71
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 22. November 2024, 17:19:36 »Hallo Sabine,
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
72
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Sabine am 22. November 2024, 08:29:16 »Ich stand vor der selben Frage und habe den Gesetzestext in Deutschland rausgesucht. Hier steht explizit, dass man 18 Jahre alt sein muss, um mit dem B-Führerschein Auto zu fahren.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.
73
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 14. November 2024, 12:13:46 »Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Das ist ja echt "nichts Wildes" dieser Arztbesuch.
Unschön sind allerdings die erforderlichen Nachkontrollen........
In Deutschland gibt es Umtauschpflichten, aber man behält alle Klassen ohne Arztbesuche.
74
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 13. November 2024, 17:50:05 »Ich wurde lediglich gefragt, ob ich Medikamente nehme, Alkohol trinke oder Drogen nehme und musste meine Größe und mein Gewicht nennen.
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
Das ausgedruckte Formular hat der Arzt ausgefüllt und dann musste ich noch die 36€ löhnen.
Die Führerscheinklassen sollte ich selbst ins Formular eintragen. Ich hab nur C1 und C1E angekreuzt.
Die Gültigkeit aller Führerscheinklassen C sind im übrigen beschränkt und können mit der Durchführung einer medizinischen Untersuchung verlängert werden.
Die Untersuchungen müssen in folgenden Abständen durchgeführt werden:
bis 55 Jahre: alle 5 Jahre
55 bis 60 Jahre: alle 5 Jahre bzw. bis zum erreichen des 60. Geburtstages
60 bis 76 Jahre: alle 2 Jahre bzw. bis zum erreichen des 76. Geburtstages
ab 76 Jahren: jedes Jahr
75
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von sable12 am 13. November 2024, 11:27:49 »Gleicher Grund wie bei dir warum ich gerne die C Führerscheine mit eingetragen bekommen will.
Ich hab den Termin am nächsten Dienstag und weiß, dass ich ein Formular und 36€ mitbringen soll. Keine Ahnung was da gemacht wird, ich kann dann aber gerne berichten.
Wie ist es gelaufen?
76
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 11. November 2024, 08:25:33 »Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.
Also zumindest in Deutschland, denn es ist ja ein deutscher Gesetzestext. Bei meinen Recherchen habe ich einen Artikel bezüglich Spanien gelesen. Da kann man wohl nicht fahren, da dort die Gesetzeslage auf jeden Fall ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht.
77
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Waylon57 am 10. November 2024, 14:47:43 »Sehr interessante Thema, mit dem ich mich demnächst auch hätte befassen müssen.
Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.
Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.
78
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 10. November 2024, 12:53:13 »Ich beantworte jetzt mal nur die Dauer:
Meiner hat letztes Jahr zwei Monate gedauert. Der von meinem Mann, in diesem Jahr, acht Monate
Meiner hat letztes Jahr zwei Monate gedauert. Der von meinem Mann, in diesem Jahr, acht Monate

79
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von Dragonvamp am 10. November 2024, 12:50:57 »Huhu,
Mein Sohn ist 16 und macht auch seinen Führerschein. Wenn alles gut läuft, hat er diesen auch mit 17. Uns wurde von der Fahrschule aber direkt mitgeteilt, dass er dann lediglich in Frankreich alleine fahren darf, da in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben ist.
Wir werden uns daran halten, da ich selber auch keine anderen Aussagen bekommen habe. Solltest du allerdings noch was anderes „schwarz auf weiß“ bekommen, würde ich mich an dieser Stelle freuen
Mein Sohn ist 16 und macht auch seinen Führerschein. Wenn alles gut läuft, hat er diesen auch mit 17. Uns wurde von der Fahrschule aber direkt mitgeteilt, dass er dann lediglich in Frankreich alleine fahren darf, da in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben ist.
Wir werden uns daran halten, da ich selber auch keine anderen Aussagen bekommen habe. Solltest du allerdings noch was anderes „schwarz auf weiß“ bekommen, würde ich mich an dieser Stelle freuen

80
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Führerschein mit 17
« Letzter Beitrag von kembser am 10. November 2024, 09:37:11 »Hallo zusammen,
Unser Sohn wird demnächst 17 und wird dann hier in Frankreich seine Führerscheinprüfung ablegen. Seit Anfang 2024 darf man ja in Frankreich schon mit 17 alleine Auto fahren. Nun haben wir uns gefragt, ob man damit dann auch in Deutschland fahren darf.
Es wäre ja zu erwarten, dass sich irgendjemand Gedanken darüber gemacht hat. Immerhin gilt diese Regelung ja nun schon seit mehr als 10 Monaten. Ganz offenkundig scheint das aber nicht der Fall zu sein... Ich habe im Internet gesucht, aber hierzu gibt es nirgendwo klare Aussagen. Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass man mit 17 einen ganz normalen EU-Führerschein bekommt. In der Fahrschule wurde gesagt, dass man ins Ausland fahren dürfte. Ich wollte aber sicher gehen, dazu ist mir das ganze zu heikel.
Daraufhin habe ich mal ans Generalkonsulat in Straßburg geschrieben. Die haben aber keine Ahnung und meinten, ich solle mich an eine grenznahe Führerscheinstelle wenden. Also habe ich nach Karlsruhe, Freiburg und Lörrach geschrieben. Nur Lörrach hat mir geantwortet: Nach deren Informationen wäre das eine rein französische Regelung und man könne damit nicht in Deutschland fahren, aber sie warten noch (im Oktober!!!) auf genauere Anweisungen des Ministeriums.
Dann habe ich ans Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die haben auf §29 der Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Danach dürfte er in Deutschland fahren.
Nun habe ich zwei gegensätzliche Aussagen. Das ist mir ein bisschen zu vage. Angenommen, er würde in Deutschland fahren, es kommt zu einem Unfall und die Polizei stellt fest, dass er noch keine 18 ist. Dann würde es vielleicht heißen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was natürlich nicht gut wäre, und außerdem könnte dann die Versicherung Probleme machen.
Andererseits würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis den o.g. Paragraphen auch so verstehen, dass man mit dem Führerschein in Deutschland fahren darf:
"(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,"
Zwar ist das Mindestalter (18) nicht erreicht, aber es handelt sich ja um einen EU-Führerschein. Und im Satz steht UND, also müssten beide Bedingungen erfüllt sein, damit die Berechtigung nicht gilt.
Ich habe noch an Infobest und an die deutsch-französische Verbraucherzentrale in Kehl geschrieben, aber beide konnten mir auch keine Auskunft geben.
Ist jemand von euch mit der gleichen Frage konfrontiert und hat vielleicht eine rechtssichere Auskunft erhalten?
Vielen Dank und liebe Grüße,
der Kembser
Unser Sohn wird demnächst 17 und wird dann hier in Frankreich seine Führerscheinprüfung ablegen. Seit Anfang 2024 darf man ja in Frankreich schon mit 17 alleine Auto fahren. Nun haben wir uns gefragt, ob man damit dann auch in Deutschland fahren darf.
Es wäre ja zu erwarten, dass sich irgendjemand Gedanken darüber gemacht hat. Immerhin gilt diese Regelung ja nun schon seit mehr als 10 Monaten. Ganz offenkundig scheint das aber nicht der Fall zu sein... Ich habe im Internet gesucht, aber hierzu gibt es nirgendwo klare Aussagen. Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass man mit 17 einen ganz normalen EU-Führerschein bekommt. In der Fahrschule wurde gesagt, dass man ins Ausland fahren dürfte. Ich wollte aber sicher gehen, dazu ist mir das ganze zu heikel.
Daraufhin habe ich mal ans Generalkonsulat in Straßburg geschrieben. Die haben aber keine Ahnung und meinten, ich solle mich an eine grenznahe Führerscheinstelle wenden. Also habe ich nach Karlsruhe, Freiburg und Lörrach geschrieben. Nur Lörrach hat mir geantwortet: Nach deren Informationen wäre das eine rein französische Regelung und man könne damit nicht in Deutschland fahren, aber sie warten noch (im Oktober!!!) auf genauere Anweisungen des Ministeriums.
Dann habe ich ans Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die haben auf §29 der Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Danach dürfte er in Deutschland fahren.
Nun habe ich zwei gegensätzliche Aussagen. Das ist mir ein bisschen zu vage. Angenommen, er würde in Deutschland fahren, es kommt zu einem Unfall und die Polizei stellt fest, dass er noch keine 18 ist. Dann würde es vielleicht heißen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was natürlich nicht gut wäre, und außerdem könnte dann die Versicherung Probleme machen.
Andererseits würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis den o.g. Paragraphen auch so verstehen, dass man mit dem Führerschein in Deutschland fahren darf:
"(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,"
Zwar ist das Mindestalter (18) nicht erreicht, aber es handelt sich ja um einen EU-Führerschein. Und im Satz steht UND, also müssten beide Bedingungen erfüllt sein, damit die Berechtigung nicht gilt.
Ich habe noch an Infobest und an die deutsch-französische Verbraucherzentrale in Kehl geschrieben, aber beide konnten mir auch keine Auskunft geben.
Ist jemand von euch mit der gleichen Frage konfrontiert und hat vielleicht eine rechtssichere Auskunft erhalten?
Vielen Dank und liebe Grüße,
der Kembser