Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??  (Gelesen 12484 mal)

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Offline memi3480

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #15 am: 18. Januar 2016, 14:48:03 »
Hallo, also wir mussten den Grundschulplatz zuerst vom Ministerium für Schule und Kultur genehmigen lassen (dazu benötigt man eine Anmeldung des Kindes in Frankreich (erhält man auf der Marie) und die Schule, wo das Kind eingeschult werden soll. Natürlich muss vorher mit der Schule abgeklärt werden, ob der Platz überhaupt da ist.

Dann muss man jährlich einen Beitrag von 752 EUR zahlen, damit das Kind in Deutschland in die Schule gehen kann (weil wir eben keine Steuerzahler sind in Deutschland)

Ich hoffe ich konnte etwas helfen?!

Offline Waylon57

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #16 am: 21. Januar 2016, 16:15:09 »
Hallo, also wir mussten den Grundschulplatz zuerst vom Ministerium für Schule und Kultur genehmigen lassen (dazu benötigt man eine Anmeldung des Kindes in Frankreich (erhält man auf der Marie) und die Schule, wo das Kind eingeschult werden soll. Natürlich muss vorher mit der Schule abgeklärt werden, ob der Platz überhaupt da ist.

Dann muss man jährlich einen Beitrag von 752 EUR zahlen, damit das Kind in Deutschland in die Schule gehen kann (weil wir eben keine Steuerzahler sind in Deutschland)

Ich hoffe ich konnte etwas helfen?!

Bei dem Beitrag hättest du fast schon versuchen können dein Kind bei der EFSD anzumelden.

Offline stefan85

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #17 am: 15. Oktober 2016, 21:48:48 »
Hat man den als Deutscher, der in Frankreich lebt, überhaupt die Möglichkeit seine Kinder nach Deutschland in die Grundschule zu schicken?

jap, wenn man grenznah wohnt, kann man in deutschlang über irgendwelche Anträge beim Schulamt das schon machen..

ABER wollt ihr wirklich das eure kinder immer die kinder der deutschen sind? Ich finde das keine besonders gute Idee, und finde es super, dass mein Sohn im Februar in die ecole gehen wird :-)

Offline Schwenker82

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #18 am: 26. Oktober 2016, 14:11:14 »
z. B. DFG Grundschule SB

DFG ab Klasse 5 ist z. B. Gratis für in FR lebende Dt. *g*

Anspruch in dt. hat mach nicht, da "keine Wohnadresse im Inland"

Man bekommt aber fast überall einen Platz (ab Klasse 5 meine Erfahrung),
da man dann ca. 900 €/Jahr Schulgeld zahlen darf
vive la france

Offline Bingo

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #19 am: 26. Oktober 2016, 15:31:04 »
DFG-Grundschule = EFSD
Anmeldegebühr einmalig 500 €
Pro Jahr sind dann 3x um die 615 € (Oktober, Januar & April) fällig plus Kopier- und Büchergeld.
Geht vom CP bis CM2. Dann kann Kind aufs DFG gehen.
DFG geht auch von anderen Schulen (dt Grundschulen und frz école maternelle), aber Achtung, die Ansprüche auf dem DFG sind nicht gerade gering!

Offline Waylon57

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #20 am: 26. Oktober 2016, 20:05:23 »
Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung und das Mittagessen kommen dann u. U. bei der EFSD auch noch dazu.

Wir haben inzwischen beider Kinder in der EFSD und würden das auch immer wieder machen.

Offline tara-naddl

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Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« Antwort #21 am: 17. November 2016, 20:49:18 »
Bei der Grundschule kenn ich mich nicht aus ,aber meine Tochter geht auf die weiterführende Schule,bezahlen muss ich nix.Sie wurde in die 5.Klasse aufgenommen ,mittlerweile ist sie in der 7.Klasse.Musste nur einen normalen Aufnahmebogen ausfüllen und unterschreiben.Mir wurde gesagt,solange Plätze frei sind werden auch Kinder aus Frankreich angenommen.In Frankreich wurde mein Kind nicht aufgenommen wegen fehlenden franz. Kenntnissen.Inzwischen ist das ok für mich ,franz. lernt sie in der Schule und sie musste keine Klasse wiederholen.Ist ziemlich gut in der Schule hat deutsche und franz. Freunde ,da sie auch noch in Frankreich in Vereine geht.Somit ist die Integration auch kein Problem.Bei uns gehen viele auf deutsche Schulen,auch von rein franz. Eltern.
LG tara-naddl