Grenzgaenger Forum

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Hi Ralph

und wie interpretierst Du dann den Artikel 3 der französischen Strassenverkehrsordnung?

Gruß Andreas
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchtwagen
« Letzter Beitrag von Ralph am 08. April 2023, 18:13:15 »
CT erst nach 4 Jahren….das ist korrekt.

Wie kommt das Fzg. Nach F ?
Entweder mit zugelassenem alten Schild, mit französischen Kurzzeitkennzeichen (WW Nummer), mit deutschem Ausfuhrkennzeichen, oder auf dem Hänger.

Ich hab schon mehrmals die WW Nummern benutzt.

Gruß Ralph

Den Rest findest Du hier gut erklärt
https://www.cec-zev.eu/de/themen/auto/fahrzeugzulassung-in-frankreich/fahrzeugzulassung/
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« Letzter Beitrag von Ralph am 08. April 2023, 18:08:11 »
Das „rote Kennzeichen“ gilt nicht für Fahrten außerhalb Deutschlands. (Das ist eine rein deutsche Lösung).
Das steht normalerweise auch überall drin.
Allerdings gibt es Länder innerhalb der EU die das tolierieren. F gehört nicht dazu.
Für die Fahrt ins Ausland gibt es Ausfuhrkennzeichen.
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Technik / Tausch Router Huawei gegen Fritzbox
« Letzter Beitrag von Lausbub67 am 05. April 2023, 07:53:01 »
Moin zusammen

Ich würde gerne den Glasfaser Router von Huawei gegen eine Fritzbox tauschen .

Der Anbieter ist ein regionaler (Raum Bitche) namens Tubeo.

Anscheinend läuft der Huwaei ohne Zugangsdaten, kann das sein?

Gruß Andreas
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Rote Kennzeichen D / Fahren in F erlaubt?
« Letzter Beitrag von Lausbub67 am 05. April 2023, 07:47:34 »
Moin zusammen

Vielleicht weiß hier jemand was da weder die Gendarmerie in F, die Zulassungsstelle in D, die Grenzpolizei D/F in Kehl noch sonst irgendwer was dazu sagen kann  :anixwissen:

Es geht konkret um folgenden Fall.

Ich habe ich Deutschland noch ein Nebengewerbe und somit Rote Kennzeichen (Werkstatt / Händler ). KEINE Zollkennzeichen.

Da ab und an Probefahrten nötig sind fahre ich mit dem jeweiligen Fahrzeug auch mal nach Hause, also über die Grenze nach Frankreich und am nächsten morgen wieder zurück nach Deutschland.
Es handelt sich grundsätzlich um deutsche Autos (also keine Carte Grise und kein Quitus Fiscale), das ist das wichtige, später mehr dazu.

Nun hat mich im November die Gendarmerie angehalten und mir einen Strafzettel verpasst wegen Fahren ohne gültige Zulassung.
Bei einem nochmaligen Verstoß könnte er den Wagen still legen und zur Versteigerung beschlagnahmen.
Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und das Bußgeld bisher noch nicht gezahlt. Dieses hat sich mittlerweile von den ursprünglichen 135 € auf 375 € erhöht. Das ist soweit klar.
Der Fall ist auch seit November  :respekt: bei der Police St. Avold in Bearbeitung.
Nachfragen dort oder bei der Gendarmerie werden abgeblockt oder gar nicht beantwortet (Persönlich und Schriftlich) :-\

Was ich mittlerweile herausgefunden habe ist folgendes, ich darf kein Fahrzeug in Frankreich kaufen und dann mit den roten Kennzeichen fahren, hierbei handelt es sich um eine unzulässige Fernzulassung. OK, kein Ding, kann ich mit leben. Aber was ist hier mit meinem Fall?

Laut Code de la Route (also Strassenverkehrsordnung ) Artikel 322-1 ist das Fahren ohne Zulassung verboten, ist ja auch klar  :eijoo:
(https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000020242034/2009-04-15)

Aber wie ich das verstehe wird das im Artikel 322-3 für spezielle Kennzeichen wieder punktuell erlaubt . Oder übersetze ich das falsch für mich?
( https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000036755097 )

Also meine Fragen allgemein wären
1. Hat jemand schonmal den gleichen Fall gehabt und wie ist es ausgegangen?
2. Wenn dann irgendwann mal über den Fall entschieden wird welches Bußgeld wird berechnet für mich ( falls ich im Unrecht sein sollte)?
3. Kann man sich irgendwo über die lange Bearbeitungszeit beschweren, diese Ungewisse behindert mich sehr da ich mich im Moment nicht traue die Kennzeichen zu nutzen, von den Kosten mal abgesehen.
4. Hilft vielleicht "déposer une main courante?"
5. Kennt einer einen der einen kennt der da helfen kann?

Gruß Andreas
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Sonstiges / Re: Paypal Konto
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 02. April 2023, 10:43:53 »
Man kann sowohl ein deutsches Konto, als auch eine deutsche Kreditkarte hinterlegen.
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Sonstiges / Paypal Konto
« Letzter Beitrag von Shoegal am 31. März 2023, 19:17:46 »
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man Paypal France mit einer deutschen Kreditkarte anlegen kann und auch für Käufe in Deutschland nutzen kann. Paypal D akzeptiert nicht die Adresse in Frankreich, hatte Adresse meiner Mutter hinterlegt. Danke
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchtwagen
« Letzter Beitrag von Kyra am 30. März 2023, 11:50:19 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Gebrauchtwagen in DE gekauft und irgendwie tu ich mich schwer mit dem Ablauf der Zulassung in FR.

Kann mir jemand den genauen Ablauf schildern? Auch wie man das macht mit den Nummernschildern, weil das Auto ja in DE steht und die Nummernschilder in FR genietet werden? Wie kommt das Auto also ohne Nummernschilder nach FR?

PS. das Auto ist noch keine 4 Jahre - folglich brauche ich auch keinen neuen TÜV in FR, korrekt?

Vielen Dank im Voraus, Grüße Kyra



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Steuern / Immobilienbesitzer: denkt an die Deklaration der Bien Immobilier
« Letzter Beitrag von moni am 28. März 2023, 15:06:20 »
Hallo allerseits!
Die Steuerbehörden verlangen ab diesem Jahr eine Erklärung zum Immobilienbesitz.  :police:
Immerhin ist das Ganze recht einfach zu deklarieren. Dazu müsst Ihr Euch bei den Finanzbehörden einloggen (https://www.impots.gouv.fr/accueil) und dann auf "Biens Immobilier" klicken.
Dort sollte Euer Immobilienbesitz schon angelegt sein. Aber das reicht nicht! Man muss jedes Element aufrufen ("Declaration d'occupation") und sich dann durchklicken, ggf. weitere Bewohner ergänzen. Zum Schluss jedes Elements (runter scrollen, sonst sieht man den Button nicht!) überträgt man dann die Infos an die Behörden.
Angeblich kostet es pro Element 150 EUR Strafe, wenn man die Erklärung nicht abgibt.  :police:
Man kann sich jeweils eine Zusammenfassung herunterladen zur eigenen Dokumentation.

Was auch merkwürdig ist: es sind Türen/Zugänge etc gelistet ... aber auch für Piscine und Parking.  :lach: Ich habe nachgefragt, ob das gelöscht werden sollte (innerhalb von einem Tag eine Antwort erhalten!!). Laut Behörde gehört alles, was nicht beweglich ist, dazu. Also auch ein fest eingebauter Pool, ein Gartenhaus, eine Garage und auch ein Carport.

Fröhliches Ausfüllen  :winkerwinker:... wünscht
moni
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Steuern / Re: Steurerklärung 2022 hier Quellensteuer auf Dividenden
« Letzter Beitrag von Saarbrücker am 27. März 2023, 17:43:32 »
Hier die Antwort des Steuerberaters:

Guten Morgen Herr Krauß

Versteuerung der Dividende : ich habe Ihnen ein Beispiel beigefügt mit den 100 Euros
Man gibt die 70 Euros Auszahlung an. Bei Dividende aus Deutschland zum Beispiel werden 17,7% Steuer angerechnet, in dem Fall 12 Euros
Dann ist auch anzugeben die tatsächliche Steuer, in Ihrem Beispiel 30 Euros
Die kleinere Summe wird berücksichtigt. Somit wäre es 82 Euros zu versteuern

Französische Aktien : haben Sie diese bei einer Bank oder Institution in Frankreich ? wenn ja, dann werden diese gleich in der Steuererklärung informiert, und/oder Sie erhalten eine Bescheinigung mit einer Ausfüllhilfe (Betrag, Zeile in der Steuererklärung)


P.S.:
Folgende Termine zur Abgabe der Erklärung wurde festgelegt:
Abgabe in Papierform – 18.Mai 2023
Abgabe per Internet – 7. Juni 2023 (für Region Elsass)

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