule schickt wo man wohnt, Integration usw. Da du aber nicht unsre Meinung dazu hören wolltest, hab ich nix dazu gesagt. Jetzt interessierts mich doch LOL, wieso soll dein Kind in D zur Schule gehen? Ok gab schon einige Diskussionen dazu, will keine neue auslösen. Nur Neugier ;-)
Viele Grüße :-)

Offline Waylon57

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #5 am: 24. Mai 2015, 07:06:11 »
Nicht jeder Deutsche, der in Frankreich wohnt ist ein Steuerflüchtling!

Wir schicken unsere Tochter nach dem Besuch der Maternelle in Frankreich in eine französische Primaire nach Deutschland. Es geht ja wohl nicht nur um Integration, sonern auch darum beide Sprachen perfekt zu sprechen.

Die Ausgangsfrage und meine Fragen sind aber immer noch nicht beantwortet.

Offline Gabrielle

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #6 am: 24. Mai 2015, 08:16:15 »
Hallo Waylon57 und Sarreländer,

laut neuester Auskunft einer ehemaligen deutschen Nachbarin, Voraussetzung ist der 1. Wohnsitz in Deutschland (nicht 2. Wohnsitz!). Es müsste also für das Kind ein 1. Wohnsitz bei den Eltern (deinen) begründet werden. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit (ich weiß allerdings nicht ob bei allen Öffentlichen Schulen), das Kind kostenpflichtig für euch an einer deutschen Schule anzumelden. Im konkreten Fall ginge (oder ging, weiß nicht, ob immer noch) dies in Kleinblittersdorf. Da kostet(e) es allerdings einen monatlichen Beitrag von 50 € = 600 € im Jahr.
Wie erwähnt, ob dies allerdings bei allen Schulen möglich ist? Das müsstet ihr erfragen.
Hoffe, ich konnte einigermaßen helfen - an alle schöne Feiertage - Gabrielle
« Letzte Änderung: 24. Mai 2015, 08:21:59 von Gabrielle »

Offline Waylon57

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #7 am: 24. Mai 2015, 08:43:50 »
Vielleicht ist das falsch rübergekommen, aber mir ging es nur darum zu wissen, ob diese Konstellation überhaupt möglich ist.

Die EFSD in Saarbrücken ist auch privat, vielleicht willst du es ja da mal versuchen, Sarreländer. Für das Schuljahr 2015/2016 ist das wohl aber schon zu spät.

Offline Gabrielle

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #8 am: 24. Mai 2015, 16:46:02 »
Lieber Waylon57,

was soll da "falsch" rübergekommen sein? Die Antwort von mir ist doch eindeutig, oder? Bedeutet doch im Klartext: Die Konstellation ist "möglich". Nur nicht "immer" und "überall". DAS muss man halt an der jeweilig für sich ausgesuchten und/oder gewünschten Schule erfragen. Fakt ist jedenfalls, ohne ersten Wohnsitz in Deutschland (sondern wohnend in Frankreich) geht nix kostenlos. Und bei privaten Schulen - schätze mal, die EFSD ist eine solche, wenn du schon darauf hinweist als private Schule, die sind doch durchgängig kostenpflichtig, heißt, man muss sowieso monatliche Beiträge zahlen?
Einen "Anspruch" unter der Prämisse, wie sie Saareländer in seiner Eingangsfrage stellte, einen Anspruch gibt es nicht! Und wenn eine Klasse "voll" ist, da hast du noch nicht mal in Deutschland wohnend eine Anspruch darauf, dein Kind in (d)einer Wunschklasse unterzubringen. Da wirst du u.U. darauf verwiesen, in den Nachbarort zu fahren. Derlei x-Mal erlebt und mitbekommen. Wichtig wäre, meines Erachtens, mir meine Wunschschule schnellstens auszusuchen (wenn man sie nicht schon kennt) und mich schnellstmöglich dort zu erkundigen. "Schwätze mit de Leit" halte ich für weitaus besser, als Spekulationen hier in unserem Forum!

In diesem Sinne - habt alle einen schönen Abend - Gabrielle

Offline Alice

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #9 am: 24. Mai 2015, 23:08:44 »
Kostenlos ist auf einer öffentlichen Schule möglich Gabrielle, auch mit Wohnsitz in F. Und zwar wenn die jeweilige Stadt in Absprache mit der Schule dies einfach aus gutem Willen genehmigt. So geschehen in B-W. Von daher, wenn es schon sein muss, nett nachfragen.
Viele Grüße :-)

Offline Sarreländer

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #10 am: 26. Mai 2015, 08:33:50 »
Vielen Dank für Eure vielen tollen Beiträge !!  :doppeld:
Aber zuerst muss ich mal los werden das ich dieses dumme Wort "Steuerflüchtling" nicht mehr hören kann  :mad:

@spirou
Das hier die meisten von uns wegen der Steuer hier wohnen iss wohl klar. Dennoch sehe ich mich als Europäer , mir ist freigestellt wo ich wohne und laut deutschem Amt wird man übrigens als "atypischer Grenzgänger", mit dem Lebensmittelpunkt in D (Arbeit, Familie, Freunde und auch das einkaufen zählt dazu) bezeichnet .... Ich bekomme einfach von meinem hart erarbeitetem Geld etwas mehr raus. Bekomme ja nichts geschenkt.
Wir zahlen hier auch alle brav unsere Steuern ... oder nicht.
Und wie unmoralisch ist es eigentlich wie der deutsche Staat mit den Steuergeldern umgeht .... Ok, das nur am Rande (will da auch keine Diskussion auslösen).
Mein Anliegen ist ja auch ein ganz anderes!



@gabrielle

das ist schonmal sehr hilfreich was Du da schreibst.
Nun, das wir diese ca. 50€/Monat zahlen müssen wissen wir, ist auch nicht das Problem. Eine Wunschschule haben wir auch bereits. Der Gedanke war eigentlich das wir mit dem 2. Wohnsitz des Juniors in dem Ort auch Anspruch haben auf einen Platz in der Klasse. Das man aber wenn die Klasse voll ist und es sich nicht lohnt eine nächste Klasse zu eröffnen den Ort wechseln muss wusste ich nicht!! Das ändert natürlich die Sachlage.
Der kleine hat halt durch unsere Freundschaften und auch zukünftigen Sportverein Freunde in dem Ort, dazu wohnen halt Opa & Oma dort und die Frau arbeitet in dem Ort. Es würde alles gut passen, allein schon wegen der Abholerei von der Schule.

Das mit der Integration ist schon richtig und eigentlich auch zu beachten das man sein Kind dort hinschickt wo man wohnt, sehen wir grundsätzlich auch so.
Aber durch die Öffnungs- und Ferienzeiten hier ist es uns leider nicht möglich das zu händeln ... dazu kommen noch die Gründe von oben.

Aber ich denke wir werden es so machen wie von Gabrielle vorgeschlagen " ma schwätze äänfach mo mit de Leit, unn gugge dann mo"  :doppeld:








Offline Gabrielle

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #11 am: 26. Mai 2015, 08:55:33 »
ja, lieber Sarreländer

und bitte berichte mal anschließend. Ist dann ja auch für andere, die evtl. später mal die gleiche Frage haben, interessant zu wissen, wie das bei dir/euch ausgegangen ist.

Nach den Feiertagen allen eine schöne Restwoche - Gabrielle

Offline Sarreländer

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #12 am: 26. Mai 2015, 11:11:07 »
Ja ok Gabrielle werd ich tun  :winkerwinker:

Offline Nutellalein

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #13 am: 26. Mai 2015, 12:46:27 »
Hallo Sarreländer,

da wir derzeit genau in der Situation sind, kann ich dir gerne unsere Erfahrungen berichten.
Unser Junior geht derzeit in eine Ecole Maternelle, soll nach diesen Sommerferien in eine Deutsche Grundschule gehen, die den bilingualen Zweig anbietet.

Kurz nach der Anmeldung wurde hier klar: Platz wird knapp. Die Kinder von ausserhalb (egal ob Frankreich oder Deutschland) müssen auf eine Warteliste.

Tatsächlich haben nur die Kinder Anspruch auf den Schulplatz in dem Ort, wo sie auch wohnen. Und zwar mit 1. Wohnsitz!
Manche Eltern waren nämlich so pfiffig und wollten den 2. Wohnsitz des Kindes bei Opa oder Oma anmelden (oder sogar den eigenen). Aber das geht leider nicht. Lt. Aussage der Stadt und der Schulleitung ist def. der Erstwohnsitz ausschlaggebend.

Und das, was Alice schreibt, stimmt auch: Nicht jeder mit Wohnsitz in F. muss in D. Schulgeld zahlen. Auf der Schule, wo wir Junior angemeldet haben, gilt auch eine Vereinbarung mit der Stadt, daß kein Schulgeld erhoben wird.

Wenn du schon die Wunschschule hast (was so ist, wie ich das lese), setz dich mit der Leitung in Verbindung und rede mit ihnen, ob sie bereit sind,
dein Kind aufzunehmen und wenn ja, zu welchen Bedingungen.
Es gibt ja bestimmte Anmeldefristen einzuhalten, dein Kind muss vom deutschen Schularzt untersucht werden usw.
Falls du weitere Fragen hast, gerne per PN.

Und noch kurz was zum Schluss...ohne Diskussionsbedarf...es wird wohl nie aufhören, daß man Wörter wie "Steuerflüchtling" und "unmoralische Entscheidung" zu lesen bekommt...leider gibt es zu wenig Toleranz in der Hinsicht, daß jeder seine eigenen Entscheidungen trifft und sogar Gründe dafür haben könnte...

LG und frohes Schaffen.

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Sarreländer

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #14 am: 26. Mai 2015, 21:20:12 »
Hallo Nutellalein,
vielen Dank an Dich für Deinen Beitrag !! Wirklich sehr hilfreich was Du da schreibst  :doppeld:
Ok, also es ist ja wirklich noch ausreichend Zeit mit der Einschulung, aber man muss sich ja halt um solche Sachen wirklich rechtzeitig kümmern.
Wir werden dann mal demnächst mit der Schulleitung der Wunschschule Kontakt aufnehmen und die Bedingungen bereden.

Wie es dann in Juniors Fall weiter geht werde ich gerne berichten.
Vielen Dank nochmal für Eure wirkliche Hilfe  :doppeld: :winkerwinker:

LG Sarreländer