Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Kosten für Zahnkronen in Frankreich absetzbar?
« Letzter Beitrag von VolkerFR am 05. September 2023, 12:13:47 »
Hi,
oki - vielen lieben Dank für die Antwort
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Steuern / Re: Kosten für Zahnkronen in Frankreich absetzbar?
« Letzter Beitrag von kembser am 02. September 2023, 14:12:49 »
Hallo Volker,

Soweit ich weiß, gibt es bei der französischen Steuererklärung keine Möglichkeit, Krankheitskosten abzusetzen.

Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Kosten für Zahnkronen in Frankreich absetzbar?
« Letzter Beitrag von VolkerFR am 01. September 2023, 18:06:15 »
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage: ich wohne in Frankreich seit langer Zeit und bin in Deutschland beschäftigt. Ich habe mir nun Zahnkronen anfertigen lassen bei einem Zahnarzt in Deutschland. Wie ich ja von den Wärmepumpen und Solaranlagen bzw. sonstigen Förderungen weiss, kann man nur Rechnungen absetzen, wenn die Ware auch in Frankreich gekauft und auch durch ein Fachunternehmen eingebaut wurde. Meine Frage ist jetzt: kann man generell Zahnkronen (Zahnarztrechnungen) bei der französischen Steuererklärung absetzten oder ist dies generell nicht möglich. Wenn ja - wo in welchen Feldern muss man dies deklarieren.... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen... ich habe zu diesem Thema leider nichts hier im Forum gefunden...

SCHON JETZT VIELEN DANK FÜR EURE UNTERSTÜTZUNG

LG Volker
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Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« Letzter Beitrag von Nase am 29. August 2023, 07:46:44 »
Hallo zusammen,

mal eine kurze Nachfrage....

Hat jemand den Antrag stellen lassen und bereits einen Bescheid bekommen? Mein Antrag ist jetzt seit 6 Wochen raus. Gehört habe ich (meine Fa.) bis jetzt noch nichts....


Jetzt schon Danke!

Viele Grüße
Nase
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Hallo zusammen,
habe das Problem dass ich in einer "sauf riverains"-Strasse wohne; dürfen hier Angler durchfahren, sprich zählen diese als "Anlieger?
vielen Dank für eine Rückinfo,
salut
Christian
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Empfehlung Bike Versicherung bis 25 km/h
« Letzter Beitrag von onjaanja am 16. August 2023, 15:15:22 »
Hallo zusammen,

Ich hatte letztens schon mal in due Rubrik Versicherungen meine Frage gestellt,  aber leider keinerlei Rückmeldung,  daher versuche ich es mal hier, da es sich ja auch  rund um Fortbewegung handelt...

Wer kann eine gute günstige Versicherung für Pedelec/EBike bis 25 km/h nicht zulassungspflichtig empfehlen?

Ich wäre Euch sehr dankbar für Rückmeldungen.

Glg onjaanja

Glg
Onjaanja
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Versicherungen / Versicherung E Bike nicht zulassungspflichtig
« Letzter Beitrag von onjaanja am 10. August 2023, 13:14:39 »
Hallo zusammen  :winkerwinker:

Kann ich als Grenzgänger mein EBike auch in Deutschland versichern oder gibt es eine die ihr in Frankreich empfehlen könntet.

Mein Mann hat vor 2 Jahren sein EBike in Frankreich versichert zahlt aber jährlich 178 Euro, das kommt mir im Vergleich zu den Preisen in Deutschland doch recht hoch vor...

Vielen Dank für Eure Tipps.

Glg
Onjaanja
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Hallo,
das Prozedere ist nicht komplex, nur deine Denkweise ist verkehrt herum.
Ihr wohnt in F ergo müßt ihr in F sozialversichert sein, so sehen es die Franzosen.
Daß du in D versichert bist ist für die Franzosen ein Spezialfall und hilft dir nicht weiter, wenn
du in F ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen mußt.
Daher brauchst du in F die Sozialversicherungsnummer, bei ameli gibt es den Antrag, den könnt ihr ausdrucken und
ausfüllen und zusammen mit allen Papieren auch dem Formular S1, das du von deiner deutschen KK bekommst zurücksenden.
Oder du gehst direkt zur Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM) du Bas-Rhin, je nachdem wo ihr wohnt in Strasbourg, Haguenau, Wissembourg oder Niederbronn zum Beispiel.
Dann bekommst du die carte vitale mit der du auch in F zum Arzt gehen kannst.
Deine Frau wird dann, solange sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bei dir mitversichert, bei deiner deutschen Versicherung.
Eigentlich ganz einfach
Viel Glück

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Rund um's Kind / Danke
« Letzter Beitrag von Jörg_88 am 03. August 2023, 23:22:29 »
Danke
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Hallo,


ich benötige mal Hilfe. Wir sind Grenzgänger, leben in Frankreich und ich arbeite in Deutschland und bin dort krankenversichert.
Meine Frau war bis dato während ihrem Studium in Deutschland privat versichert, ist jetzt allerdings fertig mit dem Studium und soll daher mit in meine Krankenkasse.

Dort habe ich die Aussage bekommen, das wir uns erst beide in Frankreich bei der allgemeinen Krankenkasse anmelden müssten und das Formular S1 eingereicht werden muss. Wenn dann von der französischen Kasse der Anspruch zur Familienversicherung bestätigt wird, wird meine Frau auch von der deutschen Kasse in die Familienversicherung bei mir aufgenommen.

Das kommt mir erst einmal sehr komplex vor? Ist das richtig so?

Und für den Fall - ich habe die Seite ameli.fr gefunden, wo man dann ggf. mit der französischen Krankenkasse korrespondieren kann. Um sich dort anzumelden, benötigt man allerdings auch eine französische Sozialversicherungsnummer. Das haben wir natürlich ebenso nicht.

Ist es wirklich notwendig, das wir uns erst bei der französischen Sozialversicherung anmelden, um uns dann bei der französischen Krankenkasse anzumelden, damit meine Frau dann in die deutsche Familienversicherung bei der deutschen Krankenkasse kann?

Und wenn ja, wie und wo können wir die Anmeldungen auf französischer Seite beantragen?

Leider wurde nach Beendigung des Studiums der Beitrag zur privaten Krankenversicherung auch direkt stark erhöht, sodass Eile geboten ist. Ich dachte einfach in meiner Krankenkasse anmelden und gut ist, aber es wurde mal wieder kompliziert. Nun sitze ich in einer schwierigen Situation und möchte natürlich meine Frau keine Sekunde ohne Krankenversicherung lassen.


Daher vielen Dank schonmal im Vorfeld für jeden Tip

Grüße
Thomas
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